Auszug - Gender Mainstreaming konsequent umsetzen – Gezielte gendergerechte Gestaltung von Nut-zungsverträgen im Rahmen der Nutzungs- und Vergabegrundsätze lt. Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) des Landes Berlin
Es wird ein geänderter Text eingebracht, der wie folgt lautet:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen der o.g. rechtlichen Vorschriften Nutzungsverträge mit Sportvereinen und Projekten so zu gestalten, dass Frauen* und Mädchen* gezielt gefördert werden.
Ein Nachweis über die Entwicklung soll anhand der nach Geschlechtern getrennten Erfassung der Nutzer*innen erfolgen. Die Erfassungsgrößen der Gender Budgeting Analyse müssen einen Rückschluss auf die Nutzer*innenstruktur ermöglichen.
In den SPAN des Landes Berlin können hier die Anlagen 1 und 2 unterstützen:
Anlage 1: Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen
Anlage 2: Mustervertrag zur Übertragung der Schlüsselverantwortung für Sportanlagen (Sporthallen und Sportplätze)
Der Frauenbeirat ist bei der Erarbeitung einzubeziehen.
Das Angebot soll den im Bezirk tätigen Vereinen, Projekten und Träger*innen des Frauen*- und Mädchen*sports in digitaler Form und in Form gedruckter Medien bekannt gegeben werden.
Begründung: Die Analyse des Berichtes zum Gender Budgeting im Rahmen des Bezirkshaushalts 2018/2019 war das Kapitel 3715 – Förderung des Sports besonders unzulänglich. Eine dem Gender Mainstreaming entsprechende Gerechtigkeit bei Vergabe und Nutzung kann hier nicht festgestellt werden.
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe Gender Budgeting des Frauenbeirats Mitte wurde diese Analyse daher gezielt betrachtet. Dabei fielen z.B. die fragwürdigen Erfassungsgrößen auf, die einen Rückschluss auf die Geschlechtszugehörigkeit kaum zulassen:
72570 R- Bereitstellung von Eisflächen (BA Mitte, Charl.- Wilmersdorf, Neukölln)Anzahl der Öffnungsstunden je 100 m2 bereitgestellter Fläche
77769 Bereitstellung von Sportanlagen mittels Nutzungsvertrag an Vereine, die im Sinne eines Eigentümers auftreten je qm der Sportanlage
Wird, wie bei Titel 77673 - Bereitstellung von Sportanlagen -, die Anzahl der bereitgestellten Stunden lt. Belegungsplan berücksichtigt, so beträgt die Differenz m/w -46,2 %!
Anschließend lässt der Vorsitzende, Herr Böttger, über den geänderten Text abstimmen.
Der Sportausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des geänderten Textes (2 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/die Grünen, 4 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Nein-Stimme der Fraktion der AfD, 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE).
Es war kein€ Vertreter(in) der Fraktion der FDP bei der Abstimmung anwesend.
Die Drucksache wird dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung zur endgültigen Beratung übergeben. |
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