Auszug - Kommission Kunst im Stadtraum - Entscheidungs- und Beteiligungsgrundlagen; (Bezug: 39. BiKu, 10.08.2020, TOP 3.2)  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 5.3
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Müller-Tischler vermittelt, um die ganzen Themen zu bewältigen oder zu bearbeiten, sollte jeder Bezirk im Land Berlin eine Kommission für Kunst im Stadtraum und Kunst im öffentlichen Raum haben. Das seien bezirkliche Gremien, die an die Bezirksämter andoggen, und zwar an das Ressort zur Kultur zuständigen Stadträte oder an dem Ressort für Bauende Stadträte. Das sei in Berlin nicht einheitlich vorgegeben. In Mitte sei die Kommission bei der Kulturstadträtin angesiedelt. Die Kommission für Kunst im Stadtraum gibt es seit den 90er Jahren. Dort seien Mitglieder verankert, die vom zuständigen Bezirksamt eingeladen werden, an dieser Kommission mitzuarbeiten. Frau BzStR´in Weißler habe während ihrer Amtszeit Kommissionsmitglieder benannt. Es handele sich um Mitglieder aus den Künstlerverbänden, des Verbandes für bildende Künstler Berlins. Dort befindet sich eine Abteilung ro r Kunst im öffentlichen Raum -, die für das Land Berlin und für die Bezirke die Verfahren berät. Von dort wirkt eine Person in der Kommission mit und sei auch stimmberechtigt. Eine Person sei aus dem Deutschen Künstlerverbund, ein Vertreter aus der freien Szene, Vertreter aus dem Bezirksamt (Denkmalbehörde und aus dem Straßen- und Grünflächenamt sowie FB Kunst und Kultur). Die Zusammensetzung richtet sich auch nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe, für Architekten, Planungsingenieure oder Planungsbüros. Seit 2013 gibt es eine grundsätzliche Richtlinie (RPW 2013). Dort sind Bestimmungen verankert, um Wettbewerbe, transparent zu organisieren.
Derzeit gibt es Diskussionen in der Künstlerschaft, in den Bezirken, im Beratungsausschuss Kunst, der Senator selbst habe auch eine Kommission Kunst im Stadtraum (nennt sich Beratungsausschuss Kunst, wo gesamtstädtische Projekte beraten werden angestoßen und begleitet werden), wie anwendbar diese Richtlinien seien. Dazu habe die Senatsverwaltung mit dem Beratungsausschuss Kunst einen Leitfaden entwickelt, wo für die Bezirke anwendungsbereit die RPW-Grundsätze dargestellt werden.
Erläuternd fügt Frau Müller-Tischler hinzu, da der Bereich kein bauender Bereich, sondern ein Querschnittsbereich sei, arbeite man mit dem Grünflächenamt, mit dem Stadtplanungsamt, mit den jeweiligen Bedarfsträgern und mit FM zusammen. Die vielfältigen Interessen auf Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau zusammen zu bringen, sei keine einfache Sache. Gut seien da die Richtlinien und der Leitfaden. Den Leitfaden Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum für Land Berlin gebe es erst seit dem vergangenen Jahr. Allen Bezirken im Land Berlin stehen sie zur Verfügung.
Mit der Kommission wird alle 6 bis 8 Wochen getagt. Liegen aktuelle Maßnahmen an, werde eine Sondersitzung stattfinden. Auch wurde ein Modus gefunden, sich per E-Mail abzustimmen. Zusammen mit dem Straßen- und Grünflächenamt habe man ein Antragsverfahren vor 7 Jahren entwickelt. In einem kleinen Fragebogen stellt sich der Antragsteller vor, das Projekt beschreibt und die Lage sowie die Begründung darlegt. Nach Eingang im Straßen- und Grünflächenamt erhält das Kulturamt eine Kenntnisnahme mit der Bitte um Bearbeitung in der Kommission Kunst im Stadtraum. Das Anliegen des Antragstellers wird diskutiert und das Anliegen wird bewertet das Gemeinwohl und den kulturellen Ansatz, der dann dem Straßen- und Grünflächenamt hilft, den Antrag weiter zu bearbeiten; entweder eine Sondernutzung auszusprechen oder zu verwehren. Die Kommission berät auch in Fragen der Kunst am Bau, denn bei allen öffentlichen Neubaumaßnahmen, insbesondere bei großen Sanierungsvorhaben, werden 02, % in Kunst umgesetzt. Nicht immer möchte das Bedarfsträger tun und nicht immer sind die Mittel dafür vorhanden. Sind die Mittel vorhanden, bestimmt die Kommission Kunst im Stadtraum die Art des Verfahrens (soll ein offener Teilnahmewettbewerb werden, soll er berlinweit, bundesweit oder europaweit sein. Die Kommission tagt auch über die Zusammensetzung der Fachpreisrichter und die einzuladenden Künstler/-innen. In der Regel begleitet die Kommission die Umsetzung. Entscheidungs- und Beteiligungsgrundlagen sind in der RPW vorgegeben und geregelt. Gibt es einen Wettbewerb, wo ein Preisgericht tagt, dass ein Kunstprojekt umgesetzt werden soll, sind in der Regel Beteiligungen von Bürgern/-innen, von Nutzern/-innen und der BVV inkludiert. Aktuell gibt es Wettbewerbe Ideenwettbewerb für einen künstlerischen Vorschlag vom Projekt „Letzte Wege“ Berlin-Mitte . Mitte habe einen Ideenwettbewerb angestoßen, der mit einem vorgeschaltetem Teilnehmerverfahren realisiert wird. Es handelte sich um einen offenen bundesweiten Wettbewerb. Hier konnte sich jede/r Künstler/-in, jede Künstlergruppe oder interdisziplinär arbeitende Gruppe bewerben. Es gab ca. 120 Einsendungen, aus denen 20 im Auswahlgremium herausgefiltert wurden. Diese 20 Künstler/-innen und gruppen werden nun eingeladen, sich am Wettbewerb zu beteiligen und einen Entwurf vorzuschlagen. Das Preisgericht wird im Dezember 2020 tagen. Die Umsetzung steht noch offen, weil nur die Mittel für den Wettbewerb zur Verfügung stehen, aber keine Mittelr die Umsetzung. Dafür wurde ein Antrag bei der Deutschen Klassenlotterie auf Lottomittel in Höhe von 450.000 € (incl. Verfahren, Umsetzung, Betreuungskosten, Standortkosten) gestellt. Der Lottostiftungsragt tagt am 09. Sept. 2020.

