Auszug - Stand und Planungen zur Umsetzung des BVV-Beschlusses Drs.2568/IV - Umbenennungen zweier Straßen und eines Platzes im Afrikanischen Viertel (s. Anl.)   

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur10
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal des Rathauses Mitte (1. Etage), Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ort:
 
Wortprotokoll

Grundlage, BVV-Beschluss  2568/IV:

Einleitend in den TOP vergegenwärtigt die Ausschussvorsitzende nochmal die Vorgaben des BVV-Beschlusses Drs. 2568/IV vom 17.3.2016.  Diese sind:

-         ein seitens des  Bezirksamtes (BA)  unter Beteiligung der  Bürgerinnen und Bürger und zivilgesellschaftlichen Akteuren durchzuführender Prozess, an dessen Ende der BVV-Mitte Umbenennungsvorschläge für die Petersallee, die Lüderitzstraße und den Nachtigalplatz vorliegen,  

-         die Auswahl von Namensvorschlägen an die BVV durch eine durch das  BA zu berufende  Jury, bestehend aus BA, Mitgliedern der BVV, Aktiven der Afrikanischen/Postkolonialen Community und weiteren Initiativen,  

-         Namensgeberinnen für die neuen Platz- und Straßenbenennungen sollen insbesondere Frauen der (post-)kolonialen Befreiungs- und Emanzipationsbewegung aus Ländern Afrikas sein.

-         Beginn des Prozesses:  Nov. 2016; angestrebter Abschluss Mai 2017.

 

Zum  aktuellen Sach- und Planungsstand                                                        berichtet Frau Weißler, Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz, Straßen und Grünflächen:

Petersallee

Der Beschlussteil,  Umbenennung der Petersallee,  müsse, wegen der bereits 1986 erfolgten Umwidmung, weiterhin als rechtlichen Sonderfall eingeordnet werden.                                                                                                                   Der Nachfrage des Ausschusses nach Aushändigung der Stellungnahme des Rechtsamtes wird die Stadträtin entsprechen. Sie sagt die Zusendung an die Ausschussvorsitzende zur Weiterleitung an den Ausschuss zu.

deritzstraße und Nachtigalplatz

Nach dem Informations- und Beteiligungsschreiben des BA vom 5. Dez. 2016 an die Anwohnerinnen und Anwohner von Lüderitzstraße und Nachtigalplatz  (an BiKu versandt mit Protokoll der 3. BiKu-Sitzung) und erfolgter Beteiligungsmöglichkeit der  Öffentlichkeit zur Einreichung von  Namensvorschlägen bis zum 25. Febr. (s. auch PM des BA vom 1. Febr.)  liegen dem BA nach Abzug von Doppelbenennungen etc. nun 102 Namensvorschläge vor,  deren biografisch-zeitgeschichtliche  Grundlagen  derzeit vom FB Geschichte/Mitte-Museum aufbereitet  werden.

Jury zur Erarbeitung von Empfehlungen

Die Bildung der Jury, (Zusammensetzung gem. BVV-Beschluss), die  aus der Menge der Namensvorschläge  Empfehlungen an die BVV erarbeiten wird, ist im Gange.  Zur Teilnahme für den Ausschuss Bildung und Kultur  als Jurymitglied ist die Vorsitzende des Ausschusses als Mitglied angefragt.                                            

Die 1. Sitzung der Jury ist für 22. März vorgesehen.                                                  Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Die Regeln für ihre Arbeit, für gewöhnlich  Verschwiegenheit über das in der Sitzung Gesprochene und evtl. Zwischenstände,  legt die Jury zu Beginn ihrer Arbeit fest.

öffentliche Informations- und Erörterungsveranstaltung

Die Stadträtin sagt die Durchführung einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung  zu.  

Das abschließende Verfahren dann wird sein:

-         Beratung der Vorschläge in öffentlicher Sitzung des BVV-Ausschusses Bildung und Kultur und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an die BVV

-         BVV-Beschlussfassung  konkreter Namen für die Umbenennungen  mit Ersuchen an das BA um

-         BA: Einleitung der gesetzlichen Prüf- und Veröffentlichungsverfahren und seiner Einspruchsmöglichkeiten. 

 

Aufwandsvermeidung für die Anwohnerinnen und Anwohner für Adressen- ummeldungen  

Frau Stadträtin Weißler wiederholt ihren Hinweis, dass nach Umbenennungen Vorsorge dafür getroffen wird, dass Betroffene ihre Ummeldungen 2 Monate lang mit für sie maximal vermindertem Aufwand erhalten können.

 

 
 

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