Auszug - Bericht zum Ausmaß und weiteren Umgang mit dem Thema Pflegebetrug im Bezirk BE: AG Qualitätssicherung (AG QS)  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 6.3
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:17 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Tegeler, Gruppenleiterin der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung im Sozialamt Fachbereich 3, berichtet über das Ausmaß des Pflegebetruges des letzten Jahres. Der Bezirk Mitte stellte sich schon frühzeitig auf, um dem Pflegebetrug zu begegnen. Mit Hilfe von Herr BzBm von Dassel konnte in den letzten Jahren auch politisch die Aufmerksamkeit auf dieses Problem gelenkt werden. Dadurch kam es zur Einrichtung der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung um strukturierter gegen den Leistungsmissbrauch vorgehen zu können. Für die Weiterführung von beschlossenen Maßnahmen waren Zielvereinbarungen zwischen den Senatsverwaltungen Soziales, Finanzen und den Bezirken entscheidend. Die Zielvereinbarung hatte u.a. Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Vorgehensweisen beim Leistungsmissbrauch zum Thema. Jeder Bezirk erhielt im Zuge dessen auch die Finanzierung für zwei Beschäftigungspositionen. Der Bezirk Mitte erhielt noch zwei zusätzliche Beschäftigungspositionen, da eine höhere Arbeitsbelastung nachgewiesen werden konnte. Durch die Zielvereinbarung wurde ein Konzept für die Fallbearbeitung und die Falleinteilung nach Risikofaktoren erarbeitet. In den letzten Jahren konnte ein deutlicher Rückgang der Beantragungen verzeichnet werden. Mit Hilfe einer im Zuge des Projektes entwickelte Datenbank konnten Dämpfungseffekte nachgewiesen werden.

 

Herr Dr. Schlese, externer Berater, berichtet, dass man drei finanzielle Effekte unterscheide. Die Dämpfungseffekte, also die Steuerung durch den Bezirk, machen ca. 5,8 Mio. Euro im Jahr aus. Ein weiterer Effekt ergebe sich aus Pflegebedarfsprüfungen und die Ermittlung von ausreichend vorhandenen Ressourcen von Klienten. Dieser Effekt beläuft sich bei derzeit 200 von 600 bearbeiteten Fällen auf weitere 1,4 Mio. Euro. Ein weiterer Effekt bilde der Rückgang der Beantragungen, der 5 Mio. Euro beträgt. Warum dieser Rückgang zustande kam, kann bisher nicht genau gesagt werden, da man noch die Ergebnisse anderer Bezirke abwarte. Es zeichne sich jedoch ab, dass in Bezirken, die aktivere Missbrauchsbekämpfung betreiben, auch Rückläufe der Beantragungen zu verzeichnen seien.

Frau Tegeler, erläutert, dass es dennoch zahlreiche Schwachstellen im System gebe. Sie hält es für sehr wichtig, dass das Projekt zur Leistungsmissbrauchsbekämpfung fortgeführt werde, wofür ein Beschluss der Amtsleiter benötigt werde. Um Transferkosten effektiv steuern zu können, müsse eine entsprechende personelle und sachliche Ausstattung erforderlich sein. Um weitere Effekte feststellen zu können, benötige man ein landesweit einheitliches Fallcontrolling. Um unter den Bezirken Transparenz und Informationsaustausch herzustellen, sei es wichtig, eine zentrale Koordinierungsstelle zu gründen. Durch das stätige Fordern kam es in den letzten Jahren auch dazu, dass eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gebildet wurde. Frau Tegeler hofft, dass diese weiter bestehen bleibt. Sie fordert eine effektive und konsequente Verfolgung des Betruges. Die Bekämpfung des Leistungsmissbrauches soll eine Daueraufgabe werden und bleiben, bei der es um die Schonung der öffentlichen Kassen gehe und auch um den Schutz der zuverlässigen Anbieter, soziale Gerechtigkeit, und Qualitätssicherung der Klienten.

Frau Mattick informiert über einen heute stattgefundenen Termin beim Amtsgericht, bei dem eine Strafanzeige aus dem Jahr 2014 verhandelt wurde. Dabei handelte es sich um einen Leistungsberechtigten und zwei Geschäftsführer. Ein Urteil wurde gefällt wegen gewerbsmäßigem Betrug. Der Bericht des Bundeskriminalamtes liege vor, in dem beschrieben sei, dass es sich um organisierte Kriminalität handele. Der Bericht werde in den nächsten Tagen den Ausschussmitgliedern übermittelt.

Herr BV Kurt (Grüne) möchte wissen, ob es nach der Verurteilung ausgeschlossen sei, dass die Geschäftsführer als solche weiter in Erscheinung treten. Frau Mattick bemerkt dazu, dass die besagten Personen, sobald das Urteil rechtskräftig sei, nicht mehr als Geschäftsführer auftreten werden. Was in der Vergangenheit jedoch oft passiert sei, dass sie beispielsweise Verwandte als Geschäftsführer einsetzen und so die Unternehmen unter anderen Namen weitergeführt haben.

Des Weiteren merkt Herr BV Kurt an, dass das Problem nur bis zu einem gewissen Punkt bezirklich steuern könne. Er bittet den aktuellen Stand dar zu legen. Herr BzStR Gothe könne nicht antworten, da sich die Stadträtekonferenz noch nicht damit auseinandergesetzt habe.

Der Vorsitzende, Herr Lötzer, möchte wissen, ob es Gespräche zu einer „Weißen Liste“ im Bereich der Pflegedienste gebe? Frau Tegeler teilt mit, dass man bezirksübergreifend im Kontakt über auffällige Pflegedienste stehe, und diese auch erfasst werden.

 
 

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