Auszug - "Sprachliche Vielfalt auch bei der Vergabe von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen im Bezirksmat berücksichtigen" - Beratung zur DS 2140/V BE: BA Mitte von Berlin, BzBm von Dassel  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: HA: Video-Konferenz
Ort:
 
Wortprotokoll

Den Ausschussmitgliedern ist im Vorfeld zur Sitzung ein Entwurf zur Vorlage zur Kenntnisnahme zugegangen. BzBm Herr von Dassel ergänzt, dass man ab dem Monat April vorgehabt habe, alle Beschäftigten nach den eigenen Sprachkompetenzen zu befragen und ob diese im Bezirksamt aus ihrer Sicht vermehrt eingesetzt werden sollten. Diese Umfrage habe man in der letzten Woche im Migrationsbeirat besprochen und man hoffe, dass man die Umfrage, zusammen mit der Gehaltsabrechnung im Juli, ausgeben kann. Es handele sich um einen langwährenden Prozess, bei dem es stetig neue Überlegungen gibt, wie man dieses Vorhaben bestmöglich umsetzen kann.

Herr Kurt (Grüne) tritt der Videokonferenz bei und erhält als Gast das Rederecht.

Weitere Anregungen von Frau Schrader (LINKE) werden von BzBm Herr von Dassel aufgenommen. Er sichert zu, diese zur Prüfung weiterzuleiten. Auf Nachfragen von Herrn Kurt (Grüne) und Herrn Kociolek (Grüne) fügt er hinzu, dass es wichtig sei, gut zu begründen, dass eine Tätigkeit durch eine Mehrsprachigkeit noch besser bewältigt werden kann. Wenn die Begründung nicht vorliegt, würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen werden. Unstrittig sei, dass man sich bezüglich der interkulturellen Kompetenzen weiterentwickeln möchte, sei es bezogen auf die Mehrsprachigkeit oder aber auch mit anderen Fortbildungsmodulen. Die Frage, ob eine detailgetreue Umsetzung des Antrages rechtswidrig sei, könne er nicht beantworten. Es handele sich zunächst einmal um ein Ersuchen der BVV mit einem ausgegebenen Ziel. Deswegen habe das Bezirksamt auch eingeleitet, dass es das Ersuchen der BVV als ein Instrument ansehe, welches die Vielfalt im Bezirk Mitte stärker in der Bezirksverwaltung wiederspiegelt und die Zugänge zu und in die Verwaltung erleichtert. Dieses Ziel könne nach seiner Wahrnehmung nicht rechtswidrig sein. Er führt weiterhin aus, dass alle Beschäftigten, sollten die Sprachbarrieren zu groß sein, dieglichkeit haben, einen telefonischen Dolmetscherdienst hinzuzuziehen. Dieser werde auch sehr gut genutzt, weil es öfter der Fall sei, dass die Beschäftigten, selbst wenn sie die benötigte Fremdsprache sprechen, die Sachverhalte nur teilweise fehlerfrei übersetzen können. Mit der Umfrage wolle man einerseits die Vielfalt abbilden, jedoch wolle man auch abfragen, welche Beschäftigten sich dahingehend äern, einen anderen kulturellen Hintergrund zu haben, sich aber als Beschäftigte einer deutschen Behörde sehen und der Geburtsort sowie die Sprache der Mutter/ des Vaters für sie unwesentlich ist. Ferner erklärt BzBm Herr von Dassel, dass die Mehrsprachigkeit als ein Pluspunkt für die Ausbildungsplatzvergabe oder für normale Bewerbungsverfahren sei. Die Verwaltung müsse stets diskriminierungsfrei vorgehen. Dazu zählt, dass sie auch nicht positiv diskriminieren dürfe. Bei gleicher Qualifikation müsse deshalb nachgewiesen werden, dass die weiteren Fremdsprachenkenntnisse oder der andere kulturelle Hintergrund für die Erbringung der geforderten Leistung hilfreich sind. Dies zu begründen sei in vielen Bereichen möglich, jedoch müsse die Begründung gut ausgeführt sein, um eine Diskriminierung anderer Bewerbende auszuschließen.

 
 

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