Auszug - Mietverlangen für muttersprachlichen Konsularunterricht
Herr BzStR Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Bayat, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte für das Bezirksamt, das in eigener Zuständigkeit ihre Anfrage wie folgt: Ich glaub, wir haben, wenn ich mich recht erinnere oder mir jetzt einbilde, auch im letzten Schulausschuss darüber Auskunft gegeben und insbesondere und ergänzend ist ja auch für diejenigen hinreichend über den Vorgang berichtet worden. Natürlich beantworte ich Ihre Frage dennoch und … ergänzend, weil das eine oder andere Detail vielleicht noch nicht bekanntgegeben wurde. Bereits im Jahr 2015, ich meine, es war im Oktober, wurde das Thema im Bezirksamt diskutiert, war auch Gegenstand einer Beschlussfassung. Das hieraus resultierende Ergebnis war die definitive Erwägung eines Nutzungsentgeltes. Die Entscheidungsgrundlage war insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz in der Form, dass alle Angebote außerhalb des Schulunterrichtes in Räumen der Schulen entgeltpflichtig sind, es sei denn, sie würden von Anbietern durchgeführt werden, die ihre Natur bereits Kriterien, für die Entgeltüberlassung gemäß Bezirksamtsbeschluss 10 53 und Bezugnahme auf die Anlage 3 entsprechen. Spezifisch der Bezirksamtsbeschluss, der über die Nutzung der Entgeltordnung für Räume und Freiflächen im Bezirk Mitte von Berlin beschreibt, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen in der Anlage 3, wo die Absätze aufgeführt, die reichen von 100prozentiger Avisierung, zum Beispiel BVV-Fraktionen über 50 %, aber schreibt eben auch, wer keine …erhält. Konsulate gehören nicht dazu, zu den aritiert werden, im Rahmen dieser Entgeltordnung
Herr BzStR Spallek antwortet: Hier muss ich gestehen, ist die Antwort auch für mich überraschend. Warum? Sie sprechen ja offenbar den Konsulatsunterricht der Türkischen Republik an, die ja an mehreren Schulen über einen längeren Zeitraum wiederum beantragt von der Senatsverwaltung durch zu führen. Im Antrag ist, gemäß unserer geltenden Nutzungs- und Entgeltverordnung besprochen worden, dass wir auf dieser Grundlage keine Gründe eingesehen haben, aber das damit verbundene Entgelt genommen haben. Und darum hat sich grad der Streit entfacht. Nichts desto trotz: Deswegen findet derzeit in meiner Situation kein Konsulatsunterricht der Türkischen Republik statt, auch bei Bescheid unter dem jederzeitigen Widerruf erlassen wurde, dass das entsprechende Entgelt vor Nutzungsbeginn zu zahlen sei. Ich hatte in der letzten Zeit gefragt, ob ein Geldeingang zu verzeichnen ist. Das wurde vom Fachamt verneint. Ich gehe davon aus, dass immer noch kein Geld eingegangen ist. Unabhängig davon, jetzt kommt das Überraschende: Gemäß neuen Informationen wird an der Grundschule Neues Tor und an der Grundschule am Koppenplatz seit Beginn des laufenden Schuljahres herkunftssprachliche Ergänzungsunterricht angeboten. An diesen beiden Standorten wurden von den jeweiligen Schulleitungen eigenständig Kooperationsverträge für den entsprechenden Konsulaten getroffen. Das betrifft eine Kooperationsvereinbarung mit dem, ich verkürz das jetzt mal, mit der Botschaft von Portugal und es betrifft, das war die Grundschule Neues Tor (weil Sie auch fragten, welche Schule, welchen Unterricht). Und es ist für, es müsste, kann ich mal nachschauen, für die Republik Italien die Grundschule am Koppenplatz sein. Sie fragen weiter:
Herr BzStR Spallek antwortet: Jetzt kommt wieder die Berliner Zuständigkeitsantwort. Die Planung und Gestaltung der Unterrichtsinhalte sind Thema oder in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, weil es sich hier um eine sogenannte innere Schulangelegenheit handelt. Kommt konkret bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung Umsetzungen Hilfestellungen leisten. Wie und in welcher Form müsste man dann schauen. Ich glaube aber auch, dass durch die Diskussion, über die eben klar geworden ist, die Senatorin hat sich dazu mittlerweile auch geäußert, dass sie den Bedarf sieht, hier über in staatlicher Zuständigkeit stattfindende Angebote zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen. Planung gilt für mich, warum das in den letzten 5-7 Jahren nicht geschehen ist? Können Sie Frau Scheres selber fragen, aber da es eine schulinnere Angelegenheit ist und wir hier „nur als“ der Mieter auftreten, sind wir natürlich in diesem Sinne auch an unsere geltende Entgeltordnung, Nutzungsverordnung gebunden. Das haben wir getan. Und die Frage, die Sie vielleicht noch nicht gestellt haben, gestellt haben würden vor weg zu nehmen, weil ich ja selber davon überrascht war, davon betroffen war bei der Abfrage: Gibt es denn eventuell, obwohl wir es uns gar nicht vorstellen können, über die aktuelle Diskussion hinaus, die wir ja sehr intensiv geführt haben, etwa weitere Kooperationen, von denen wir keine Kenntnis haben, dass aus Ihrer Fragestellung heraus ist zwar genannt worden, hat uns zum Einen überrascht und zum anderen wird das Gegenstand einer internen Erörterung sein. Auf welcher Grundlage? Denn nach unserem Verständnis ist das Bezirksamt Mitte Verwalter der Räume. Uns sind weitere Nutzungen der Räume …dem Bezirksamt abzustimmen und durch das Bezirksamt zu genehmigen. Nach meinem ersten Eindruck hat diese Abstimmung im Vorfeld von den 2 genannten Schulen vielleicht so nicht stattgefunden. Ich möchte aus meiner Erfahrung des letzten Jahres nichts ausschließen, aber, ich hab bisher keine positive Kenntnis, dass es vorher ein Abstimmungsbedarf bzw. eine Abstimmung gegeben hätte oder letztendlich sag ja, könnt ihr bzw. logischer Weise hätte ja dann das Bezirksamt selber die Kooperationsvereinbarung oder Überlassung erklären müssen. Und da die …Schule und jeweiliger Botschaft bzw. vom Senat getroffen wurde scheint es so zu sein, dass das Bezirksamt davon nicht vorab in Kenntnis gesetzt wurde. Ob das auf Überlassung von Wert ist, die wir nachträglich anzeigen oder ähnliches, das wird dann erst die Zeit zeigen. Dazu sind auch für mich Informationen … die es dann erhalten immer eine Überraschung… |
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