Auszug - Zusammenarbeit Stadtplanungsamt/Bauaufsicht und Wohnungsamt bei Bekämpfung von Wohnungsleerstand und Zweckentfremdung BE: Bezirksamt Mitte
Der Vorsitzende stellt einleitend fest, dass dem Ausschuss im Ergebnis der Sitzung vom 26.09.2018 ein „Flussdiagramm für die Beteiligung der Zweckentfremdung im Antragsverfahren nach § 63b BauOBln“ zuging, dass die Bearbeitungsabfolge im Bezirksamt darstellt (siehe Anlage 3).
Herr BzStR Gothe berichtet, dass der Wissenstransfer im aktiven Interaktionsprozess durch eine neue Mitarbeiterin begleitet wird. In Amtshilfe wurden 2 Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes für jeweils 3Tage/Woche dem Wohnungsamt zur Verfügung gestellt.
Frau Lier (Bauaufsicht Mitte) ergänzt, dass die Komplexität der Gesetzgebung den Einsatz der Kollegin für den Wissenstransfer erfordere. Sie erläutert zudem, dass aufgrund des Schimmelbefalls im Archiv eine Recherche in alten Bauplänen erschwert werde. Nicht zu reinigende Akten würden digitalisiert, was zu unvorstellbaren Kosten führe und daher nicht breitflächig vorgenommen werde. Der Bauherr habe ein Zweitexemplar und könne es im Bedarfsfall vorlegen. Eine Rückabwicklung könne bei arglistiger Täuschung vorgenommen werden. |
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