Des Weiteren vermittelt Frau Müller-Tischler, dass ein Kunst-im-Stadtraum-Projekt aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa aus dem Titel für Kunst im Stadtraum des Landes angestoßen wurde. Mitte wurde als Bezirk beauftragt,r die Karl-Marx-Allee einen künstlerischen Wettbewerb zu organisieren und umzusetzen. Im Kino International läuft morgen das Rückfragekolloquium. Hier seien die Künstler/-innen, Sachversndigen und die Preisrichter selbst eingeladen. Gäste werden erst eingeladen, wenn das Preisgericht getagt hat; und das wird im Dezember 2020 stattfinden. Für diesen Wettbewerb konnten Realisierungsmittel von der Senatsverwaltung geortet werden. Im nächsten Jahre könne man somit Kunstwerke temporärer Art im 2. Bauabschnitt der Karl-Marx-Allee umsetzen. Begleitet wird das von einem partizipativen Format auch in Zusammenarbeit mit der Stadtentwicklungsgesellschaft „KOST“, die für das BA die Beteiligungsverfahren realisiert.

Abschließend vermittelt Frau Müller-Tischler, dass vor Kurzem ein Wettbewerb für Kunst am Bau für die 48. Grundschule in der Chausseestraße/Ecke Boyenstraße abgeschlossen wurde. Offene Teilnehmer nahmen am Wettbewerb teil, der bundesweit ausgeschrieben wurde. Es gab über 80 Einsendungen von Künstlern/-innen, die ihr Interesse bekundeten, am Wettbewerb teilzunehmen. Ein Auswahlgremium habe nur ca. 10 Künstler/-innen ausgewählt, die einen Entwurf geliefert haben. Das Preisgericht wählte einen Entwurf aus, der jetzt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bauen umgesetzt werde. Das Projekt wird aus der Schulbauoffensive finanziert.

Herr BV Freitag (Piraten) fragt nach, worum es sich bei dem Kunstwettbewerb r die 48. Grundschule handele. Frau Müller-Tischler vermittelt, dass es sich um einen Schulneuanbau handelt. Fokus wurde auf das Foyer und auf das Treppenhaus über mehrere Etagen gelegt. Ein Künstler hat ein Universum mit Planeten bruchsicher aus Glas als schwebendes Objekt entworfen. Die Umsetzung erfolgt gerade. In einer Ausstellung (allerdings coreonabedingt) am Zaun der Schule werden die Entwürfe ausgestellt und jeder könne das Werk des Künstlers betrachten.

Frau Müller-Tischler regt an, in der Baumaßnahmeplanung sich die aufgelisteten baulichen Maßnahmen anzuschauen. Sie bemerkt, dass Kunst am Bau wichtige Einnahme- und Finanzierungsquellen für die Existenz der Künstler/-innen sind.

Herrn BV Schepke (Grüne) war bisher nicht bekannt, dass Bezirksverordnete bei Kunst am Bau mit teilnehmen können. Er würde sich freuen, wenn Einladungen an den Ausschuss für BiKu geschickt werden, um an den Sitzungen teilnehmen zu können.

Die Vorsitzende, Frau Morgenstern, dankt für den Bericht. Sie fragt nach, ob eine geeignete Stelle in dem Prozess ausgemacht werden könne, an dem künftig der Ausschuss informiert werden könne. Dies sei wünschenswert, damit der Ausschuss nicht erst bei Fertigstellung der Projekte Kenntnis davon erhalte.

Herr BV Freitag (Piraten) hat keinen Bedarf an Vorabinformationen. Dem Ausschuss sei lediglich wichtig zu erfahren, wenn es um finanzielle Mittel gehe.

Frau Morgenstern bleibt bei Ihrem Anliegen.

Frau BzStR´in Weißler teilt mit, dass Frau Müller-Tischler auf die rechtlichen Grundlagen hingewiesen hat. Die Verfahren wirken sehr offen und kreativ, sind aber auch standardisiert, um Ungerechtigkeiten zu verhindern und sie vergleichbar zu machen. Da relativ früh bekannt sei, wann eine Aufgabe auf das Amt zukommt, sagt sie zu, den Ausschuss in Kenntnis zu setzen.
Frau Weißler merkt an, dass die Einweihungstermine in den schriftlichen Mitteilungen des BA immer bekannt gemacht wurden, aber nie von einer Fraktion jemand teilgenommen hat. Frau Morgenstern sieht das Problem darin, dass in den schriftlichen Mitteilungen in der Ausschusssitzung naturgemäß die Terminankündigungen für die Teilnahmeplanung zu kurzfristig sind.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen