Auszug - Möglichkeiten der Partizipation im Rahmen der geplanten Schulbauoffensive insbes Schulbauten Adalbertstr. u Reinickendorfer Str. BE Herr BzStR Spallek und Andreas Bossmann (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)  

 
 
23. (außerordentliche) öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt [Quartiersmanangement, Transparenz und Bürgerbeteiligung, Sozialräumliche Planungskoordinierung]
TOP: Ö 5.2
Gremium: Soziale Stadt [Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK] Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 20.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:19 Anlass: außerordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 239/240
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Einleitend verteilt Herr BzStR Spallek die abschließende Antwort des Petitionsausschusses zu einer Petition den Schulneubau in der Reinickendorfer Str. 60 betreffend. Als weiteres verteilt er ein Schreiben zu einer Petition betreffend Tennis an der Adalbertstre Ecke Melchiorstraße. Aus diesem ginge hervor, dass erst nach Auftragserteilung und im Rahmen der Erstellung der erweiterten Vorplanungsunterlagen, eine Aussage über die Mitnutzung der geplanten Außenschulplätze durch den Tennisverein, getroffen werden könne.

Herr Dr. Bossmann stellt anhand einer PowerPoint Präsentation einen Taskforce Beschluss, wie Partizipationsverfahren im Land Berlin im Rahmen der Schulbauoffensive durchzuführen ist, vor.

Herr BV Bertermann fragt, ob es auch Partizipationsmöglichkeiten für Grundstücke mit Nutzungskonflikten gebe?

Herr Dr. Bossmann antwortet, dass aerschulische Nutzergruppen ausdrücklich in dem Taskforce Beschluss erwähnt seien und diese auch an der Partizipation beteiligt würden.

Als weiteres fragt Herr BV Bertermann, wieso bei den Workshopverfahren nicht die Betroffenen beteiligt würden?

Zu der genauen Zusammensetzung des Workshopverfahrens könne Herr Dr. Bossmann keine Auskünfte geben, er nehme diese Anregung aber auf.

Frau Schauer-Oldenburg fragt, wie weit die Baumaßnahmen bei der Heinrich von Stephan Schule seien.

Herr BzStR Spallek antwortet, dass der Beginn der Bauarbeiten nicht innerhalb der chsten  ein bis zwei Jahren sein werde.

Frau BV Dr. Klein fragt, welche Kosten bei den Partizipationsverfahren anfallen würden. Als weiteres möchte Sie wissen, ob es bei diesem Verfahren zu Konflikten komme und wenn ja, ob diese zu Verzögerungen führten?

Herr Dr. Bossmann antwortet, dass die Kostenverteilung klar geregelt sei. Die Kosten, die bei einem Partizipationsverfahren anfallen, müssten bei der Senatsfinanzverwaltung beantragt und begründet werden, dann würden die Mittel zur Verfügung gestellt. Es nnten auch zusätzliche Stellen für den erhöhten Personalbedarf beantragt werden. Konflikte gebe es natürlich auch. Teilweise seien sie lösbar, teilweise seien die Zielkonflikte so grundlegend, dass keine Lösung möglich sei. Durch diese Konflikte sei es aber nicht zu einer Verzögerung, da sie schon früh erkannt würden und somit besser mit Ihnen umgegangen werden könne. Oft gebe es sogar eine Verkürzung.

Herr Vorsitzender Kociolek fragt, wie denn der Bezirk auf die Partizipationsverfahren beim Schulneubau vorbereitet sei?

Herr BzStR Spallek berichtet, dass die Personalsituation sehr prekär sei und sie sich in absehbarer Zeit wahrscheinlich auch nicht ändern werde.

Frau Fuhrman, vom Schul-Umwelt-Zentrum Mitte (SUZ), wird vom Ausschuss das Wort erteilt. Sie berichtet, in Ihrer Funktion als Fördervereinsmitglied, dass eine Partizipation aus ihrer Sicht nicht stattgefunden habe. Ihre Expertise sei gar nicht in Anspruch genommen worden. Sie seien sogar eher zur Seite geschoben worden.

Frau BV Motzkus fragt nach, durch wen konkret das Arrangement des Fördervereins, im Hinblick auf die Partizipation, unterbunden werde?

Frau Fuhrman antwortet, dass Sie das als Fördervereinsmitglied nicht sagen könne.

Frau BV Motzkus gibt die Frage an Herrn BzStR Spallek weiter.

Dieser möchte die Frage nicht kommentieren, aber er weist darauf hin, dass der Petitionsausschuss davon ausgehe, dass eine Partizipation stattgefunden habe. Außerdem würde das SUZ, als Einrichtung des Bezirkes, dessen Personal zum Teil in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung r Bildung Jugend und Familie llt, sowohl durch Vertreter des Bezirks, als auch durch Vertreter des Senats, am Entscheidungsprozess teilhaben. Es sei natürlich klar, dass individuelle Meinungen nicht immer der Meinung der Hausleitung entsprechen müssen. Es sei aber nicht möglich alle Konfliktfelder aufzulösen, besonders im Hinblick auf die sehr begrenzten Bauflächen im Bezirk.

Herr Bruss vom Tennisverein TC Berlin-Mitte berichtet, dass es eine große Verunsicherung beim Verein gebe, da noch keine konkreten Perspektiven von den Verantwortlichen aufgezeigt wurden. Des Weiteren fragt er, wieso es keine Partizipation bei den Projekten in der Adalbertstraße und der Reinickendorfer Straße gebe, obwohl eine Teilhabe zugesichert worden sei?

Herr Dr. Bossmann antwortet, dass es das Partizipationsverfahren als Regelverfahren erst seit dem 19.12.2018 gebe, zu diesem Zeitpunkt sei der Wettbewerb an diesen beiden Standorten schon entschieden gewesen.

Frau BV Mayer fragt, wie man trotzdem eine Partizipation ermöglichen könne, um einen Kompromiss zwischen schulischer und außerschulischer Nutzung zu ermöglichen.

Herr Dr. Bossmann berichtet, dass Fachplaner derzeit an der Lösung dieses Problems arbeiten. Das Ergebnis werde dann durch den planungsbegleitenden Ausschuss kommuniziert.

Herr BV Bertermann merkt an, dass die außerschulische Nutzung der Schulfläche durch das SUZ und durch einen Sportverein, die schulischen Aufgaben unterstützen würde. Schüler könnten sich in beiden Einrichtungen betätigen. Es wäre eine Erweiterung des Schulbetriebs und keine Einschränkung. Als weites sei es sinnvoll, die Kommunikation zwischen den Beteiligten zu verbessern.

Frau Fuhrman weist darauf hin, dass das SUZ als Gartenarbeitsschule seit 2016 im Schulgesetz stehe und damit als außerschulischer Lernort unterstützt werden müsse.

Herr Dr. Bossmann ergänzt, dass an dem Standort Reinickendorfer Straße 60/61, eine kombinierte Nutzung des Geländes als Schulgarten und durch das SUZ, bereits vereinbart sei. Dies sei ein guter Kompromiss.

 

 
 

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