Auszug - Theaterhaus am Koppenplatz - Aktueller Sachstand  

 
 
30.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 4.3
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.06.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau BzStR´In Hänisch berichtete:

Frau BzStR´In Hänisch berichtete:

Im Ergebnis der Diskussion am Runden Tisch “Kultur” wurde sich darauf verständigt, für das Theater Probenhaus mit dem jetztigen Träger einen neuen Vertrag abzuschließen mit der Zielstellung, bis Ende 2005 die Bewirtschaftungskosten für dieses Haus in Gänze durch den Träger finanzieren zu lassen und mit ihm einen entsprechenden langfristigen Vertrag abzuschließen. Am Haus selbst sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Im September des vergangenen Jahres wurde ein neues Gebührensystem durch den Träger experimentell eingeführt, in dem die Kosten der Nutzung pro Stunde für einen Raum entsprechend gestiegen sind. Hier sollte der Nachweis geführt werden, dass durch eine Erhöhung der Einnahmen an dieser Stelle die Kosten finanzierbar sind.
Weiterhin gab es die Verabredung, dass die konkreten Verhandlungen über den neuen Vertrag und die konkreten Schritte erst im Januar 2004 aufgenommen werden sollten.
Im November 2003 fand der Beginn einer Diskussion statt, die zu einer Neubewertung der Situation führte. Es wurde bereits 2001 ein Umnutzungsantrag gestellt, dass das ehemalige Schulgebäude offiziell, bauaufsichtlich und baurechtlich zur Nutzung in ein Kulturhaus umgewandelt werden sollte. Der Umnutzungsantrag erreichte im Sept./Okt. 2003 einen Stand, der eine konkrete Kostenschätzung für die dazu erforderlichen Baumaßnahmen sowie eine Auflistung durch die Bauaufsicht über die erforderlichen Baumaßnahmen zur Umsetzung dieses Antrages auf den Tisch legte. Aufgrund der Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahmen in Höhe von 1,5 Mio. EURO, gab es einen Vorschlag, dass das Gesamtfinanzvolumen nicht getragen werden kann. Das bedeutet, von der Zielsetzung her “Theaterprobenhaus” an diesem Standort Abstand zu nehmen und Reduzierung der Kosten möglichst den Standort weiter als Schule zu betreiben, weil nur eine Fortführung eines Schulstandortes möglichst geringe Kosten nach sich ziehen würden.
Derzeit hat sich das Kostenvolumen auf 1,1 Mio. EURO reduziert; aufgesplittet auf Brandschutz und Sicherheit.
Auf dieser Grundlage hat sich das Bezirksamt darauf verständigt, dass der Umnutzungsantrag auf Drängen der Bauaufsicht und des Hochbauamtes vorläufig ruhen soll, bis eine abschließende Entscheidung herbeigeführt wird.
Der Geschäftsführer der Mietergenossenschaft Rungestr. 20 ist an das Bezirksamt herangetreten und hat das Angebot gemacht, das Objekt Theaterhaus Probenhaus in Form eines Erbbaupachtvertrages übernehmen zu wollen. Der Erbbaupachtvertrag hat eine Reihe von Vorteilen: Trägerschaft des Hauses kann vollständig in die Hände eines Dritten gegeben werden mit der Zielsetzung, Bewirtschaftungskosten übertragen. Es besteht auch die theoretische Möglichkeit, dass im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages das Bezirksamt noch von den noch aufzubringenden Sanierungskosten entlastet werden könnte und der Erbbaupächter die Finanzierung übernimmt.
Zu klären wäre im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages der Zweck der Nutzung dieses Hauses.
Der Pächter bietet wiederum an, einen Vertrag mit Förderband abzuschließen und diese als Nutzer im Haus zu belassen.
Es wurde ein Verkehrwert für das Objekt ermittelt. Das Amt wird in der nächsten Woche mit dem Pächter in Verhandlung treten, um auf der Grundlage eines Wirtschaftlichkeitskonzeptes und einer Feinkalkulation zu klären, wie die finanziellen Rahmenbedingungen aussehen. Aus Sicht des Bezirksamtes müssen politische Prämissen gesetzt und formuliert werden. Und es müssen Eckpunkte für die tatsächliche Nutzung des Hauses formuliert werden.
Dazu werden sich die kulturpolitischen Sprecher zusammen mit Frau BzStR´in Hänisch am 08.07.2004 um 19.30 Uhr zu Gesprächen treffen.

Abschließend teilte Frau BzStR´in Hänisch mit, dass die Abteilung GDM mit einbezogen wird. Die Liegenschaftsverwaltung unterstützt das Bezirksamt bezüglich der Fragestellung zu technischen, organisatorischen und klassischen Eckwerten, wie ein solcher Erbbaupachtvertrag möglich gemacht werden könnte.

 
 

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