Auszug - Information und Diskussion zur Novellierung der PartIntG BE: Bezirksamt  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 3.3
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:23 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 239/240
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Winkelhöfer erklärt, dass es das PartIntG (Partizipations – und Integrationsgesetz) seit 2010 auf Landesebene besteht. Das Gesetz fungiert als Basis bzw. Rechtsgrundlage für die Arbeit der Migrationsbeauftragten und des Integrationsausschusses.

Herr Winkelhöfer unterstützt seinen Vortrag mit einer Präsentation,

welche den Anlagen beigefügt ist.

 

Ziele der Koalitionsvereinbarung 2016 – 2021

-          Partizipations – und Integrationsgesetz zu evaluieren und weiter zu entwickeln

-          Vereinbarung die Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Bezirken verbindlich zu stärken

-          Vielfalt in der Gesellschaft und im öffentlichen Dienst abbilden und zum Vorbild für die berufliche Förderung für Menschen mit Migrationshintergrund und Diskriminierungserfahrungen machen

-          Anteil von geschäftlichen und Einwanderungsgeschichte erhöhen

 

An den Aufmerksamkeitskurven kann man erkennen, woher die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Berlin - Mitte kommt. Diese wird stark von ausländischen Staatsangehörigen und Deutschen mit Migrationshintergrund geprägt.

Die größte Bevölkerungsgruppe im Bezirk Berlin – Mitte sind Menschen mit türkischem Migrationshintergrund.

Ziele des Partizipations– und Integrationsgesetzes sind die gleichberechtigte Teilhabe (Integrationsförderung) und Benachteiligung oder Bevorzugung zu vermeiden.

Genannt wurden im Partizipations– und Integrationsgesetz auch die interkulturelle Öffnung und auch die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund.

Es wird verdeutlicht, dass es erst seit 2010 eine einheitliche Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Ausländerbeauftragten. Im Jahr 2010 wurden Integrationsbeauftragte ernannt und mittlerweile sind solche Beauftragte in allen 12 Bezirken Berlin ernannt.

Damit einhergehend ist aufgrund der Flüchtlingskoordination und der Maßnahmen des Migrationsfonds eine deutliche Zunahme an koordinierenden, auch operativen Aufgaben zu erkennen. 

Eine Entwicklung lässt sich dahin erkennen, dass man weggeht von der Zielgruppenarbeit hin zu einer themenorientierten Arbeit; zu Integration auf sozialräumlicher Ebene.

Nach dem PartIntG erstattet der Senat dem Abgeordnetenhaus Berlin alle 2 Jahre Bericht über die Umsetzung der Ziele, jedoch berichtet der Senat nur über die Umsetzung des Gesetzes an sich. Grundsätzlich fehle ein Monitoring. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt das Integrationsmonitoring zu entwickeln.

Inhalt eines solchen Integrationsmonitoring steht in Diskussion.

Zweck eines Integrationsmonitiring ist es, Maßnehmen abgestimmt und zielorientiert anzugehen.

 

Einzelne Nachfragen werden durch Herrn Winkelhöfer beantwortet.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Integrationspolitik (682 KB)    
 
 

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