Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bürgerdienste und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStaRin Frau Dr. Obermeyer bezieht sich zu allererst auf die in der vorherigen Sitzung angesprochenen hohen Wartezeit im Standesamt und berichtet, dass sich diese dank des hohen Einsatzes der Mitarbeiter wieder verbessert habe. Die Bearbeitungszeit von Beurkundungen konnte von 10-12 Wochen auf 4 Wochen verkürzt werden. Altfälle oder Beschwerden an das Standesamt konnten sogar innerhalb von 2 Tagen bearbeitet werden.

Des Weiteren merkt Frau Dr. Obermeyer an, dass es in Bezug der in der letzten Sitzung erwähnten abgeschlossenen Organisationsuntersuchung und die daraufhin festgestellten Personalmehrbedarfe nun einer Abstimmung bedürfe, welchem Bezirk wie viel neues Personal zustünde. Der Bezirk Mitte bekäme ihrer Kenntnis nach definitiv neues Personal.

Im Bereich Einbürgerung, so Frau Dr. Obermeyer, konnte neues Personal dazugewonnen werden. Beim Wohnungsamt, so berichtet Sie, wird die Neuregelung ab August zum Thema „Kostenlose Schüler/innen Beförderung für Kinder von Wohngeldbeziehenden“ umgesetzt.

Außerdem merkt Frau Dr. Obermeyer an, dass es nun einen neuen Aufschlag mit einer positiven Idee seitens der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales gäbe, bei der es sich um Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handele. Befunden zufolge soll dieses Bildungs- und Teilhabepaket aufgrund von komplizierten Verfahren viel zu wenig in Anspruch genommen werden. Die Idee sei nun beim Thema Förderung von sportlichen Aktivitäten von Kindern vor allem die Vereine mit einzubeziehen. Die Mitgliedsverträge werden demnach um ein Zusatzblatt ergänzt, dass neben der Angabe der zuständigen Leistungsstelle auch eine Erklärung enthält, dass der Sportverein zur Übersendung der Unterlagen an die Leistungsstelle ermächtigt wird.

Trotz der geäerten Skepsis ist Frau Dr. Obermeyer zuversichtlich, dass die Umsetzung möglich ist.

Zum Thema Zweckentfremdung, so Frau Dr. Obermeyer, gäbe es beim Thema Ferienwohnungen nun seit dem 01.08.2018 eine Registrierungspflicht. Reaktion auf diesen Beschluss war ein hoher Andrang, bei dem von rund 190 Anträgen Anfang August bis zu 850 Anträgen zum derzeitigen Zeitpunkt verzeichnet wurden. Dieser hohe Andrang sei durch die personelle Beschaffenheit und der Zeitintensivität der Bearbeitung des Antrags kaum zu schaffen. Des Weiteren informiert Frau Dr. Obemeyer über ein abgeschlossenes Verfahren mit der BIma, bei dem es sich um Zweckentfremdung von 62 Wohnungen im Zuge eines Bauvorhabens des auswertigen Amtes handelte. Die Zweckentfremdung wurde Seitens des Bezirksamtes im Zuge einer verzögerten Beantragung der BIma zunächst nicht genehmigt. Daraufhin forderte das Bezirksamt eine Kompensation aufgrund des Wegfalls dieser 62 Wohnungen. Zu Ihrem bedauern konnte das Verfahren nicht weitergeführt und eine Forderung zur Ausgleichsleistung vollbracht werden, da die Senatsverwaltung für Wohnen zwischenzeitlich eine Genehmigung erteilt hatte.

Laut Gesetzeslage ersetzte die Genehmigung der Senatsverwaltung die des Bezirksamtes zu diesem Zeitpunkt. Ihrer Meinung nach müsse es in Zukunft eine bessere Absprache zwischen Senat und Bezirk geben.

 
 

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