Auszug - Himmelbeet als Spielball von BA-Befindlichkeiten?  

 
 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM)
TOP: Ö 8.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1577/V Himmelbeet als Spielball von BA-Befindlichkeiten?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, Fritz, Lemke und die anderen Mitglieder der CDU 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Aussagen in der Ausgabe 7 der „ecke Müllerstraße“, wonach das SGA bei den bisher fünf Steuerungsrunden des Bezirks über einen möglicherweise neuen Standort für das Projekt himmelbeet nicht vertreten war?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Lemke, sehr geehrte Bezirksverordnete. Es haben bisher insgesamt drei Steuerungsrunden im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt ExWoSt Green Urban stattgefunden. Zur ersten und dritten Steuerungsrunde waren jeweils Vertreter des SGA geladen. Das SGA konnte wegen Ressourcenproblemen diese beiden Einladungen nicht annehmen. Es wurde aber die Bereitschaft signalisiert, spezifische Fachfragen außerhalb der Sitzung zu klären.

  1. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, wonach ein Fernbleiben von Vertretern des SGA von diesen Steuerungsrunden unnötigerweise wertvolle Zeit gekostet hat, in der man ernsthaft alternative Standorte für himmelbeet hätte finden können?
    1. Wenn nein, warum nicht?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Das Bezirksamt teilt die Auffassung, dass der Bearbeitungsstand im Zusammenhang mit einer Ersatzfläche für himmelbeet insgesamt unbefriedigend ist. Das hat allerdings viele Gründe, nicht nur die, die in der Fragestellung ausgedrückt sind. Neben den begrenzten Ressourcen der Fachämter sind vor allem die folgenden Gründe für den zähen Prozess verantwortlich. In der ersten Steuerungsrunde am 12. Dezember 2017, da habe ich auch nochmal einen Schreck bekommen, dass das schon wieder fast ein Jahr her ist, ging man noch davon aus, dass es so wie in dem Förderantrag zwischen Gemüsebeet und Fußballrasen zu einer Doppelnutzung des Grundstückes Ruhplatzstraße 12, zusammen mit AMANDLA, kommen kann. Es gab verschiedene Konzepte, die eine derartige Doppelnutzung aufzeigten. Die dann in 2018 geführten Vertragsverhandlungen zwischen der Abteilung Schule und Sport und AMANDLA e.V., die außerhalb des Gesamtprojektes und in Vertraulichkeit zwischen den Vertragspartnern stattfanden, mussten abgewartet werden, da der inzwischen abgeschlossene Vertrag eine wichtige Rahmenbedingung für die Zukunft von himmelbeet darstellt, also zum Beispiel bei der Frage, wann ein Umzug dringend notwendig, sind alternative Nutzungen auf der Gesamtfläche Ruhrplatzstraße möglich und das wusste man erst nachdem dieser Vertrag auch mit AMANDLA endlich abgeschlossen war. Des Weiteren wurde im Verfahren deutlich, dass himmelbeet auf der aktuell genutzten Fläche sowohl als ehrenamtliche Initiative, als auch als gGmbH aktiv ist. Die Überlassung einer öffentlichen Grünfläche an eine, wenn auch gemeinnützig arbeitende gGmbH, sieht das Bezirksamt aber als nicht möglich an. Zudem wurden im weiteren Verfahren durch die unterschiedlichen Akteure rund um den Leopoldplatz deutlich gemacht, dass eine Überlassung, beispielsweise der ehemaligen Passierscheinstelle an himmelbeet, auch kritisch gesehen wird. Es bedarf also, neben dem internen Klärungsprozess in der Verwaltung, auch eines umfassenden Beteiligungs- und Klärungsprozesses mit den Quartiersakteuren. Zur Umsetzung der dafür notwendigen Aktivitäten ist das Bezirksamt aber auf externe Ressourcen angewiesen, die im Rahmen des bewilligten Forschungsvorhabens finanziert werden sollten. Dann hat allerdings der Fördermittelgeber seine Zusage für das Geld von 350.000 Euro, 175.000 Euro durch uns, erbracht im Rahmen von Personalkosten, unter der Bedingung gegeben, dass es um die Begleitforschung einer multikodierten Fläche gehen sollte. Der hatte die Vorstellung, dass da dann Urban Gardening betreibt, Fußball spielt und ein Jugendbildungsprojekt installiert. Wie das alles zusammen funktioniert, wollte man erforschen. Ein, wenn auch in unmittelbarer Nähe, erfolgender Umzug von himmelbeet erfüllt die aktuellen Fördervoraussetzungen nicht, so dass wir den Fördermittelantrag bzw. mit dem Mittelgeber die entsprechenden Finanzierungen umfassend ändern müssen. Das bedeutet einnen neuen Finanzierungsplan, neue Begründungen usw. Dafür hat es relativ viele Abstimmungen gebraucht und diese brauchten relativ viel Zeit. Aber da sind wir jetzt auf einem guten Weg.

