Auszug - Ergebnisse der Sozialstudie Nördliche Luisenstadt zur Sicherung Sozialer Sanierungsziele BE: BA Mitte   

 
 
43. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:07 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Ein Vertreter des Stadtplanungsamtes informiert zum Kontext, dass mit der 12. Rechtsverordnung im Jahr 2011 die Sozialplanrichtlinien ausgelaufen waren. Instrumente zur Umsetzung von Sozialen Sanierungszielen gebe es seit dem nicht mehr. Die BVV und das Bezirksamt haben die Einhaltung der Sozialplanrichtlinien für die drei Gebiete, Turmstraße, Müllerstraße und Nördliche Luisenstadt, per Beschluss gefordert. Das Bundesverwaltungsgericht hat vor Jahren die Mietobergrenzenregelungen in Sanierungsgebieten der Bezirke als unzulässig beurteilt.

Die Senatsverwaltung erließ in 2017 mit einem Rundschreiben die Bezirke ins Benehmen, soziale Ziele zu definieren. Die Problematik liege bei den Neubauten, da § 144 keine Möglichkeiten biete, auf die Eigentümer einzuwirken. Das Gebiet Nördliche Luisenstadt habe ein großes Neubaupotenzial, sodass mit der Untersuchung ein Gutachten entstanden sei, aus dem Instrumente zur Erhaltung der sozialen Struktur abgeleitet werden können. Die sozialen Sanierungsziele betreffen zwar die bauliche Struktur, werden aber aus der Gebietsbevölkerung abgeleitet. Das von der Senatsverwaltung in Auftrag gegebene Kompendium, zu dem sich eine Arbeitsgruppe gebildet habe, liege noch nicht vor. Das Bezirksamt werde die Senatsverwaltung informieren, welche Herangehensweise der Bezirk Mitte erarbeitet habe und welcher Weg damit gegangen werde.

 

Vertreter der argus GmbH sowie S.T.E.R.N. präsentieren die Studie. Die Präsentation zur Berichterstattung der Ergebnisse wird den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. (siehe Anlage 2)

 

Die Voraussetzungen für den Erlass einer Erhaltungsverordnung seien geprüft worden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Sanierungsrecht bestehenden Mietverhältnissen mehr Möglichkeiten biete als das Erhaltungsrecht. Die heute präsentierte Studie gehe auf die gesetzten Ziele ein, nun müsse der erarbeitet werden, wie diese durchgesetzt werden können. Dazu sei das Stadtplanungsamt in die Fachdiskussion eingetreten.

 

Der Bezirk werde das ISEK fortschreiben und den Ausschuss zu gegebener Zeit über die Anpassungen informieren.

 

Herr BV Schug (Fraktion der SPD) sehe keinen Unterschied zu den vor 8 Jahren ermittelten Daten, außer, dass Wohnungen für die Mittelschicht fehlen. Er erkundigt sich, ob öffentliche Bebauungsflächen zur Verfügung stehen oder es darauf hinauslaufen wird, dass nur in der Auseinandersetzung mit Privaten gesteuert werden könne. Herr Hinz (Sanierungsverwaltungsstelle Mitte) informiert, dass keine bezirkseigenen Grundstücke für Wohnungsbauvorhaben zur Verfügung stehen. Herr BzStR Gothe informiert über Projekte einiger Genossenschaften, doch seien diese an der Grenze zum Planungsgebiet.

 

Herr BV Diedrich (Fraktion DIE LINKE) hinterfragt kritisch den errechneten Bedarf an 1-Zimmer-Wohnungen. Seinen Erkenntnissen nach bevorzugen Singlehaushalte größtenteils einen abgetrennten Schlafraum, sodass eine Befragung aller Betreffenden voraussichtlich einen höheren Bedarf an 1 ½- Zimmern ergäbe. Auch ein Bedarf an Wohnungen mit mehr als 4 Zimmern sei in diesem Gebiet denkbar.

 

Auf Nachfrage von Herrn BV Diedrich wird bestätigt, dass die Festlegung von Sanierungszielen für Bestandswohnungen unabhängig davon im Rahmen des ISEK Luisenstadt erarbeitet werden.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A2 Soziale Sanierungsziele Nördl. Luisenstadt-PP Argus-STERN (2346 KB)    
 
 

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