Auszug - Wiedereröffnung der Rathäuser und Dienstgebäude für die Bevölkerung und die Beschäftigten
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Im Rahmen der Erörterung erläutert Herr BzBm von Dassel auf Nachfrage von Herrn BV Fritz von der Fraktion der CDU, dass im Rat der Bürgermeister beschlossen worden sei, bezüglich der Aufforderung, eine Nase-Mund-Maske zu tragen, einheitlich zu verfahren sei, sodass im Ergebnis in allen Häusern eine dringliche Empfehlung aber keine Verpflichtung festgelegt worden sei.
Die weiteren Nachfragen und kritischen Anmerkungen seitens der Fraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE betreffen die Nutzung des gesetzlich geregelten Sonderurlaubs für die Betreuung von Kindern sowie die Einrichtung eines wohnortnahen Arbeitsplatzes. Herr BV Konrad von de Gruppe der Piraten merkt an, dass es Arbeitgebern nicht erlaubt sei, von den Beschäftigten den Erholungsurlaub zum Zweck der Kinderbetreuung einzufordern. Dem folgend werden Änderung im Antragstext vorgenommen. Das Ersuchen wird auf die Zeit der Covid-19-Pandemie begrenzt, der wohnortnahe Einsatz sowie die Aufforderung, mobiles Arbeiten und Erholungsurlaub nicht einzufordern, gestrichen. Die Hausordnung soll um den Hinweis ergänzt werden, dass ein kostenloser Nase-Mund-Schutz ausgegeben wird, sollten Bürger*innen ohne einen solchen mit dringendem Anliegen vorsprechen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Textes (5 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bü´90/Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
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