Auszug - Koomunale Beschäftigung Mitte (KBM) -Darstellung der Auswahl der Träger
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In den vorangegangenen Sitzungen berichtete Herr BzStR Dr. Hanke. Für 2004 werden 800 Plätze für Sozialhilfeempfänger/innen angeboten. Die Kofinanzierung des Landes ist für 2004 weggefallen. In den 11 anderen Bezirken werden keine neuen Maßnahmen mehr eingerichtet werden. Damit wird der Beschäftigungsmarkt in Berlin drastisch nach unten gefahren. Das Amt finanziert dieses Programm durch die Haushaltstitel, die bisher keine VE ´s haben und der Einnahmen, die durch die Durchführung der Programme “Jump Plus” (Menschen bis 25 Jahre) und “AFL” (Langzeitarbeitslose 25 bis 40 Jahre) erzielt werden. Mit dem Landesarbeitsamt steht das Bezirksamt in Verhandlungen; wenn die anderen Bezirke hier die Mittel nicht abrufen, kann dann das BA Mitte weitere Beschäftigungsmaßnahmen anbieten. Ziel von KBM ist, Sozialhilfeempfänger/innen 1. Eine
Perspektive anzubieten, 2. Potente und
qualitativ hochstehende Träger in das Jahr 2005 hinüberzuretten Herr Beyer verteilte dazu Unterlagen. Am 16.1.2004 fand eine
Informationsveranstaltung im Rathaus Wedding statt, in der die Beschäftigungs-
und Qualifizierungsträger eingeladen wurden, die bestimmte Voraussetzungen
erfüllen mussten. An die Maßnahmeträger wurden folgende
Forderungen gestellt: ·
Sie mussten im Jahr 2003 Maßnahmen § 19 1 und § 19 2
durchgeführt haben. ·
Sie mussten in der Lage sein Arbeitgeberfunktionen
wahrzunehmen. ·
Sie müssen in der Lage sein, die Teilnehmer
interessenorientiert auf dem 2. Arbeitsmarkt zu beschäftigen, und zwar in
Beschäftigungsstellen des Bezirks Mitte (gemeinnützige Einrichtungen oder in
der öffentlichen Verwaltung). ·
Sie müssen in der Lage sein, für jeden Teilnehmer einen
Praktikumsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. ·
Sie müssen in der Lage sein, die Teilnehmer vorfristig
(vor Maßnahmeende) in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Teilnehmer wurden anhand einer
erarbeiteten Analyse ausgewählt. Es handelt sich um folgende
Maßnahmeträger: Ø Zukunftsbau Ø Schildkröte Ø Forum Arbeit
und Projekte Ø Goldnetz Ø A & Klar Ø Trias Die Maßnahmen starten am 15.03.2004
bis 31.12.2004. Herr Beyer teilte mit, sämtliche 820
Plätze und die Trägerkosten werden vom Amt bezahlt. Die Einnahmen von “Jump
Plus” und AFL belaufen sich ca. 3,7 Mio. €. Ob es noch zusätzliche Einnahmen
über AFL und “Jump Plus” gibt hängt davon ab, ob die Bundesanstalt für Arbeit
noch weitere Plätze zur Verfügung stellt. Anhand der Verträge, die mit den
Fördervereine bzw. Träger für 2005
abgeschlossen wurden, belaufen sich auf 9,1 Mio. €. Herr BV Beck (Grüne) wollte wissen, ob
es sich bei den Sozialhilfeempfänger/innen um Jahresverträge handelt und warum
andere Bezirke diese Maßnahme nicht anbieten. Im RdB gab es dazu keine
Information. Lediglich bat Herr Dr. Hanke, die anderen Bezirke darüber zu
informieren. Senator Wolf wie auch Frau Senatorin Knaake-Werner und die
Koalition der Fraktionen überlegen, ob alle Fallpauschalen ABM zur Verfügung zu
stellen nach Umfang, damit der ABM-Bereich nicht zusammenbricht. Es muss
darüber nachgedacht werden, eine Kofinanzierung aufzulegen. In der
Koalitionsvereinbarung ist ein gewisser Wert an Zahlen enthalten ist. Rd. 17
Mio. € müssten auf Landesebene in 2004 in 2005 bereits reingeben, um diese
Platzzahl zu erreichen. Frau BV Galland (CDU) fragte, wie mit
anderen Stellen des BA zusammengearbeitet wird und ob es ein
Bezirksamtsbeschluss für dieses Programm gibt. Herr BzStR Dr. Hanke teilte mit, dass
es kein Bezirksamtsbeschluss gibt. Dieses Programm liegt in der Ressourcenverantwortung
des BzStR Dr. Hanke. Es ist tägliche Aufgabe des Sozialamtes in der Umsetzung
des BSHG. Es gibt eine Projektsteuerungsgruppe im Bereich des
Bezirksbürgermeisters, in der mitgearbeitet wird mit dem Ziel einer
abgestimmten Maßnahmeplanung. Das Amt ist vertreten in der QM-Steuerungsrunde.
