Auszug - Aufgaben des Ordnungsamtes  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Lokale Agenda
TOP: Ö 3.2
Gremium: Umwelt/Natur/Lokale Agenda Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.04.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau Dr

Frau Dr. Grafe teilte mit, das Abgeordnetenhaus hat am 26.06.2003 den Senat aufgefordert, die Voraussetzungen für die Einrichtung bezirklicher Ordnungsämter zu schaffen. Seit diesem Beschluss arbeiten unterschiedliche Arbeitsgruppen an dieser Aufgabe. Die Mitglieder waren Vertreter verschiedener Senatsverwaltungen, des Polizeipräsidenten sowie Vertreter des Landeseinwohneramtes Berlin und einige Bezirsämter, darunter das BA Mitte.
In jedem Bezirk wird ein Ordnungsamt als (Kern) – LuV eingerichtet mit zentrale Anlaufstelle für Bürger in Ordnungsämterfragen für alle Ämter, die sich mit der Ordnung im öffentlichen Raum weiter beschäftigen. Ordnungswidrigkeiten sollen im öffentlichen Raum verfolgt werden, Maßnahmen sollen geahndet und zur Gegenabwehr ergriffen werden.
Die Ordnungsaufgaben aus der Sentsverwaltung werden an die Bezirke umgeschichtet, wie z. B. Überwachung der Verpackungs-Entsorgung, Parkraumüberwachung und entspechende Verkehrsordnungswidrigkeiten außerhalb der Parkraumbewirtschaftung und Ahndung von Verstößen – Ermahnungen, Verwarnungen aussprechen – . Dazu gehört auch die Verlagerung von Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörde (ohne Verkehrslenkung, z. B. Ampelanlagen).

Der Aufbau der Ordnungsämter wurde vom Rat der Bürgermeister beschlossen. Im Bezirk Mitte wurde eine Arbeitsgruppe durch Herrn BzBm Zeller einberufen. Die erarbeiteten Kriterien dieser Arbeitsgruppe wurde durch den RdB-Innenausschuss einvernehmlich beschlossen. Danach könnte ein bezirkliches Ordnungsamt aus den drei Bereichen Außendienst, Fachverwaltung Ordnungswidrigkeiten und dem Bereich Allgemeine Ordnung im Öffentlichen Raum/Gewerbe und Verbraucherschutz stehen. Den Bezirken bleibt es frei zu gestalten, wo die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde angesiedelt werden und auch ob die derzeit bestehenden Wirtschaftsämter dem Ordnungsamt zugeordnet werden oder nicht. Im Ordnungsamt werden z. B. aus den Umweltämtern die Produkte Haus- und Nachbarschaftslärm und Abfall nicht anlagenbedingt angesiedelt werden. Ob und ggf. welche Teilaufgaben oder Anlaufstellenfunktionen eventuell zu den Bürgerämtern kommen, bleibt ebenfalls den Bezirken überlassen. Mitte wird weiter für alle Bezirke Vorreiter sein.

Für den Bezirk Mitte bedeutet dies einen Zuwachs von 130 Kollegen/innen.

Die im Land Berlin zuständige Bußgeldstelle wird zentral so verbleiben, jedoch werden die Einnahmen bezirkskonkret in den Haushalt der Bezirke eingestellt. Die Gelder können von den Bezirken nicht verbraucht werden, sondern sie fließen in den großen Landestopf. Jedoch werden sich diese Gelder als Einnahmetitel in den Haushaltsplänen wiederspiegeln.

Herr Mahr wollte wissen:
1. Wo wird das neue LuV für den Bezirk Mitte angesiedelt. Antwort: Es gibt noch keine direkten

    Diskussionen

2. Wie wird die Besoldung für die/den neuen LuV-Leiter sein. Antwort: zwischen A13 und A14
3, Woher werden diese Stellen kommen. Antwort: sie werden umgeschichtet.

Herr BD Gallon (CDU) fragte, ob es Überlegungen gibt, bestimmte Ordnungswidrigkeiten (z. B. Überwachung der Baumschutzverordnung o. ä.) damit einzubeziehen.

Frau Dr. Grafe: Momentan wurde erarbeitet, was über den RdB eingebracht wurde. Wie im Produktkatalog wird es ständig eine Fortschreibung geben.
Frau BzStR´in Dubrau ergänzte, dass es zwischenzeitlich von den verschiedensten politischen Vertretern ein größerer Katalog für die Aufnahme in das Ordnungsamt gab.

Frau BV Schulz (CDU) fragte nach der Zeitschiene. Frau Dr. Grafe: eventuell Oktober 2004.

 
 

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