Frau BzStR´In Hänisch berichtete:
Im Ergebnis der Diskussion am Runden
Tisch “Kultur” wurde sich darauf verständigt, für das Theater Probenhaus mit
dem jetztigen Träger einen neuen Vertrag abzuschließen mit der Zielstellung,
bis Ende 2005 die Bewirtschaftungskosten für dieses Haus in Gänze durch den
Träger finanzieren zu lassen und mit ihm einen entsprechenden langfristigen
Vertrag abzuschließen. Am Haus selbst sollen keine Veränderungen vorgenommen
werden. Im September des vergangenen Jahres wurde ein neues Gebührensystem
durch den Träger experimentell eingeführt, in dem die Kosten der Nutzung pro
Stunde für einen Raum entsprechend gestiegen sind. Hier sollte der Nachweis
geführt werden, dass durch eine Erhöhung der Einnahmen an dieser Stelle die
Kosten finanzierbar sind.
Weiterhin gab es die Verabredung, dass die konkreten Verhandlungen über den
neuen Vertrag und die konkreten Schritte erst im Januar 2004 aufgenommen werden
sollten.
Im November 2003 fand der Beginn einer Diskussion statt, die zu einer
Neubewertung der Situation führte. Es wurde bereits 2001 ein Umnutzungsantrag
gestellt, dass das ehemalige Schulgebäude offiziell, bauaufsichtlich und
baurechtlich zur Nutzung in ein Kulturhaus umgewandelt werden sollte. Der
Umnutzungsantrag erreichte im Sept./Okt. 2003 einen Stand, der eine konkrete
Kostenschätzung für die dazu erforderlichen Baumaßnahmen sowie eine Auflistung
durch die Bauaufsicht über die erforderlichen Baumaßnahmen zur Umsetzung dieses
Antrages auf den Tisch legte. Aufgrund der Kostenschätzung für die
Gesamtmaßnahmen in Höhe von 1,5 Mio. EURO, gab es einen Vorschlag, dass das
Gesamtfinanzvolumen nicht getragen werden kann. Das bedeutet, von der
Zielsetzung her “Theaterprobenhaus” an diesem Standort Abstand zu nehmen und
Reduzierung der Kosten möglichst den Standort weiter als Schule zu betreiben,
weil nur eine Fortführung eines Schulstandortes möglichst geringe Kosten nach
sich ziehen würden.
Derzeit hat sich das Kostenvolumen auf 1,1 Mio. EURO reduziert; aufgesplittet
auf Brandschutz und Sicherheit.
Auf dieser Grundlage hat sich das Bezirksamt darauf verständigt, dass der Umnutzungsantrag
auf Drängen der Bauaufsicht und des Hochbauamtes vorläufig ruhen soll, bis eine
abschließende Entscheidung herbeigeführt wird.
Der Geschäftsführer der Mietergenossenschaft Rungestr. 20 ist an das Bezirksamt
herangetreten und hat das Angebot gemacht, das Objekt Theaterhaus Probenhaus in
Form eines Erbbaupachtvertrages übernehmen zu wollen. Der Erbbaupachtvertrag
hat eine Reihe von Vorteilen: Trägerschaft des Hauses kann vollständig in die
Hände eines Dritten gegeben werden mit der Zielsetzung, Bewirtschaftungskosten
übertragen. Es besteht auch die theoretische Möglichkeit, dass im Rahmen eines
Erbbaupachtvertrages das Bezirksamt noch von den noch aufzubringenden
Sanierungskosten entlastet werden könnte und der Erbbaupächter die Finanzierung
übernimmt.
Zu klären wäre im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages der Zweck der Nutzung
dieses Hauses.
Der Pächter bietet wiederum an, einen Vertrag mit Förderband abzuschließen
und diese als Nutzer im Haus zu belassen.
Es wurde ein Verkehrwert für das Objekt ermittelt. Das Amt wird in der nächsten
Woche mit dem Pächter in Verhandlung treten, um auf der Grundlage eines
Wirtschaftlichkeitskonzeptes und einer Feinkalkulation zu klären, wie die
finanziellen Rahmenbedingungen aussehen. Aus Sicht des Bezirksamtes müssen
politische Prämissen gesetzt und formuliert werden. Und es müssen Eckpunkte für
die tatsächliche Nutzung des Hauses formuliert werden.
Dazu werden sich die kulturpolitischen Sprecher zusammen mit Frau BzStR´in
Hänisch am 08.07.2004 um 19.30 Uhr zu Gesprächen treffen.
Abschließend teilte Frau BzStR´in Hänisch mit, dass die Abteilung GDM mit
einbezogen wird. Die Liegenschaftsverwaltung unterstützt das Bezirksamt
bezüglich der Fragestellung zu technischen, organisatorischen und klassischen
Eckwerten, wie ein solcher Erbbaupachtvertrag möglich gemacht werden könnte.