Frau BzStR´in teilte
mit, dem Amt liegt die Genehmigung von
der Senatsschulverwaltung zur Einrichtung von 6 gebundenen Ganztagschulen vor.
Aufgrund von Diskussionen sollen neben den gebundenen Ganztagschulen offene
Ganztagsgrundschulen im Bezirk erreichtet werden. Ein aktualisierter Stand
wurde zur Kenntnis gegeben.
Da Amt ist derzeit nicht in der Lage, für den Standort
Gesundbrunnen-Grundschule eine Unterbringungsmöglichkeit für Hortplätze zu
finden. Dies würde im Bezirk Mitte die einzige Schule sein, die nur
verlässliche Halbtagsgrundschule ist. Das Amt ist weiter auf der Suche nach
Möglichkeiten, ist aber nicht in der Lage, Räumlichkeiten an den Schulstandort
einen offenen Ganztagsbetrieb darstellen zu können.
Für den Doppelstandort Rehberge-Goethepark wird es ein gemeinsames Hortangebot
geben.
Für die Tifft-GS und Herrmann-Herzog-GS sowie Erika-Mann-GS und Rübezahl-GS
wird ein Hortangebot aufgrund des Widerstandes der Einzelschulen nicht
umgesetzt werden können. Das Amt wird eine Küche einrichten.
Die Brüder-Grimm-GS lehnt die Hortbetreuung an ihrem Standort grundsätzlich ab.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Ganztagsbetriebs gibt es zwischen der Schulaufsicht, dem Schulträger und dem
Jugendamt die Verständigung, zum Schuljahr 2004/2005 an der Platzierung der
Schulstationen keine Veränderung vorzunehmen. Ebenfalls wurde zwischen den 3
Partnern vereinbart, im Februar 2005 für die folgenden Jahre ein Gesamtkonzept
für den gesamten Bezirk vorzulegen.
Freie Träger
Sachstand: Das im Rahmen der Stadträterunde am Mittwoch verteilte Papier
wurde allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Der Rahmenvertrag für
die Betreuung von Hortangeboten an Schulen durch freie Träger liegt noch nicht
vor. Herr Hertel begründete in der Schulstadträtesitzung, dass er daran denkt,
eine Arbeitsgruppe einzusetzen, wo freie Träger, Senat und Bezirke beteiligt
werden, um einen Rahmenvertrag auf den Weg zu bringen.
Hier gab es offensichlich ein Missverständnis zwischen der
Senatsschulverwaltung und den Bezirken. Das Papier beihaltet die gemeinsame
Erklärung zwischen dem Land und der Liga der Wohlfahrtsverbände und dem
Dachverband der Kinder- und Schülerläden über die partnerschaftliche
Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Umsetzung der Hortverlagerung aus dem
Kitabereich in den Schulbereich – Hortverlagerungsübergangsvereinbarungen -.
Hier geht es inhaltlich um die Frage (ab 1.8.2005 soll die Hortverlagerung
erfolgen), ob dann sofort alle Hortplätze der freien Träger ebenfalls
übertragen werden oder bis wann das zu geschehen hat. In dieser Vereinbarung
steht, dass es eine Sicherung des Betreuungsangebotes im kommenden Schuljahr gibt (auch die Finanzierungsgrundlage).
Der Bezirk wird intensive Gespräche mit dem Jugendamt und den freien Trägern
führen, um hier individuell für jeden Schulstandort und individuell für jeden
freien Träger, der ein Hortangebot vorhält, zu einer Vereinbarung zu kommen,
wann die Plätze wie übertragen werden können.
Das BA wird sich vor der Sommerpause in der AG Horte zu einem
Verfahrensvorschlag verständigen und
mit den Vertretern der freien Träger ins Gespräch kommen, um zu einem
gemeinsamen Verfahrenweg zu kommen.
Zur weiteren Zeitschiene der Konzeptionserstellung Verlagerung der
Hortplätze muss das Amt grundsätzlich die Frage klären, wie die Kapazitäten
an den einzelnen Schulstandorten aussehen soll, wenn dort eine Hortbetreuung
zukünftig angeboten wird. Auf der Grundlage der konzeptionellen Erarbeitung des
Schulträgers, in Abstimmung mit Schulaufsicht und Jugendamt, sind die
Schulkonferenzen aufgefordert, dazu entsprechende Beschlüsse zu fassen und sich
zu diesen Vorschlägen zu verhalten. Die Grundschulen sind auch aufgefordert,
bis zur Sommerpause ein grobes pädagogisches Konzept einzureichen, weil dies
Bestandteil des Antrages auf Bundesmittel sein soll. Diese Anträge sollen bis
zum 30. Juni 2004 bei der Senatsschulverwaltung eingereicht werden. Der Senat
beabsichtigt, auf der Grundlage einer Gesamtantragslage abschätzen zu können,
wie viel von den 147 Mio. € Bundesmitteln tatsächlich benötigt werden und ob
hier durch die Antragslage eine Situation haben, dass mehr Mittel beantragt
worden sind, als ggf. zur Verfügung gestellt werden oder ob es noch freie
Kapazitäten gibt, die dann entsprechend verteilt werden könnten.
In der letzten Schulausschusssitzung wurde vereinbart, dass es noch vor dem
30.Juni eine gemeinsame Ausschusssitzung zwischen Jugendhilfe und Schule geben
soll. Es wurde der Vorschlag unterbreitet, vor der gemeinsamen Sitzung eine
gemeinsame Arbeitsgruppe, die aus Vertretern des Jugendhilfeausschusses und des
Schulausschusses bestehen sollen, einzurichten.
Der Jugendhilfeausschuss hat für die gemeinsame Unterarbeitsgruppe zwei
Terminvorschläge unterbreitet. Die Mitglieder des Schulausschusses schlagen den
15.06.2004 oder 16.06.2004 und 23.06.2004, 19.00 Uhr vor.