Auszug - Ergebnisse der Berliner Strategiekonferenz zum Umgang mit Wohnungslosigkeit und ihre Folgen für die Arbeit des Ordnungsamtes in diesem Bereich BE: BA Mitte  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 22.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:01 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzBm von Dassel informiert, dass er urlaubsbedingt nicht an der zweiten Strategiekonferenz teilgenommen habe. Das Protokoll liege noch nicht vor.

Herr BzStR Gothe betreue die AG „Entwicklung eines Fachstellenkonzeptes für ganz Berlin“ und werde dazu im Ausschuss berichten.

 

Eine AG habe unter der Überschrift EU-Zuwanderung auch den Umgang mit obdachlosen Menschen aus EU-Ländern bearbeitet. Es bestehe ein Konsens im Land Berlin, dass Menschen, die sich legal in Deutschland aufhalten, unabhängig vom sozialhilferechtlichen Anspruch einen Unterbringungsanspruch haben, sofern sie die Obdachlosigkeit nicht selbständig beseitigen können. Der Anspruch sei befristet, bis die obdachlose Person die Obdachlosigkeit selbst oder mithilfe anderer beseitigen kann. Das könne auch die Ausreise ins Heimatland sein, sofern nicht freiwillig ggf. auch per Ausweisung.

Da es einen Interpretationsspielraum gebe, habe die Senatsverwaltung eine Ausführungsvorschrift angekündigt. Die Frage, wie es nach der befristeten Unterbringung weitergehe, sei bislang offen. Ein weiteres Problem sei, dass die Unterbringungsbereitschaft seitens der Wohnungslosen begrenzt sei, ggf. um vom Amt nicht erfasst zu werden. Das Sozialamt müsse das Unterbringungsangebot klar aussprechen, aber niemand nne gezwungen werden, es anzunehmen. Das Ordnungsamt müsse aber Ordnungsmaßnahmen vollziehen, da das wilde Campen nicht zulässig sei. Es könne maximal kurzfristig geduldet werden.

 

Herr BV Kurt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach dem Verfahren zur Erarbeitung der Ausführungsvorschrift. Er erkundigt sich, über wen Erfahrungen und Impulse eingebracht werden, und auch, ob Unterbringungskapazitäten eine Rolle spielen.

Herr BzBm von Dassel berichtet, dass von den Bezirksämtern erwartet werde, die finanziellen und personellen Kapazitäten aufzubringen.

Er berichtet zudem über die Besonderheiten im Fall Gotenburger Straße. Dazu ergänzend informiert er, dass die Anzahl der Streetworker von 6 auf 13 aufgestockt werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn BV Paetz von der Fraktion der AfD informiert Herr BzBm von Dassel, dass die Anzahl obdachloser EU-Bürger nicht rückläufig sei, das Handeln des Bezirks, das Entstehen von Zelt-Stätten im öffentlichen Raum nicht zu tolerieren, verfehle aber nicht die Wirkung. Er gehe davon aus, dass die Räumung von Obdachlosenlagern zu 90% das Problem nur verdrängen würde, in andere Teile des Bezirks, der Stadt oder des Landes. Die konsequente Anwendung des Ordnungsrechts führe aber auch teilweise zu einem veränderten Verhalten der obdachlosen Menschen.

 

Zu der anschließenden Debatte, das Handeln der Bundesländer zu vergleichen und Schlüsse für die Praxis zu ziehen, schlägt der BV Kurt vor, den Bundesrat mit einzubinden, um die Debatten zu möglichen Verschiebungen zu vermeiden.

 

 
 

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