Auszug - Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an Mittes Schulen: Situation der inklusiven Beschulung und Angebote an sonderpäd. Förderzentren BE: BA, mit freundlicher Unterstützung der Fachaufsicht   

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 6.1
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Kriegel-Wethkamp stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Situation der inklusiven Beschulung an sonderpädagogischen Förderzentren dar. Die Präsentation wird den Ausschussmitgliedern im Nachgang übermittelt.

Herr BV Bitterling (Grüne) fragt nach, weil Feststellungsverfahren sich noch in der Bearbeitung befinden, wie viele es seien? Frau Kriegel-Wettkampf könne keine Zahlen nennen. Bei den Erstklässlern sei man auf Vorinformationen der Eltern angewiesen. Es werde festgestellt, dass es für die Eltern oft schwierig sei, im Vorfeld von den Problematiken ihrer Kinder zu berichten. Eltern möchten oft nicht, wenn die Kinder in der Kita einen Integrationsstatus haben, dass das bekannt werde. Deshalb habe man eine „Dunkelziffer“ der Kinder, deren Bedarf zu spät angemeldet wurde. Aber erfahrungsgemäß habe man eine relativ hohe Zahl von Kindern, wo erst nach Schulbeginn feststelle, dass es einen Bedarf gebe und erst im Nachgang Anträge gestellt werden. Das SIBUZ bemühe sich relativ schnell, in der Beratung tätig und aktiv zu werden, um Unterstützungsbedarfe gewährleisten zu können. Man habe sich bemüht, bei den Schülern/-innen mit schweren Behinderungen (körperliche, motorische, geistige Behinderungen, Sinnesbehinderungen) möglichst frühzeitig ganz viele Daten zu haben, um gut vorbereitet zu sein, aber es sei ein sehr schwieriger Prozess.
In der weiterführenden Schule müssen für den Übergang in Klasse 6 die Verfahren in der Regel bis zum Ende Klasse 5 abgeschlossen sein. Das SIBUZ sei bemüht, das hin zu bekommen. Es gebe aber auch immer wieder Fälle, wo Oberschulen meinen, dass hier vielleicht doch ein Förderbedarf notwendig sei und Beratungsbedarf anmelden.
Gymnasien seien heute immer noch nicht darauf eingerichtet, zieldifferent zu beschulen. Dieses Thema müsse in der Zukunft verstärkt auf die TO gesetzt werden. Das sei momentan nicht der Fall.

Die Vorsitzende, Frau Schrader, bezieht sich auf die 11% von Schüler/-innen mit erhöhtem Förderbedarf an Mittes integrierten Sekundarschulen und fragt nach, ob das vergleichbar sei mit dem, was in anderen Bezirken festgestellt werde? Gebe es dafür eine Erklärung? Frau Kriegel-Wethkamp vermittelt, wenn 300 Schüler/-innen die Klasse 6 verlassen und an den Gymnasien nicht ankommen, dann kommen sie in der Regel in die ISS an. Dort ballt es sich dann. Die Verordnung sehe aber vor, dass pro Klasse 4 Schüler/-innen in Klasse 7 mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden können.
In diesem Schuljahr habe man in einer Ausgleichskonferenz beraten, weil die Gesamtzahl der Schüler/-innen zu hoch sei und dass man die Schüler/-innen auf der Basis von 4 Plätzen pro Klasse nicht unterbringen könne. Die Situation sei in anderen Bezirken ähnlich. Es gebe immer noch einige ISS, die diese Schüler/innen nicht integrativ aufnehme. Das werde aber momentan neu diskutiert.
Des Weiteren fragt Frau Schrader nach, was sich hinter den "Schwerpunktschulen" für Angebote verbergen? Was leisten diese, worin zeichnen sich diese aus? Frau Kriegel-Wettkampf teilt mit, wenn sich eine Schule für einen Schwerpunkt entschieden habe, müsse sie in der Regel für diesen Förderschwerpunkt eine bestimmte Anzahl von Schüler/-innen (3 pro Klasse verpflichtend) aufnehmen. Man habe eine feste Ausstattung an Personal und pädagogische Unterrichtshilfen und Schulhelfer/-innen. Sie sagt zu, anliegend ein Konzept als Anlage zum Protokoll zu geben. Im Bezirk Mitte gebe es aktuell keine Schwerpunktschule, weil es an vielen Stellen an räumlichen Voraussetzungen fehle. Des Weiteren gebe es Schulen, wie die Erika-Mann-Schule, die seit 20 Jahren eine hohe Anzahl von Schüler/-innen mit Förderbedarfen und viele mit besonderen Schweregrade aufnehme. Diese Schule habe sich trotzdem und bewusst dagegen entschieden, eine Schwerpunktschule zu werden..
Abschließend fragt Frau Schrader nach und bezieht sich auf den Schulentwicklungsplan sonderpädagogische Förderung -, weil es in Mitte nicht gelinge, den individuellen Wünschen der Kinder und Eltern gerecht zu werden, so dass auch Schüler/-innen, die eine Förderung an einem sonderpädagogisches Förderzentrum wünschen, ggf. an einer anderen Schule und gegen ihren Wunsch inklusiv beschult werden. Sie fragt nach, was notwendig sei, um den individuellen Wünschen der Eltern und Schülern/-innen besser gerecht zu werden? Frau Kriegel-Wettkampf vermittelt, dass die Kapazitäten an der Charlotte-Pfeffer-Schule nicht ausreichen. Man benötige hier eine Ausweitung der Platzkapazitäten. Diese Schule sei nicht zweizügig geplant. Sie gehe davon aus, um alle Wünsche zu erfüllen, müsse eine Dreizügigkeit hergestellt werden. Darüber hinaus wurde an der Wedding-GS ein Modell begonnen. Wenn ausreichend räumliche Kapazitäten vorhanden wären, könnte man dieses Modell für beide Seiten nutzen: zum einem dem inklusiven Gedanken folgen und trotzdem in einem sehr geschützten Rahmen unterrichten.
Man sollte von der ideologischen Inklusionsdebatte wegkommen. Wichtig sei, was für das einzelne Kind ein gutes Angebot sei.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (119 KB)    
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen