Auszug - Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt insbesondere im Hinblick auf die Zusammenlegung Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) Referentin: Dr. Ramona Schröder, Dir AA Mitte  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
TOP: Ö 1.1
Gremium: Wirtschaft und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 07.06.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass Frau Dr

Frau Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass Frau Dr. Schröder kurzfristig ihre Teilnahme an der heutigen Sitzung abgesagt hat. Dafür sind Herr Dr. Hanke und Frau Schramm (Projektkoordinatorin Hartz IV) kurzfristig eingesprungen, um über den aktuellen Sachstand zu berichten.

 

Herr Dr. Hanke teilt mit, dass die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Berlin nach wie vor besorgniserregend ist. Die Situation im Bezirk Mitte ist um so angespannter, da hier eine generelle schwierige soziale Situation vorliegt. In Berlin ist betreffend der Umsetzung von Hartz IV der Stand erreicht, dass der Senat Ende Juni einen Beschluss (nach Stellungnahme der Senatsvorlage durch den RdB) zur Umsetzung fasst. Die Grundlage für die Senatsvorlage ist ein sog. Eckpunktepapier, das von der Regionaldirektion und den beiden Hauptverwaltungen erarbeitet wurde, obwohl es eine Arbeitsgruppe (unter Beteilung von den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg) auf Landesebene gab. Das Eckpunktepapier soll eine Grundlage bilden, um zu einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Senat und der Regionaldirektion zu kommen. Die Rahmenvereinbarung soll dann den Rahmen abstecken, wie in den einzelnen Bezirken was konkret umgesetzt werden kann. Zu den Kernpunkten des Senatspapiers zählt:

·         In jedem Bezirk wird ein Jobcenter eingerichtet (rechtliche Konstruktion ist im Detail noch nicht geklärt)

·         Die Umsetzung Hartz IV soll zum 01.01.2005 erfolgen

·         Die Grundfigur zur Ausgestaltung der Jobcenter soll das Kundenzentrum sein

·         Die Umsetzung von Hartz IV ist eine gesamtstädtische Aufgabe (berlineinheitliche Umsetzung)

 

Das Bezirksamt steht seit Monaten im Gespräch mit dem Arbeitsamt. Es wurde am Anfang des Jahres darauf gedrängt, dass Vorarbeiten geleistet werden müssten, um zum 01.01.2005 ein Jobcenter einzurichten. Von Seiten des Arbeitsamtes gibt es immer wieder Schwierigkeiten, da nach wie vor Nürnberg eine wichtige Rolle spielt in der Frage, wie Vorgaben innerhalb des Arbeitsamtes formuliert werden. Es wurden aus Nürnberg drei Modellentwicklungen formuliert:

·         Vollintegratives Modell (Kundenzentrum für Arbeitslosengeld I und II)

·         Halbintegratives Modell (Gemeinsame Eingangszone für Alg I u II, aber administrative Trennung)

·         Nichtintegratives Modell (Trennung von Alg I u. II; wird in Berlin nicht weiter verfolgt)

 

In Mitte wurde das sog. kooperative Modell entwickelt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Bezirksamt nicht das Kundenzentrum des Arbeitsamtes ins Zentrum der Betrachtung der organisatorischen Ausgestaltung stellt, sondern den Fallmanager.

 

Abschließend weist Herr Dr. Hanke darauf hin, dass es sich bei der bundesweiten Umsetzung zum 01.01.2005 um einen sehr ehrgeizigen Zeitplan handelt. Zur Zeit sind mehr Fragen offen, als Antworten erarbeitet. Es gibt bisher keine verbindliche Orientierung wie die Rechtsform einer Arbeitsgemeinschaft aussehen könnte. In Berlin wird zur Zeit die Idee verfolgt, dies mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Der Städtetag favorisiert allerdings eine gGmbH. Herr Dr. Hanke geht davon aus, dass eine Übergangsphase gebraucht wird.

 

Frau Schramm ergänzt die Aussagen von Herrn Dr. Hanke dahingehend, dass der Beschluss des Senats vom 25.05. ausführt, dass Arbeitsgemeinschaften auf den Strukturen der Bundesagentur für Arbeit aufzubauen sind. Sie hält dies für sehr bedenklich. Weiterhin hält sie es für bedenklich, dass die Berliner Bezirke an der Ausarbeitung der Rahmenvereinbarung, die Grundlage für die weiteren Verträge sein soll, nicht mit eingebunden sind.

 

Herr Beck fragt nach, welche Möglichkeiten bei den Entscheidungsabläufen bestehen, damit die Bezirke mehr Mitwirkungsrechte in diesem Prozess haben.

 

Herr Dr. Hanke führt, dass auch der Rat der Bürgermeister diesbezüglich zu einer Stellungnahme aufgefordert ist. Auch ist die Frage nicht geklärt, wie die einzelnen Bezirksämter als Gremium eingebunden sind. Auch die Kontrollfunktionen der BVV und möglicherweise auch die Zielbestimmungen sind nicht erkennbar. In einer GmbH-Lösung wird die Mitgliederversammlung, die vielleicht einmal jährlich tagt, nicht das Gremium sein, das wirklich entscheidend ist.

 

Frau Tromp-Koppes fragt betreffend der möglichen GmbH-Lösung nach, wie diese Möglichkeit genau aussehen könnte, wenn der Bezirk als Gesellschafter agiert.

 

Frau Schramm führt aus, das die Arbeitsgruppe Rechtsform erst jetzt festgestellt hat, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht möglich ist und hat vorgeschlagen, dass die einfachste Lösung die einer GmbH wäre. Leider liegen darüber keine weiteren Kenntnisse vor.

 

Weitere Anmerkungen über Zahlen von Hilfeempfängern, Budgets, Personalkosten und Personaleinsparungen werden von Herrn Dr. Hanke dargelegt, obwohl es darüber noch keine verlässlichen Summen gibt.

 

Auf die Nachfrage von Frau Kliemann, ob es in absehbarer Zeit ein ausreichendes Angebot an Beschäftigung für Personen über 25 Jahren, die aufgrund der Arbeitsmarktsituation nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, geben wird teilt Herr Dr. Hanke mit, dass es nicht für jeden Erwerbsfähigen aber Arbeitslosen, der bei Alg II ist, eine Beschäftigungsposition geben wird.

 

Herr Beck fragt nach, welche Rolle das Bündnis für Arbeit in diesem Prozess spielt und bittet um Auskunft, wie der weitere Zeitplan der Umsetzung aussieht.

 

Herr Lamprecht führt aus, dass es sich hier um zwei verschiedene paar Schuhe handelt. Das Bündnis für Wirtschaft und Arbeit wird kein Ersatz-ABM werden.

 

Herr Beck bittet darum, dass das Thema Bündnis für Arbeit erneut im Ausschuss behandelt wird.

 

Frau Schramm teilt mit, dass zum Ende des Monats die Rahmenvereinbarung vorliegen soll. Weiterhin werden die Gespräche mit dem Arbeitsamt fortgesetzt. Es wird ermittelt, wie viel Personal benötigt wird und wie die Mittelverteilung aussehen wird. Evtl. wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Es besteht die Hoffnung, dass das Personal noch geschult werden kann.

 
 

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