Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5.2
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:33 - 19:41 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Spallek greift die Fragen auf, die er im Vorfeld der letzten Sitzung erhalten aber aufgrund Zeitablaufs nicht beantwortet habe.

 

Bedingungen zur Ausreichung von Mitteln aus dem Digitalpakt der Länder

Es wird gefragt, welche Informationen zu den Bedingungen zur Ausreichung von Mitteln aus dem Digitalpakt dem Bezirksamt bzw. dem Schulträger vorliegen. In der Sitzung der Schulstadträte am 12.04.2019 habe die Senatsverwaltung über den Stand der Dinge informiert. Neben geklärten Punkten gebe es noch einige unklare Aspekte. Berlin werde 257 Mio. € erhalten, unter der Bedingung, dass ein Anteil von 10% kofinanziert wird. Das Gesamtvolumen entspräche ca. 280 Mio. €. Im Jahr 2019 sollen davon 38 Mio. € insbesondere für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, z.B. für Smartboards, LAN, W-LAN u.a.. Noch nicht geklärt sei, in welche Zuständigkeit die Ausstattung darüberhinausgehender Maßnahmen falle. So soll in Schulen ein Medienentwicklungskonzept erstellt werden, unter Berücksichtigung der aktuellen Ausstattung, z.B. Breitband u.a.. Die Schulträger seien zudem angehalten, ein IT-Entwicklungskonzept zu erarbeiten, das sich nicht auf Medien, sondern auf die Infrastruktur beziehe. Dazu seien bisher jedoch noch keine Mindeststandards definiert worden. Da einige Schulen solche Konzepte bereits erarbeitet haben, verständigen sich die Berliner Stadträte zur Herangehensweise, Mindeststandards vs. Eigenverantwortung der Schule. Das IT-Entwicklungskonzept aus dem Bezirk Neukölln werde orientierend herangezogen. Die IT-Regionalbetreuung je Bezirk soll dabei unterstützen.

Bzgl. der Verteilung der Mitte habe man sich darauf geeinigt, kein „Windhundverfahren“ anzuwenden. Nach Aussage der Senatsverwaltung werden bis Juni 2019 die Förderrichtlinien erarbeitet und der Umfang der Finanzierungsmöglichkeiten klar sein. Erst dann werden die Bezirke über die Höhe der zugeteilten Mittel informiert.

 

Lichtzeichensignalanlage zur Überquerung der Chausseestraße, Höhe Boyenstraße:

Ab dem nächsten Schuljahr werde dort eine Schule stehen. Im Oktober 2018 hatte die Verkehrslenkung Berlin (VLB) erklärt, die Umsetzung noch vor Beginn des neuen Schuljahres zu realisieren. In den Planungsprozess soll das SGA eingebunden werden.

Herr Lüthke berichtet, dass das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung der beständigen Lichtzeichenanlage noch nicht abgeschlossen sei. Zu Beginn des neuen Schuljahres werde daher eine temporäre Anlage eingesetzt.

Die Nachfrage von Herrn BV Roet von der Fraktion der FDP, ob es sich um eine Fußgängerampel handle und an welcher Stelle diese aufgestellt werde, werde schriftlich nachgereicht. Herr BV Roet bittet, diese noch vor Sitzungsbeginn der BVV am 16.05.2019 vorzulegen. Herr BzStR Spallek informiert, dass sich Frau BzStRätin Weißler mit dem Bereich SGA intensiv mit dem Thema beschäftige.

 

Die Vorsitzende bittet das Bezirksamt, parallel tätig zu werden. Sie bittet, die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand zu informieren sowie Frau BzStRätin Weißler die Anregungen von Herrn BV Roet weiterzureichen.

 

Ausführungsplanung für die Standorte Reinickendorfer Straße und Adalbertstraße:

Herr BzStR Spallek zitiert aus dem Schreiben des Vorsitzenden des Petitionsausschusses vom 11.04.2019 an eine Petentin und einen Petenten, die sich ebenfalls für die Nutzung des Standorts durch Anlieger einsetzten. Demnach habe das Bezirksamt mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schaffung einer Symbiose von Schule und Schulumweltzentrum ein übergeordnetes Ziel sein müsse. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie trage dieses mit.

Zum Standort Adalbertstraße habe es eine Vor-Ort-Begehung mit Herrn Staatssekretär Rackles gegeben. Das Wettbewerbsverfahren sei in der ersten Stufe abgeschlossen. Es gehe nun in die Feinplanung für die Frei- und Außenraumplanung, eine EVU werde Anfang 2020 erwartet. Bis dahin könnten keine Aussagen zu einer Misch- oder Doppelnutzung getroffen werden. Er verweist auf die Vorlage zur Kenntnisnahme, die den Bezirksverordneten zeitnah zugehen werde.

 

Baumaßnahme Jugendverkehrsschule (JVS) Gottschedstraße – erfolgloser SIWANA-Antrag:

Alle vom Bezirksamt Mitte beantragten SIWANA-Projekte seien abgelehnt worden. Für SIWANA-Vorhaben sei jedoch eine pauschale Zuweisung von 4,3 Mio. € erfolgt, zu deren Verwendung es bereits eine Verständigung im Bezirksamt gebe. Zu beachten sei, dass SIWANA-Mittel nicht kofinanzierbar seien. Somit müsse ein Projekt entweder vollumfänglich oder gar nicht aus SIWANA Mitteln umgesetzt werden. Das Bezirksamt hat entschieden, die anstehende Baumaßnahme der Volkshochschule in der Antonstraße 37, deren Kosten auf 3,4 Mio. € geschätzt werden, aus SIWANA-Mitteln zu finanzieren. Der verbleibende Betrag von 900.000,- € werde als Risikopuffer vorgehalten.

