Auszug - Berichten aus den Quartiersräten und Stadtteilinitiativen  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt [Quartiersmanangement, Transparenz und Bürgerbeteiligung, Sozialräumliche Planungskoordinierung]
TOP: Ö 5
Gremium: Soziale Stadt [Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK] Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 31.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: QM Moabit-Ost, Wilsnacker Straße 34, 10559 Berlin
Ort: QM Moabit-Ost, Wilsnacker Straße 34, 10559 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Motzkus (Grüne) führt zum Thema ZK/U (Zentrum für Kunst und Urbanistik) aus, dass die Umbaumaßnahmen noch nicht begonnen haben, da die Genehmigung noch nicht erteilt und die Baulast noch nicht eingetragen worden sei. Sie fragt bei Herrn BzStaR Herrn Gothe nach, wie sich das Bezirksamt dazu positioniert. BzStaR Herrn Gothe verweist hierzu auf eine Mündliche Anfrage 2629/V aus der vorangegangenen BVV. Hierzu zitiert BzStaR Herr Gothe zu dieser Mündlichen Anfrage:

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung des BVV-Beschlusses 2561/V zu ZK/U unterstützen - Voraussetzungenr Umsetzung der Umbaumaßnahmen schaffen?

Die zur Umsetzung der Umbaumaßnahmen unverzichtbare Baulasteintragung kann erst erfolgen, wenn die Verpflichtungserklärung des Straßen- und Grünflächenamtes für alle Punkte (Rettungsweg, Laubengang und Treppe, Rampe für barrierefreien Zugang) bei der Wohnungsaufsicht vorliegt. Bisher wurde vom Straßen- und Grünflächenamt keine Verpflichtungserklärung abgegeben.

  1. Welche Ergebnisse hat die vorliegende Schallimmissionsprognose zu den geplanten Um- und Ausbaumaßnahmen gebracht? Wie schätzt das Bezirksamt die Ergebnisse ein und welche eventuellen Änderungserfordernisse für die Betriebsbeschreibung ergeben sich daraus?

Hierzu merkt Herr BzStaR Herr Gothe an, dass eine Zuarbeit des Amtes für Umwelt- und Naturschutz vorliege. Er zitiert weiter:

Das vorliegende Schallimmissionsprognosegutachten berücksichtigt nicht alle immissionsrelevanten Lärmereignisse, die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Nutzung gemäß der Betriebsbeschreibung auftreten. Eine Nachbesserung des Gutachtens durch das Ingenieurbüro kann urlaubsbedingt erst ab der 37. Kalenderwoche erfolgen. Bereits jetzt ist zu erkennen, dass die in der Betriebsbeschreibung genannte Personenzahl für die Dachterrassennutzung nicht annährend erreichbar sein wird. Eine Aussage zur Zulässigkeit der Terrassennutzung zur Nachtzeit von 22.00-06.00 Uhr kann erst nach Vorlage des überarbeiteten Prognosegutachtens getroffen werden.

BzStaR Herr Gothe merkt an, dass er keine weiteren Ausführungen dazu machen könne.

Der stellvertretende Vorsitzende, Herr Wehlus (AfD), merkt an, dass dies ein unbefriedigender Zustand sei.

Frau Motzkus (Grüne) führt aus, dass es Vertretungsregelungen geben müsse und fragt nach an welchen Vorgesetzten in der Verwaltungsebene sie sich direkt wenden könne, um das Verfahren zu beschleunigen.

BzStaR Herr Gothe antwortet, dass die Verpflichtungserklärung vom Eigentümer, also dem Straßen- und Grünflächenamt vorliegen müsse, damit die Bauaufsicht die Eintragung vornehmen kann. Die Hinweise zu dem Lärmgutachten und zur Betriebsbeschreibung könne nur vom Amt für Umwelt- und Natur kommen. Die Ansprechpartnerin hierfür wäre BzStaRin Frau Weißler.

Frau Motzkus (Grüne) kündigt an, sich direkt an BzStaRin Frau Weißler zu wenden.

Es wird zudem festgehalten, das Thema ggf. auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung am 28.09.2020.

 
 

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