Auszug - des Vertreters der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.3
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:32 - 19:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Thietz ergänzt zum herkunftsprachlichen Unterricht, dass man am Konzept des herkunftsprachlichen Unterrichts arbeite. Das Angebot, welches als Ersatzangebot zum Konsulatsangebot gemacht werde, möchte man weiter ausbauen. In Mitte gebe es inzwischen 13 Schulen im Grundschulbereich, die dieses Angebot machen. Nach Aussagen der Schulleitungen werde das Angebot gut angenommen. Sollte das Türkische Konsulat Unterricht anbieten, müsse man schauen, ob das Angebot an der Schule stattfinde oder ob man noch ein zweites Angebot benötige.

Zu den Ausführungen von Herrn Spallek teilt Herr Thietz mit, dass die gemeinsame Veranstaltung mit den Schulleitungen sehr gelungen sei. Man habe Zukunftsperspektiven miteinander diskutiert. Daraus entstanden Arbeitsgruppen. Man habe überlegt, ob die Schulleitungen aktiv in den Prozess der Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden könnten.

Er führt weiter aus: Schaue man sich die Schülerzahlenprognose an, müsse man überlegen, was man an Schulplätzen benötige. Im Dezember werde man damit beginnen.

Abschließend vermittelt er, dass man jetzt schon mit der Personalplanung zum Halbjahr beginne. Es fehlen 80 Lehrkräfte. 45 Anforderungen habe man aus den Grundschulen für Personal, 22 im Sekundarschulbereich, 5 im Sonderschulbereich und 8 im Gymnasialbereich. Da momentan zu wenig Kräfte ausgebildet werden, werde man im Grundschulbereich wieder größere Probleme haben, die Stellen mit Personal zu füllen. Man werde sich wieder auf Quereinsteiger*innen einstellen müssen.

Auf die Frage von Herrn BV Gün (SPD) teilt Herr Thietz mit, dass man das staatliche Angebot für den muttersprachlichen Unterricht ausbauen möchte. Im Einzelfall werde man prüfen, ob das staatliche Angebot so angenommen werde, dass man ein weiteres Angebot in der Schule nicht benötigen werde. Man müsse keine Parallelangebote haben.

 
 

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