Daraus folgt, dass für die Baumaßnahme der JVS Gottschedstraße keine Mittel aus der allgemeinen SIWANA-Zuweisung genutzt werden. Möglich sei die Verwendung von Verwahrgeldern. Für die Maßnahmen an den Schulstandorten Reinickendorfer Straße sowie Adalbertstraße habe es aufgrund neuer Regelungen Freirechnungen gegeben, die bis Juni 2020 neuen Maßnahmen zugeordnet werden können.

 

Die Vorsitzende bittet, den Ausschuss in der nächsten Sitzung über den Ausgang der Beratung zu informieren.

 

Aktueller Stand zur Umzugsplanung „Lernhaus, Allegro“:

Zum 01.08.2019 soll das Lernhaus, bzw. die Volkshochschule in der Allegro-GS frei sein. Die Vorlage zur Kenntnisnahme ist unterzeichnet und werde der BVV zur Sitzung am 20.06.2019 vorgelegt.

Auf die Nachfrage von Herrn BV Schwarz von der Fraktion der SPD, ab wann das Lernhaus zur Verfügung stehen werde, informiert Herr BzStR Spallek, dass voraussichtlich keine großen Renovierungsmaßnahmen erforderlich seien und das Lernhaus damit ab dem 04.08.2019 in Betrieb genommen werden könne.

 

Planungen zum Standort des ehem. Diesterweggymnasiums, Putbusser Straße 12:

Herr BzStR Gothe und er haben der Öffentlichkeit in einer Veranstaltung am 02.05.2019 die Pläne des Bezirksamts vorgestellt. Diese sehen die Aktivierung des Standortes auf der Grundlage des Schulentwicklungsplanes vor. Die Initiative „PS Wedding“ sehe nicht, dass dieser Standort für den Bau einer Schule erforderlich sei und berufe sich auf das einstige Versprechen, einen Teil des Standorts ihr zu überlassen. Herr BzStR Spallek habe jedoch keinen Beleg für das Versprechen finden können. Es habe ein Bemühen gegeben, sowie viele Gespräche. Das Grundstücksgeschäft sei jedoch nicht durch die Senatsverwaltung für Finanzen bzw. den Liegenschaftsfond getätigt worden, wofür ein Nutzungs- und Finanzierungskonzept hätte vorgelegt werden müssen. Das Grundstück befinde sich weiterhin „lastenfrei“ im Eigentum des Landes Berlin. Als Last könne das bestehende Schulgebäude und die marode Sporthalle bezeichnet werden. Seine Auffassung sei, dass es verantwortungsvolles Handeln sei, dieses Grundstück angesichts des hohen Bedarfs an Schulplätzen als Schulstandort zu nutzen. Herr BzStR Gothe unterstütze und ergänze die Vorhaben aus stadtentwicklungspolitischer Sicht. Am Ende des Diskussionsabends haben Herr BzStR Gothe und er eingewilligt, einen Runden Tisch einzusetzen. Es sei jedoch noch nicht geklärt, wer an diesem teilnehmen und wie dieser gestaltet sein wird. Einen Auftrag gebe es nicht, da es auch keinen Auftraggeber gebe. Die Initiative „PS-Wedding“ habe von alternativen Standorten für den Schulbau gesprochen und ein Beispiel genannt. Es würde jedoch nicht helfen, 10 Grundstücke à 2.000 m² zu finden. Um dem Musterrahmenprogramm zu entsprechen, werde ein Grundstück mit zusammenhängenden 18.000- 20.000 m ² benötigt. Die Initiative „PS-Wedding“ habe zudem Zweifel an der Berechnungsgrundlage für die Schülerzahlentwicklung angemeldet und erwarte Transparenz seitens des Bezirksamts. Das Bezirksamt bitte ebenfalls um Transparenz hinsichtlich eingegangener Verbindlichkeiten während der Anhandgabe (z.B. Übernahme der Kosten für den Wachschutz u.a.). Der Bezirk werde sich auch nicht für kulturelle Zwecke einmieten, auch diese Überlegung hatte es einst gegeben.

Der erste Termin „Runden Tisch“ soll vor der Sommerpause stattfinden. Voraussichtlich werde die BVV im September 2019 einen Zwischenbericht erhalten können. Das Bezirksamt werde zudem der BVV eine Vorlage zur Beschlussfassung einreichen.

Vor dem Hintergrund bestehender Interessenkonflikte im begrenzten Raum habe Herr BzStR Gothe Varianten geprüft, andere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ebenfalls zu integrieren.

Neben diesem Standort seien 3-4 weitere Standorte für schulische Nutzungen erforderlich. Würde der Initiative „PS-Wedding“ das Projekt auf diesem Standort ermöglicht, müssten 5 weitere Schulstandorte gefunden werden.

 

Herr BV Gün von der Fraktion der SPD schildert, dass die o.g. öffentliche Veranstaltung konstruktiv und positiv verlaufen war.

 

Auf Nachfrage von Herrn BV Roet informiert Herr BzStR Spallek, dass sich der Baubeginn verzögern könnte, sollte der Beschluss erst in einem halben Jahr gefasst werden können. Sollte der Beschluss der BVV im September 2019 erfolgen, gäbe es keine Verzögerung

 
 

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