Auszug - Aussprache zur Vorlage über Schuleingangsbereiche (Drs. 0825/V) sowie zum Verfahren der Schulanmeldung BE: Bezirksamt  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 6.3
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:43 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Die Vorsitzende bedauert, dass die Fraktion der FDP in der heutigen Sitzung nicht vertreten ist, deren konkrete Fragen zu diesem Thema heute somit nicht besprochen werden können.

Allgemein erkundigt sie sich, ob die Stellungnahmen der Schulen und der schulischen Gremien bei der Festlegung zur Neustrukturierung der Schuleingangsbereiche berücksichtigt werden. Frau BzStRätin Dr. Obermeyer schildert die Kriterien, die bei der Strukturierung der Schuleingangsbereiche zu beachten seien, so auch die Notwendigkeit, diese einerseits umzusetzen, aber auch einheitlich zu gestalten. Auf einzelne Hinweise und Vorschläge könne sich nicht eingehen, da ihr diese nicht bekannt seien. Frau Stolberg-Goetze ergänzt, dass die Schulen gebeten worden seien, sich einzubringen. Inwieweit dies tatsächlich wahrgenommen worden sei und inwieweit eingegangene Hinweise mit den zu erfüllenden Kriterien vereinbar waren, könne ad hoc nicht beantwortet werden. Das Bezirksamt habe die Zielstellung, allen Kindern den Schulweg sicher zu gestalten.

Die Sprecherin der GEV Miriam-Makeba-GS informiert, dass sich die Anfrage der FDP auf diese Schule bezog und die Gestaltung des Einschulungsbereichs nicht zufriedenstellend sei. Herr Thietz erläutert, dass die Gestaltung grundsätzlich so frühzeitig zu planen sei, dass die Einwendungen der Schulen Berücksichtigung finden können. Tatsächlich sei das in 2017 nicht geglückt, solle sich aber keinesfalls wiederholen. Frau Stolberg-Goetze ergänzt, dass die Einwendungen und Hinweise der Praktiker vor Ort dankbar angenommen werden, sodass Anpassungen auch jährlich vorgenommen werden können. Für das 2018 beginnende Schuljahr können keine Änderungen mehr vorgenommen werden, da die Anmeldungen bereits erfolgt seien.

 

Die Vorsitzende spricht ergänzend an, dass nach Aussage des Schulamtes das Einschulungsverfahren zwar abgeschlossen sei, die Zuweisungen jedoch noch nicht erfolgt seien. Sie erkundigt sich, wie das Bezirksamt sicherstelle, dass alle Kinder, die hätten angemeldet werden sollen, auch angemeldet sind. Frau Stolberg-Goetze erläutert, dass ein Meldeabgleich der Bedingung unterliege, dass sich alle im Bezirk wohnhaften Menschen angemeldet haben. Der Abgleich erfolgt mit den Schulen. Sollten Schulen Namen nicht angemeldeter Kinder rückmelden, werde recherchiert und der Verbleib ergründet.

 

Frau BzStRätin Dr. Obermeyer erklärt zusammenfassend, dass das Verfahren zur Schulanmeldung von 2 Komponenten bestimmt werde, des Datenaustauschs zu den Anmeldungen sowie der Information der Familien zum Verfahren, die sehr breit erfolge. Ggf. könnte dieses Thema auch vom zukünftig einzurichtenden Familien-Servicebüro im Jugendamt unterstützt werden. Es wäre vorab zu klären, ob die Ressourcen ausreichend vorhanden wären.

 
 

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