Auszug - Nachbereitung des Besuchs bei BENN Mitte BE: BA/Ausschuss  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 4.1
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 26.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Arenz (BENN Mitte) teilt die allgemeinen Flyer von BENN aus. Folgende zwei Punkte sind von Frau Arenz an die Mitglieder des Integrationsausschusses herangetragen worden:

 

-          Anschlussfinanzierung für die Sachmittel von ehrenamtlichen Projekten. Wir arbeiten mit der Eigeninitiative unserer Ehrenamtlichen und finanzieren die Sachmittel in den Projekten, die sie planen. Darunter befinden sich ein Girls Club (für Mädchen aus den Unterkünften zwischen 12 und 16 Jahren), eine Koch AG (für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren), eine Tanz AG (für Tanzen in der Nachbarschaft), etc. Wir möchten jetzt damit beginnen, Anschlussfinanzierungen zu finden, sodass die Gruppe über BENN hinaus die Möglichkeit haben, ihre Projekte finanzieren zu können.

 

-          sung der Situation in der Unterkunft Quitzowstraße. Die Geflüchteten, die hier leben, sind nach ASOG untergebracht. Der Betreiber des Hostels ist privat und die Finanzierung erfolgt über das BA Mitte. Wenn die Geflüchteten arbeiten möchten, müssen sie die Kosten selber übernehmen. Wir kennen den genauen Tagessatz für das Bett in einem Mehrbettzimmer nicht. Wir schätzen, dass es zwischen 25 Euro und 35 Euro ist. Hier brauchen wir eine Lösung, sodass es möglich ist, für die Geflüchteten, insbesondere jungen Männer dort, zu arbeiten. Sie finden keine Tätigkeit, die das Bett und die anderen Lebensunterhaltskosten tragen würde.

 

Bis 2021 sei das Projekt BENN ausfinanziert. Der Vorsitzende, Herr Dr. Hanke merkt an, dass die Sachmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen der BVV beraten werden könnten. Auf die Idee die Stadtteilzentren miteinzubeziehen merkt BzBm Herr von Dassel an, dass man sich an die Hostelbetreiber, mit denen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen wurden, wenden werde, um die Frage zu erörtern, wie sich die Stadtteilzentren für die Betreuung und Beratung von Menschen, die außerhalb von LAF Einrichtungen untergebracht sind, einbringen könnten. Es wird sich darauf geeinigt, in der nächsten Sitzung das Thema Stadtteilzentren, Integrationsarbeit und Flüchtlingsarbeit auf die Tagesordnung zu setzen. Der Vorsitzende, Herr Dr. Hanke (SPD) fest, dass man bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes dann darüber diskutierennne, die BENN Strukturen ab 2022 in diesem Bereich aufzufangen, ob man an das Land herantritt oder im eigenen Bezirkshaushalt Mittel zur Bereitstellung findet.

 

Nach weiterer Diskussion zum zweiten Punkt wird folgender Ausschussantrag festgehalten:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen und die Grundlagen für folgende Fragen einzuholen:

 

  1. Wie viele Menschen sind aktuell in ASOG-Unterkünften in Berlin-Mitte untergebracht und erhalten eine Förderung über ASOG?

 

  1. Wie viele Menschen in ASOG-Unterkünften leisten derzeit Zuzahlungen aus eigenem Einkommen? In welcher Höhe wird diese Zuzahlung geleistet?

 

Begründung:

 

hrend der Sitzung des Integrationsausschusses am 26.02.2020 berichteten Vertreter des Trägerverein BENN-Mitte von dem Problem, dass sich Bewohner in ASOG-Unterkünften, sobald sie eine Beschäftigung aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen, eine Zuzahlung von 700-1000€ leisten müssten. Aufgrund dieser Zuzahlung blieben den BewohnerInnen mitunter nur wenige hundert Euro für den restlichen Lebensunterhalt.

Damit würden wünschenswerte, positive Anreize verfehlt, eine Beschäftigung aufzunehmen.

Der Integrationsausschuss stellt fest, dass nicht genügend Daten und Zahlen vorliegen, um diese Situation bewerten zu können.

 

BzBm Herr von Dassel schlägt vor, den Antragstext als Anregung mitzunehmen. Man wisse, wo die Menschen untergebracht sind, die Leistungen vom Jobcenter bekommen. Aufgrund des Datenschutzes teile das Jobcenter jedoch nicht die Höhe der ausgezahlten Gelder für die Miete mit. Das Jobcenter könne zudem nicht per Klick darüber Auskunft geben, aus allen ASOG Einrichtungen zu ermitteln, wo die Kosten der Unterkunft niedriger sind als bei anderen Fällen. Das wäre eine händische Auszählung. Er schlägt vor, sich mit dem Jobcenterr eine Lösung in Verbindung zu setzen. Zudem handele es sich um eine überschaubare Anzahl von Einrichtungen, die man ebenfalls nach der Anzahl der Selbstzahler fragen könnte.

 

Es wird sich darauf geeinigt, den Antragstext als Erinnerung in das Protokoll mitaufzunehmen, jedoch nicht als Ausschussantrag in die BVV einzubringen.

 
 

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