Auszug - Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt insbesondere im Hinblick auf die Zusammenlegung Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) Referentin: Dr. Ramona Schröder, Dir AA Mitte
Frau Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass Frau Dr. Schröder kurzfristig ihre Teilnahme an der heutigen Sitzung abgesagt hat. Dafür sind Herr Dr. Hanke und Frau Schramm (Projektkoordinatorin Hartz IV) kurzfristig eingesprungen, um über den aktuellen Sachstand zu berichten. Herr Dr. Hanke teilt mit, dass
die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Berlin nach wie vor besorgniserregend
ist. Die Situation im Bezirk Mitte ist um so angespannter, da hier eine
generelle schwierige soziale Situation vorliegt. In Berlin ist betreffend der
Umsetzung von Hartz IV der Stand erreicht, dass der Senat Ende Juni einen
Beschluss (nach Stellungnahme der Senatsvorlage durch den RdB) zur Umsetzung
fasst. Die Grundlage für die Senatsvorlage ist ein sog. Eckpunktepapier, das
von der Regionaldirektion und den beiden Hauptverwaltungen erarbeitet wurde,
obwohl es eine Arbeitsgruppe (unter Beteilung von den Bezirken Mitte,
Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg) auf Landesebene gab. Das
Eckpunktepapier soll eine Grundlage bilden, um zu einer Rahmenvereinbarung
zwischen dem Senat und der Regionaldirektion zu kommen. Die Rahmenvereinbarung
soll dann den Rahmen abstecken, wie in den einzelnen Bezirken was konkret
umgesetzt werden kann. Zu den Kernpunkten des Senatspapiers zählt: ·
In
jedem Bezirk wird ein Jobcenter eingerichtet (rechtliche Konstruktion ist im
Detail noch nicht geklärt) ·
Die
Umsetzung Hartz IV soll zum 01.01.2005 erfolgen ·
Die
Grundfigur zur Ausgestaltung der Jobcenter soll das Kundenzentrum sein ·
Die
Umsetzung von Hartz IV ist eine gesamtstädtische Aufgabe (berlineinheitliche
Umsetzung) Das Bezirksamt steht seit Monaten im Gespräch mit dem Arbeitsamt. Es wurde am Anfang des Jahres darauf gedrängt, dass Vorarbeiten geleistet werden müssten, um zum 01.01.2005 ein Jobcenter einzurichten. Von Seiten des Arbeitsamtes gibt es immer wieder Schwierigkeiten, da nach wie vor Nürnberg eine wichtige Rolle spielt in der Frage, wie Vorgaben innerhalb des Arbeitsamtes formuliert werden. Es wurden aus Nürnberg drei Modellentwicklungen formuliert: ·
Vollintegratives
Modell (Kundenzentrum für Arbeitslosengeld I und II) ·
Halbintegratives
Modell (Gemeinsame Eingangszone für Alg I u II, aber administrative Trennung) ·
Nichtintegratives
Modell (Trennung von Alg I u. II; wird in Berlin nicht weiter verfolgt) In Mitte wurde das sog. kooperative Modell entwickelt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Bezirksamt nicht das Kundenzentrum des Arbeitsamtes ins Zentrum der Betrachtung der organisatorischen Ausgestaltung stellt, sondern den Fallmanager. Abschließend weist Herr Dr.
Hanke darauf hin, dass es sich bei der bundesweiten Umsetzung zum 01.01.2005 um
einen sehr ehrgeizigen Zeitplan handelt. Zur Zeit sind mehr Fragen offen, als
Antworten erarbeitet. Es gibt bisher keine verbindliche Orientierung wie die
Rechtsform einer Arbeitsgemeinschaft aussehen könnte. In Berlin wird zur Zeit
die Idee verfolgt, dies mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Der
Städtetag favorisiert allerdings eine gGmbH. Herr Dr. Hanke geht davon aus, dass
eine Übergangsphase gebraucht wird. Frau Schramm ergänzt die
Aussagen von Herrn Dr. Hanke dahingehend, dass der Beschluss des Senats vom
25.05. ausführt, dass Arbeitsgemeinschaften auf den Strukturen der
Bundesagentur für Arbeit aufzubauen sind. Sie hält dies für sehr bedenklich.
Weiterhin hält sie es für bedenklich, dass die Berliner Bezirke an der
Ausarbeitung der Rahmenvereinbarung, die Grundlage für die weiteren Verträge
sein soll, nicht mit eingebunden sind. Herr Beck fragt nach, welche
Möglichkeiten bei den Entscheidungsabläufen bestehen, damit die Bezirke mehr
Mitwirkungsrechte in diesem Prozess haben. Herr Dr. Hanke führt, dass auch
der Rat der Bürgermeister diesbezüglich zu einer Stellungnahme aufgefordert
ist. Auch ist die Frage nicht geklärt, wie die einzelnen Bezirksämter als
Gremium eingebunden sind. Auch die Kontrollfunktionen der BVV und
möglicherweise auch die Zielbestimmungen sind nicht erkennbar. In einer
GmbH-Lösung wird die Mitgliederversammlung, die vielleicht einmal jährlich
tagt, nicht das Gremium sein, das wirklich entscheidend ist. Frau Tromp-Koppes fragt
betreffend der möglichen GmbH-Lösung nach, wie diese Möglichkeit genau aussehen
könnte, wenn der Bezirk als Gesellschafter agiert. Frau Schramm führt aus, das die
Arbeitsgruppe Rechtsform erst jetzt festgestellt hat, dass ein
öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht möglich ist und hat vorgeschlagen, dass
die einfachste Lösung die einer GmbH wäre. Leider liegen darüber keine weiteren
Kenntnisse vor. Weitere Anmerkungen über Zahlen
von Hilfeempfängern, Budgets, Personalkosten und Personaleinsparungen werden
von Herrn Dr. Hanke dargelegt, obwohl es darüber noch keine verlässlichen
Summen gibt. Auf die Nachfrage von Frau
Kliemann, ob es in absehbarer Zeit ein ausreichendes Angebot an Beschäftigung
für Personen über 25 Jahren, die aufgrund der Arbeitsmarktsituation nicht in
den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, geben wird teilt Herr Dr.
Hanke mit, dass es nicht für jeden Erwerbsfähigen aber Arbeitslosen, der bei Alg
II ist, eine Beschäftigungsposition geben wird. Herr Beck fragt nach, welche
Rolle das Bündnis für Arbeit in diesem Prozess spielt und bittet um Auskunft,
wie der weitere Zeitplan der Umsetzung aussieht. Herr Lamprecht führt aus, dass
es sich hier um zwei verschiedene paar Schuhe handelt. Das Bündnis für
Wirtschaft und Arbeit wird kein Ersatz-ABM werden. Herr Beck bittet darum, dass
das Thema Bündnis für Arbeit erneut im Ausschuss behandelt wird. Frau Schramm teilt mit, dass
zum Ende des Monats die Rahmenvereinbarung vorliegen soll. Weiterhin werden die
Gespräche mit dem Arbeitsamt fortgesetzt. Es wird ermittelt, wie viel Personal
benötigt wird und wie die Mittelverteilung aussehen wird. Evtl. wird eine
Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Es besteht die Hoffnung, dass das
Personal noch geschult werden kann. |
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