 

  1. Aus welchen Gründen, abgesehen von der Abwesenheit des SGA, wurde bislang nicht nach alternativen Standorten für himmelbeet in den Steuerungsrunden diskutiert?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Die Bedingungen und Anforderungen an Alternativflächen waren immer Bestandteil der Diskussion. Aber erst nach Abschluss des Vertrages für AMANDLA e.V. haben die sich so weit konkretisiert, dass wir wussten, welche Flächen für himmelbeet ausgeschlossen sind. Erst dann wurde sehr deutlich formuliert, dass der Wunsch von himmelbeet, die Gartennutzung ausschlilich auf einer öffentlichen Fläche zu realisieren. Über diese Bedingung wollte himmelbeet nicht verhandeln. Erst dann hat sich das auf die ehemalige Passierscheinstelle fokussiert. Gleichwohl, gerade wegen dieser Thematik gGmbH, sind weitere Flächen in der Prüfung, weil, wenn es ein Urban Gardening geben soll auf einer öffentlichen Fläche, man sicherstellen muss, dass es eben nicht eine gGmbH ist. Wenn die auch Flächen braucht, dann müssen die anderswo gefunden werden. Da ist mir heute übermittelt worden, dass man in sehr vielversprechenden Verhandlungen mit einer Kirchengemeinde ist, die zum Teil über viele Flächen verfügen. Ich habe heute Nachmittag die Meldung bekommen, dass himmelbeet mit dem sofortigen Herunterwerfen von der jetzigen Fläche bedroht worden sei. Das konnten wir inzwischen so weit aufklären, dass der Mitarbeiter das auf Wiedervorlage hatte. Die Nutzungsvereinbarung mit himmelbeet endet am 31.10.2018. Er hat nach dem Stand gefragt und bemerkt hat, wann sie da drauf bleiben wollen, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Er hat gesagt, er hätte nicht mit dem Herunterwerfen gedroht. Das kann ich nicht beurteilen, ob das zutrifft. Auf jeden Fall war er offensichtlich überhaupt nicht in unsere vielfältigen Aktivitäten zum Thema himmelbeet involviert. Das konnten wir inzwischen klären und ich bin mir sicher, dass wir innerhalb der nächsten Woche vom Schul- und Sportamt die notwendigen Unterlagen bekommen, diese himmelbeet zur Verfügung stellen oder direkt an das Stadtentwicklungsamt weiterleiten können, um sicherzustellen, dass himmelbeet bis Ende Oktober 2019 in jedem Falle dort bleiben kann. Wir sind mit dem Fördermittelgeber so weit einig, dass ein Umzug von himmelbeet und der Prozess, der damit verbunden ist, durchaus noch gefördert werden kann. Wenn wir den geänderten Finanzierungsantrag bis Ende Dezember einreichen, wir dann auch endlich im nächsten Jahr die Mittel haben, um eine vernünftige Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Umzugsprozess qualifiziert zu begleiten. Ich bin auch sicher, wenn konkret ist, in welche Richtung es überhaupt geht, werden auch alle Ämter, so wie es das Bezirksamt bereits festgelegt hatte, sehr konstruktiv mitarbeiten. Vielen Dank.

 

Herr Bertermann (Grüne): Vielen Dankr die Beantwortung Herr von Dassel. Ich habe verstanden, eine Verpachtung für eine gGmbH auf öffentlichen Flächen wäre nicht zulässig. Ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe. Wenn das so sein sollte, sind Sie dann dabei demnächst den Vertrag mit dem Hexenkessel-Theater zu kündigen? Nach meiner Kenntnis ist das eine GmbH.

 

BzBm Herr von Dassel: Wir haben das Thema Hexenkessel schon seit vielen Jahren intensiv diskutiert. Dazu gab es eine Ausschreibung. Das Hexenhof-Theater ist gar nicht auf einer Grünfläche, sondern auf einer Fläche der Humboldt-Universität. Das können wir gerne nochmal nachprüfen. Unsere Auffassung ist, dass ein Teil der öffentlichen Fläche rund um den Leopoldplatz keiner gGmbH, wenn auch nur mit gemeinnütziger Gewinnerzeugungsabsicht, zur Verfügung gestellt werden kann. Es muss ein rein ehrenamtliches, nachbarschaftliches Projekt sein.

 
 

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