Auszug - Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske (Community-Maske)
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Nach einhergehender Diskussion wird der Antrag wie folgt geändert:
Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend eine verpflichtende Regelung zu treffen, die das Tragen einer vom Gesundheitsamt als geeignet bewerteten Mund-Nase-Bedeckung in allen bezirklichen Dienstgebäuden für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen bei Publikumsverkehr vorschreibt. Eine entsprechende Dienstanweisung ist herauszugeben. Die Besucher*innen der bezirklichen Einrichtungen sind mit geeigneten Maßnahmen zu informieren. Des Weiteren sind dringendst die Gefährdungsbeurteilungen für Mitarbeitende mit Publikumsverkehr anzupassen und die daraus sich ergebenden Maßnahmen umgehend umzusetzen. Auch soll das Bezirksamt sich erneut beim Senat und den Bezirken dafür einsetzen, dass es hier zu einer einheitlichen Vorgehensweise in den Dienstgebäuden kommt. Es ist sicherzustellen, dass keine Besucher*innen ausgeschlossen werden: Im Bedarfsfall werden geeignete Masken kostenlos zur Verfügung gestellt.
Begründung: Nach wie vor besteht das Ziel, das Gesundheitssystem nicht durch eine hohe Zahl von am Corona-Virus Erkrankten zu überlasten. Dafür müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, die ohne großen Aufwand und Kosten durchgeführt werden können. Das Tragen von einfachen Mund-Nase-Masken, kann nach dem aktuellen Kenntnisstand dazu beitragen, dass Infektionen vermindert werden. Für die Beschäftigten des Bezirksamtes sind Mund-Nasen-Masken im Rahmen des Arbeitsschutzes zur Verfügung zu stellen. Durch die Beschäftigten selbst beschaffte und geeignete Mund-Nasen-Masken sollten seitens des Bezirksamtes akzeptiert werden. Besucher*innen haben grundsätzlich selbst für einen geeigneten Schutz im Sinne einer Mund-Nasen-Maske zu sorgen. Dabei kann hilfsweise auch ein Halstuch, oder ein Schal verwendet werden. Wichtig ist, dass der Mund und die Nase komplett bedeckt sind. Die Beschäftigten müssen im Rahmen des Arbeitsschutzes über den korrekten Umgang mit den Mund-Nasen-Masken informiert werden. Für die Besucher*innen sind entsprechende Hinweise in den Publikumsbereichen als mehrsprachige Information gut sichtbar und als Handzettel zur Verfügung zu stellen. Sind neue Gefährdungen für einen Arbeitsplatz erkannt worden - hier: Infektion durch einen Virus - muss zügig die Gefährdungsbeurteilungen angepasst und die daraus resultierenden Maßnahmen umgesetzt werden. Bei einer Maskenpflicht in den Dienstgebäuden in Mitte sollten Alleingänge vermieden werden und mit den Bezirken eine einheitliche Linie gefunden werden. Hierzu kann man sich auch an die Maskenpflicht im ÖPNV orientieren.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Textes (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD).
Bei der Abstimmung war kein/e Vertreter/-in der Fraktion der FDP anwesend. |
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