Dort wird die Hilfe des Amtes angeboten. Auf die Frage von Frau Scheffler, ob
mit den einzelnen Trägern Verträge abgeschlossen werden, antwortete Herr BzStR
Dr. Hanke mit ja. Es wird sich auf das wissenschaftliche Gutachten des
wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses berufen. Dort wurde
eindeutig festgestellt, dass HZA-Maßnahmen zu den Maßnahmen gehören, die
dringend auch weiter umgesetzt werden müssen und nicht als verfassungswidrig
anzusehen sind. Hier handelt es sich um die Durchführung eines gesetzlichen
Auftrages nach BSHG handelt. Der Stadtrat für Finanzen sieht das genauso. Frau BV Galland (CDU) fragte nach dem
Auswahlschema, nach dem die Sozialhilfeempfänger/innen ausgesucht werden. Ist
das insgesamt mit der Frauenbeauftragten koordiniert worden. Herr BzStR Dr.
Hanke warf ein, warum das notwendig sein sollte. Herr BV Allendorf (SPD) lobte das hier
im Ausschuss vom BzStR Dr. Hanke und seinen Mitarbeitern vorgestellte Projekt.
Es ist ein sehr guter Ansatz, mindestens 800 Sozialhilfeempfänger/innen wieder
in eine Beschäftigung zu bringen. Er versteht nur nicht in diesem Zusammenhang,
warum die Fragesteller/innen so viel Skepsis gegenüber dem Programm aufbringen. Frau Scheffler erklärte, es soll nicht
so verstanden werden, die Aktivitäten vom BzStR Dr. Hanke unter den Tisch zu
reden, sondern es waren einfache sachliche Nachfragen zu diesem Thema, die u.
a. darin bestehen, dass bis jetzt noch kein anderer Bezirk solch ein Programm
aufgestellt hat. Frau BV Schulz (CDU) wollte wissen, ob
die 6 ausgewählten Träger untereinander kooperieren. Herr BzStR Dr. Hanke
teilte dazu mit, dass gute Kooperationsbeziehungen angestrebt wurden. Sie
wurden im Rahmen des Programms “Arbeit sofort” verwirklicht. Die jetzt
ausgewählten Träger werden zu einem Gespräch beim BzStR Dr. Hanke eingeladen,
um deutlich zu machen, welche Erwartungen das Amt an sie stellt. Abschließend fragte Herr BV Beck
(Grüne) das Amt, ob von den 6 genannten Trägern eine Anschriftenliste
bereitgestellt werden könnte. Dem wurde zugestimmt. Zusammenfassend teilte Herr BzStR Dr.
Hanke mit, dass er 1. eine
Anschriftenliste der 6 Träger bereitgestellt wird 2. Aufstellung
über die Finanzierungszusammensetzung 3. entsprechenden
§ der LHO, der eine derartige Vergabe gestattet 4. Formulierung
der Übergangsfristen SGB 12 § 134, 135 den Ausschussmitgliedern zur Verfügung
stellt. |
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