Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen
TOP: Ö 4.2
Gremium: Bürgerdienste und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 27.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Ergänzend: Videoschaltung
Ort: Ergänzend: Videoschaltung
 
Wortprotokoll

BzStaRin Frau Reiser berichtet hinsichtlich des BA-Zielsystems 2020, dass die Bearbeitungskapazität der bezirklichen Einbürgerungen schrittweise an die Zahl der Einbürgerungsbegehren angepasst werden würde. Von Januar bis September 2020 habe man 51 Beratungen pro Woche realisieren wollen und ab Oktober sollten es dann 66 Beratungstermine sein. Mit Stand vom 30.06.2020 habe man diese 51 Beratungstermine nicht erreichen nnen, sondern habe im Durchschnitt bei 32 bis 33 Termine pro Woche durchgeführt. Als Grund hierfür führt sie Personalabgänge, nicht erfolgreich verlaufene Stellenbesetzungsverfahren und die Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter*innen an. Trotzdem können man im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine positive Entwicklung feststellen. Im ersten Halbjahr des Jahres 2020 seien demnach 660 Einbürgerungen durchgeführt worden. Im Vergleich stünden im gleichen Zeitraum des Jahres 2019 lediglich 617 Einbürgerungen zu Buche. Man versuche weiterhin den Zielwert für das Jahr 2020 zu erreichen. In Zusammenarbeit mit dem Steuerungsdienst solle die Geschäftsprozesse weiter optimiert werden. Weiterhin habe man verstärkt telefonische Beratungen angeboten. Sie sei zuversichtlich, bis Ende des Jahres weitere Verbesserungen verzeichnen zu können. Ferner teilt sie mit, dass sich der Umzug des Einbürgerungsbereiches in das Dienstgebäude am Kapweg verzögere.

 

Bezüglich der Wahlvorbereitung führt BzStaRin Frau Reiser aus, dass bezüglich der Wahlkreiseinteilung faktisch bereits ein Beschluss gefasst worden sei. Die Veröffentlichung für den Bezirk Mitte solle am 03.09.2020 stattfinden. Nach Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Inneres fügt sie an, dass parteiinterne Entscheidungen über Kandidatinnen/ Kandidaten erst nach dieser Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen.

 

Weiterhin führt BzStarin Frau Reiser zum aktuellen Sachstand des pandemiegerechten Regelbetriebes aus, dass man bezirksübergreifend zusammenarbeiten müsse, um Bürgerdienstleistungen im erforderlichen Rahmen wieder anbieten zu können. Bezüglich der Kerndienstleitungen der Bürgerdienste merkt sie an, dass der Rückstau berlinweit bei 253.000 Fällen liege. Der Terminbedarf sei entsprechend sehr groß. Die Senatsverwaltung und die Bezirke sowie die AG Steuerung haben sich bereits Ende Juni in einer Sondersitzung auf verschiedene Maßnahmen zur Aufarbeitung des Rückstaus sowie zur Verbesserung der Terminsituation geeinigt. Hierzu verpflichten sich die Bezirke zu einer Mindestöffnungszeit von 35 Stunden pro Woche. Der Bezirk Mitte habe dies zu 38 Wochenstunden ausgeweitet. Des Weiteren habe der Bezirk Mitte die Anzahl der Sondertermine für die besonders nachgefragten Dienstleistungen, wie beispielsweise Passangelegenheiten, erhöht. Weiterhin seien Meldeangelegenheiten nun auch in schriftlicher Ausführung möglich. Gleichzeitig bedeute dies, dass das Back-Office des Bürgeramtes stärker belastet sei. Für weiteres benötigtes Personal bestehe die eventuell die glichkeit, dass zusätzliche Mittel von der Senatsverwaltung für Finanzen freigegeben werden, die den Bezirk finanziell zu 50 Prozent unterstützen. Hierzu gebe es aber noch keine endgültige Entscheidung.

 

r den Bereich Wohnen teilt sie mit, dass die Bearbeitungszeit für Anträge auf Wohnberechtigungsscheine im Bezirk Mitte derzeit bei 14 Wochen und berlinweit bei 18 Wochen liege. Auch in diesem Bereich müsse man die weiteren Entwicklungen abwarten und Verbesserungen anstreben.

 

Bezüglich des Standesamtes berichtet BzStaRin Frau Reiser, dass es weiterhin keine offenen Sprechstunden gebe. Zurzeit arbeite man die stornierten Termine ab und fokussiere sich vor allem auf Geburts- und Sterbeurkunden. Aktuell liege die dahingehende Bearbeitungszeit bei knappen vier Wochen. Der Bereich r Namensänderungen, aktuell nur mit einer halben Stelle besetzt, sei besonders belastet. Weiterhin seien, aufgrund der weiter geltenden Eindämmungsverordnung, Eheschließungen nur in kleinem Kreise möglich.

 

 

 

 
 

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