Auszug - Präventive Schuldnerberatung in der KLR - wie geht das? (Herr Dr. Schlese)  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 6.2
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 27.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 18:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 239/240
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Schlese vermittelt, dass man geprüft habe. Es gebe 2 Möglichkeiten. 1. Man könnte ein spezielles thematisches Projekt machen, aber man habe im Haushalt keine speziellen Mittel vorgehalten. 2. Die Schuldner- und Insolvenzberatung werde mit einbezogen. Das Produktblatt sage aus, dass es Personen sein müssen, die von der Überschuldung bedroht seien oder Haushalte von der Überschuldung bedroht seien. In der Interpretation könnte man das ausdehnen. Es sei ausgeschlossen, eine Veranstaltung zu machen. Das habe man wegen der schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit ausgeschlossen. Das ginge auf dem Weg der Einzelkonsultationen, denn hier gebe es die Möglichkeit der lebenspraktischen Beratung. Herr Dr. Schlese nimmt an, dass in den Kurzberatungen, die einen hohen Anteil bilden, viele Fälle dabei sein werden, wo man am Ende nicht notwendiger Weise feststelle, dass eine Überschuldungssituation vorliege. Das könne er nicht einschätzen. Das müsste man mal bei einer anderen Veranstaltung gezielt nachfragen. Man könnte auch einen 3. Weg gehen. Es gebe ein großes Interesse. Es gebe eine Finanzierung und jetzt wäre es theoretisch denkbar, aus den vorhandenen Mitteln einen Teil abzuspalten und ihnen dann in Form eines Projektes, allerdings an denselben Träger, zu geben. Das müssten dann die Träger mit tragen, denn sie hätten die entsprechende Mehrarbeit. Generelles Problem sei aber, es gebe kein Produkt dafür. Man würde am Ende eine Refinanzierung gefährden. Eine Refinanzierung über das Produkt sei momentan ausgeschlossen, aber nicht verboten, ein solches Projekt zu machen. Man müsse dann riskieren, dass man das nicht über den normalen Haushalt refinanziert bekomme. Das geschehe jetzt schon an vielen Stellen, bleibe aber in einer Größenordnung, die überschaubar sei. Kritisch wäre es, wenn man das gesamte Geld verwenden würde. Dann würde man kein Geld mehr erhalten.

Ursache liege darin, dass man tatsächlich dafür bisher keine Notwendigkeit sah, so ein Produkt zu kreieren. Man habe einfach verboten, eine „Massenveranstaltung“ zu machen, um zu verhindern, dass man daraus seine Statistik schönen könne. Für das BA wäre es wichtig, ob es diesen Wunsch gebe und in welche Richtung das gehe? Möchte man das in die normale Beratung integrieren, dann müsste das Herr Marien in die Produktmentorengruppe mitnehmen und dort die Diskussion führen oder dass das als separates Projekt geführt werde und dass man das steuern kann. Dann sei das eine Frage der Refinanzierung. Das wäre jetzt noch zeitnah für 2020 darstellbar.

 

Herr BV Kurt (Grüne) dankt für die Ausführungen. Er stellt sich die Frage, ob es sinnvoll sei, ein eigenes Projekt zu schaffen? Wie sieht die Schnittstelle zum Jugendamt aus? Hier gehen Jugendliche hin. Hauptzielgruppe, die zur Schuldnerberatung gehe, seien die Personen ab 30, dann ab 40 Jahre und ältere Personen. Ältere Personen seien für ihn die Hauptzielgruppe, weil diese Personengruppe massiv zunehme. Bei den 30-jährigen müsste man ein Präventionsprojekt ansetzen. Die Koalition habe auf Landesebene im Sozialausschuss beschlossen, dass es 150.000 €r die Prävention der Schuldnerberatung geben werde. Er bittet das BA sich zu erkundigen, was sich die Landesebene vorstelle und wie das Geld aufgeteilt werden soll?

Frau Vollmer fragt nach, warum dieses Thema jetzt so aktuell sei? Vor Jahren wurde versucht, mehr Geld zu bekommen, um Prävention leisten zu können, wie z. B. in den Schulen. Auf dem Produktblatt wurde das gestrichen. Herr Dr. Schlese könne die Frage nicht beantworten. Der Vorsitzende, Herr Lötzer, teilt mit, dass es in der letzten Wahlperiode ein Projekt gab. Es ging um präventive Schuldnerberatung in den Schulen. Das war damals durch eine einmalige Finanzierungspende oder dergleichen möglich. Alle meinten, dass das etwas Gutes sei. Das wurde aber damals nicht aus den normalen Haushaltsmitteln finanziert und deshalb könne man das nicht verstetigen. Daraus entstand dann die Frage an Herrn Dr. Schlese.

Herr BV Hauptenbuchner (SPD) interessiert, was andere Bezirke gemacht haben? Was gebe es für Ansätze? Herr Dr. Schlese teilt mit, dass Anfang des nächsten Jahres ein Workshop stattfinden werde. Er werde auch schauen, ob andere Bezirke ähnliche Diskussionen führen, Bisher gebe es wenig Informationen. Herr BV Freitag (Piraten) begrüßt das.

Herr BV Radloff-Gleitze (SPD) vermittelt, weil es keine Zahlung in der KLR gebe, habe man vor Jahren die Schuldnerberatung in Spandau ausgegliedert. Für eine Schuldnerberatung wurde das extra finanziert mit dem Auftrag eine präventive Schuldnerberatung in einer Jugendeinrichtung zu machen bzw. auch in Schulen Veranstaltungen durchzuführen. Diese präventive Arbeit sei gut angekommen. Es wurde kontrolliert und es gab keine großen Beiträge. Herr Radloff-Gleitze meint, dass man vom KLR-Denken wegkommen müsse, sondern wie könnte man präventive Arbeit selbständig mit anderen finanziellen Mitteln organisieren, ohne dass die Belastungen in den Schuldnerberatungen da seien, sondern dass man genau weiß, 1 x in der Woche sei ein/e Mitarbeiter/-in vor Ort, die/der berate. Die Jugendlichen können danach in die offizielle Beratung übernommen werden. Das sei ein erster Schritt, dies außerhalb der KLR zu machen.

Frau Vollmer meint, dass Prävention immer Bestandteil der individuellen Beratung sei. Eine weitere Verschuldung durch Aufklärungsarbeit soll vorgebeugt werden. Sie regt an, für die Zielgruppe „Alleinerziehende“ Präventionsarbeit zu machen, weil es für Alleinerziehende große Probleme  gebe. Probleme gebe es auch bei den neuzugewanderten Bürgern/-innen. Frau Vollmers berät auch türkisch. Die Menschen haben ein großes Bildungsdefizit. Hier müsse etwas geschehen. wie Mulitiplikatorenschulung, Lotsenprojekte.

Herr BzStR Gothe meint, dass Einigkeit bestehe, dass geschaut werden müsse, wie man die 150.000,00 € im Bezirk verteilen könnte.

Herr Dr.Schlese würde gern eine Kooperation mit einer Hochschule eingehen.
Er betont, dass man darauf achten sollte, dass für alle Förderungen für spezielle Zielgruppen der Aspekt Schuldnerprävention mitgedacht werde.

Herr Kurt könne das fachlich nicht beurteilen. Die Frage stelle sich, wie man das festmachen könnte. Das weitere Verfahren kenne er nicht. Ihm wäre wichtig, wie das Angebot aussehen könnte? Wie sei die Abgrenzung zur normalen Schuldnerberatung?

 

 
 

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