Die Vorsitzende, Frau Schrader, begrüßt die Ausschussmitglieder, Herrn BzStR Spallek und Herrn Thietz von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Frau Schrader teilt mit, dass sich die meisten Ausschüsse auf eine Durchführung der Ausschusssitzung per Video-Konferenz verständigt haben. Das Verfahren sei mittlerweile erprobt und habe sich bewährt. Noch nicht geregelt sei die Gültigkeit von per Video-Konferenz gefassten Beschlüssen. Man habe sich so verständigt, dass die Drucksachen, die auf der Tagesordnung stehen, abgestimmt werden. Sollte es Beschlüsse oder Drucksachen mit erheblicher Bedeutung geben, sollte man auf eine Anwesenheitssitzung zurückkommen. Das betreffe die heutigen auf der Tagesordnung stehenden Drucksachen ihrer Einschätzung nach nicht.
Herr BV Bayat (SPD) fragt nach, ob geklärt sei, dass die beschlossenen Anträge wirksam seien? Er habe die Information, dass das Rechtsamt das prüfen soll, es aber noch keine abschließende Meinung gebe. Frau Schrader bejaht, dass das mitgeteilt wurde. Sie beziehe sich auf die Verfahrensweise in den anderen Ausschüssen, die sie anregt zu übernehmen. Wenn gewünscht, müsse man anders verfahren. Dazu sehe sie aber keine Wortmeldung. Frau Schrader schlägt vor, wenn es heute keinen Widerspruch gebe, wie in den anderen Ausschüssen zu verfahren. Falls das Rechtsamt zu einer anderen Auffassung gelange, dann werde dies für alle Ausschüsse gelten. Dann müsse man sich etwas anderes einfallen lassen. Die Ausschussmitglieder geben auf Nachfrage der Vorsitzenden ihre Zustimmung, so zu verfahren und die Anträge per Video-Konferenz abzustimmen. Frau BV Linnemann (SPD) meint, da in den Ausschüssen Empfehlungen für die BVV ausgesprochen werden, sehe sie eine mögliche andere die Einschätzung des Rechtsamtes für die Ausschüsse weniger kritisch, als für die BVV. Frau Schrader dankt für den Hinweis. |