Auszug - Aussprache zu aktuellen Themen (15 min)  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 4
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Verdrängung von Senioreneinrichtungen

Herr BV Kurt (Grüne) fragt nach, ob der Moabiter Ratschlag einen Raum in der Turmstraße 18 gefunden habe? Für die Einrichtung in der Ottostr. 5 wurde ein Kurzkonzept mit Finanzierungsplan in Höhe von 40.000 € für Miet- und Sachkosten incl. Anmietung erfasst und dem BA übermittelt. Das BA sei bereit, für November und Dezember 2019 die Mietkosten zu übernehmen.
Herr Kurt fragt nach dem aktuellen Sachstand, inwiefern der Mietvertrag für die Einrichtung in der Ottostraße übergehe?

Herr BzStR Gothe habe von Frau Wiedemann eine Liste Aufbau neuer Träger erhalten. Der Moabiter Ratschlag sei für 2020/21 vorgesehen. Ein Feedback gebe es noch nicht.

 

Monitorring Zwangsräumung / Familie aus der Lübecker Straße

Herr BV Kurt (Grüne) fragt nach, ob Herr Dr. Schlese mit dem Datenschutzbeauftragten in ein Gespräch getreten sei? Gibt es einen aktuellen Sachstand hinsichtlich der Zwangsräumung?

Herr Dr. Schlese teilt mit: Die Prüfung habe ergeben, dass es eine privatrechtliche Auseinandersetzung sei. Die Familie sei von Seiten des Bezirksamtes untergebracht. Eine unmittelbare Notlage greife somit nicht. Unterlagen wurden dem Bezirksamt nicht übergeben. Das BA könne somit nicht in den Rechtsstreit eintreten. Ordnungsrechtlich hätte das Bezirksamt nur tätig werden können, wenn eine Obdachlosigkeit vorgelegen hätte. Das lag nicht vor, denn das BA hatte die Familie untergebracht. Die Kosten müsse das BA zahlen. Man könne nun versuchen, die Kosten als Schadensersatz geltend zu machen, falls Unrecht geschehen sei. Die Prüfung müsse ein Gericht machen. Herr Dr. Schlese bringt zum Ausdruck, dass man erstaunt darüber sei, dass die Familie nicht den normalen Rechtsweg gehe. Mitte könne beraten, aber keine Rechtsprechung für die Familie machen. Herr Dr. Schlese habe das mehrfach prüfen lassen. Man sei zu keinem befriedigenden Ergebnis gekommen, nur zu dem Ergebnis, dass versucht werden müsse, eine spezifizierte Klage – Herausgabe des Schlüssels für die Zimmer – zu bekommen, um die Wohnung wieder in Besitz zu nehmen. Das müsse aber das Gericht der Familie zusprechen. Das BA könne nicht für die Familie diesen Akt vollziehen.

 
 

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