Auszug - des Vertreters der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.3
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Ergänzend: Videoschaltung
Ort: Ergänzend: Videoschaltung
 
Wortprotokoll

 Herr Thietz berichtet, dass die Schulaufsicht an die Schulen ein Schreiben zum Übergang in den Regelbetrieb übermittelt habe.
In den Schulen fand eine Abfrage statt, wie die Ferienbetreuung aussehen könnte. Trotz personeller Einschränkungen könne die Ferienbetreuung abgedeckt werden. Einige Schulen haben gemeldet, dass sich Lehrkräfte freiwillig gemeldet haben, um in den Ferien zu unterrichten.
Hinsichtlich des Regelbetriebes für das kommende Schuljahr teilt Herr Thietz mit, dass der Regelbetrieb den normalen Regelunterricht und sämtliche Förder- und Teilungsstunden umfasse. Derzeit bereiten das die Schulen vor. Es werde Einschränkungen im Bereich Sport, Musik, darstellendes Spiel und Theater geben. Hier müsse man mit Abstand und großer Vorsicht arbeiten. Sport werde nur im Freien stattfinden. Ob es Schwimmunterricht geben werde, könne Herr Thietz noch nicht sagen. Das hänge von den Schwimmhallen ab und wann sie wieder geöffnet werden.
Einschulungsfeiern dürfen unter Beachtung der Anwesenheitsdokumentation stattfinden. Die Feiern können auch schon am Freitag erfolgen.
Schülerfahrten dürfen ab dem neuen Schuljahr wieder gebucht werden. Problem seien die Stornokosten. Die Frage stelle sich, wer die Kosten unter welchen Voraussetzungen übernehme.

Herr Thietz berichtet über die Einbeziehung von 24 Berliner Schulen in eine wissenschaftliche Untersuchung der Corona-Pandemie und über die Teststrategie des Senats für die Schulen. Die Liste zur Teststrategie werde Herr Thietz dem Ausschuss nachliefern.

Er berichtet über die Verfahrensweise bei festgestellten positiven Testungen/Erkrankungen. Werde eine Infektion vermutet, werde die Möglichkeit bestehen, sofort zu testen.
Es werde eine Handreichung ausgegeben. Mit den Gesundheitsämtern Berlin wurde vereinbart, wie man sich in so einer Situation verhalte.
Schüler/-innen mit einer Grunderkrankung werden genauso nach den Ferien behandelt, wie bis her. Mit einem entsprechenden Schreiben und über Fernunterricht werden die Schüler/-innen versorgt. Jede Schule sei verpflichtet, eine Lernanamnese zu machen. Damit soll herausgefunden werden, auf welchem Stand die Schüler/-innen stehen, um gezielt eine Förderung mit zusätzlichen Mitteln bereit zu stellen.

Hinsichtlich der Zeugnisausgabe sei Herr Thietz dabei abzufragen, wie die Schulen diese unter dn aktuellen Bedingungen feierlich gestalten wollen.

Der Bezirk Mitte habe 1409 I-Pads, davon 106 mit SIM-Karten erhaltenr Kinder, die darüber bisher nicht verfügen. Obwohl mehr Kinder über die Voraussetzungen verfügen, seien einige Schulen leer ausgegangen, weil sie entsprechende Daten nicht geliefert haben. Man hoffe, dass über den Digitalpakt im Laufe des Jahres weitere Geräte geliefert werden. Problem sei derzeit die Kofinanzierung bei der Senatsfinanzverwaltung.
 

Die Vorsitzende, Frau Schrader, fragt unter Bezugnahme auf Pressemeldungen nach Corona-Infektionen an einzelnen Schulen des Bezirks. Was passiert, wenn sich Schüler/-innen infiziert haben? Gibt es ein abgestimmtes Verfahren, um zu verhindern, dass eine gesamte Schule schließen müsse? Wie seien die Szenarien dazu? Herr Thietz teilt mit, dass das Gesundheitsamt den Plan vorgebe, nach dem man sich richte. In Mitte gab es bisher keine komplette Schulschließung. In den letzten 2 bis 3 Tagen gab es einige Fälle. Doch die betreffenden Schüler/-innen waren schon mehrere Tage nicht in der Schule. Die entsprechenden Kontaktpersonen werden über das Gesundheitsamt in Quarantäne gesteckt. Das Gesundheitsamt informiert die Schulaufsicht und es wird dann eine gemeinsame Strategie verfolgt.

 

 
 

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