Auszug - Tarifabschluss vollständig an Beschäftigte bei freien Trägern weitergeben (Bezugnahme DS 1792/V)  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Die VzK 1792/V war Ende des Jahres 2019 in die BVV eingereicht und noch vor der Sitzung wieder zurückgezogen worden, um sie zu überarbeiten. Bevor die überarbeitete Fassung eingereicht wird, soll der JHA darüber informiert werden. Der Beschluss 1792/V beinhalte zwei Aufforderungen an das Bezirksamt, die vollständige Weitergabe der Tarifersteigerung an die Beschäftigten sowie die Vorgabe, ab dem Haushaltsjahr 2022/23 Leistungsvergaben nur noch an Arbeitgeber mit Tarifbindung vorzunehmen.

Das Bezirksamt sei der ersten Aufforderung inzwischen nachgekommen. Zu besprechen sei der zweite Teil.

Herr Dehnert (BA Mitte, Jug) stellt den aktuellen Sachstand zur Vergütung vor. Etwa 2/3 der Träger vergüte bereits analog zum TV-L. Das Jugendamt erstatte bis zur Höhe des im TV-L genannten Betrages und kalkuliere Tarifsteigerungen ein. Sollten die eingestellten Beträge nicht ausreichen, werde auf Rückstellungen verwiesen. Darüberhinausgehende Differenzbeträge seien unwahrscheinlich und wenn doch, dann minimal.

Die Weitergabe der Tarifsteigerung an die Beschäftigten werde als Zweckbindung beschieden, dass ein Verstoß als nicht zweckgerechte Verwendung der Mittel geahndet werden könne. Die Senatsverwaltung bestätige diese Praxis.

Das Jugendamt verfolge das Ziel, allen Trägern die Möglichkeit zu geben, nach TV-L zu vergüten. Da es Träger gibt, die nach Haustarif vergüten und zusätzliche Förderungen erhalten, muss rechtzeitig geplant und der Prozess eingeleitet werden. Eine Möglichkeit sei, einen Mindesstandard und somit einen Vergütungskorridor anzusetzen, der 95% des TV-L beinhalte.

 

Frau Depil (BüDep) greift das Argument des Eingriffs in die Tarifautonomie auf und merkt an, dass der avisierte Beginn mit dem Haushaltsjahr 2022/23 für kleine Träger zu kurzfristig sei. Sie sehe ein Problem in der Vielfalt der Träger und der Gleichbehandlung der Mitarbeitenden. Weiter verweist sie auf die Problematik der defizitären Gesamtkostenbewirtschaftung bei Festschreibung der Personalmittelverwendung. Sie erinnert an die auch von der AG 78 Jugendarbeit wiederholt vorgetragene Unterausstattung der Angebote in den Kostenpositionen Sach- und Gemeinkosten. Frau Lang sehe ebenfalls eine große Herausforderung für die kleinen Träger.

Der Vorsitzende verweist auf die Debatte im Ausschuss vor Beschlussfassung der BVV. Es sei eine gestreckte Umsetzung vereinbart worden, um die kleinen Träger mit einbeziehen zu können. Die entsprechenden Mittel würden bereitgestellt.

 

Herr BV Schwarz (SPD) bekräftigt, dass es das Ziel war, auch die kleinen Träger zu unterstützen. Er erkundigt sich, wie viele große Träger Hausverträge nutzen, die deutlich unter dem TV-L liegen.

 

Frau BzStRätin Reiser erläutert, dass das Jugendamt sich intensiv mit den Möglichkeiten beschäftigt habe, den Beschluss 1792/V umzusetzen. Der Mindeststandard von 95% sei ein Weg, die auch heute vorgetragenen Argumente hinsichtlich der kleinen Träger zu berücksichtigen. Es sei ein langer Prozess, der mit 95% beginne und sich zu 100% entwickeln soll.

 

Der Vorsitzende stellt zur Diskussion, die Vielfalt der Träger gegen die vollumfängliche Vergütung analog TV-L abzuwägen. Den kleinen Trägern stehe es zudem offen, in die öffentliche Verwaltung zu gehen. Das sollte jedoch nicht zulasten der Innovation gehen.

 

Frau Depil weist darauf hin, dass die Bezirke unterschiedlich handeln und damit die Gefahr der Ungleichbehandlung innerhalb des Trägers bestehe.

 

Frau BzStRätin informiert, dass die heute vorgestellt Vorlage zur Kenntnisnahme 1792/V als Zwischenbericht in die BVV eingehe. Die Diskussion sei somit noch nicht abgeschlossen. Es wird angeregt, über die heute vorgetragenen Vorschläge erneut zu beraten.

 

Frau BV Schrader (DIE LINKE) informiert, dass diese Debatte auch auf Landesebene geführt werde. Zur Einleitung des Prozesses sei für das Jahr 2021 ein Budget von 5 Mio. € vorgesehen.

 

Herr Dehnert weist darauf hin, dass die Träger nur dann zur Vergütung analog TV-L verpflichtet werden können, wenn diese Bedingung bereits in der Ausschreibung als Auswahlkriterium genannt worden war.

Die Tarifbindung und damit die Erweiterung der Auswahlkriterien im Vergabeprozess sollte durch einen Beschluss des JHA bestätigt werden.

 

Vor dem Hintergrund, dass in den Bezirke unterschiedlich verfahrend werde, stimmen Bezirksverordnete und Jugendamt darin überein, dass der Bezirk Mitte hier als Beispiel vorangehen sollte.

 

 
 

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