Auszug - Queere Jugendarbeit in Jugendeinrichtungen verankern
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Herr Siewer verweist auf seinen in der letzten Sitzung eingebrachten Änderungsvorschlag und beantragt eine kurze Unterbrechung, damit er mit der einbringenden Fraktion Rücksprache halten kann. Frau Fünfstück verweist ihrerseits auf die Drs-Nr. 1988/IV-Queere Jugendarbeit fördern- (Anlage 3) und den darin enthaltenen Zeitplan und fragt sich, warum man jetzt doppelt fahren will. Wenn man jetzt in der Umsetzung dieses Beschlusses vom Oktober 2015 ist, sollte man erst einmal der Verwaltung Gelegenheit geben, hierzu zu informieren.
Frau Deniz sieht zwischen den beiden Drucksachen einen großen Unterschied. Die eine beinhaltet einen Aktionsplan für den Bezirk, der im September 2013 verabschiedet wurde und erst einmal in Moabit umgesetzt ist und die andere ist tatsächlich die Entscheidung für den nächsten JHA, eine Jugendeinrichtung entsprechend zu fördern.
Herr Siewer führt aus, dass die Debatte darauf hinausläuft, ob man einen Träger hat, der an manchen Tagen und Abenden entsprechende Angebote machen kann. Darum geht es in der Förderperiode 2016/2017. Wenn das dann positiv läuft, kann man bei der nächsten Förderperiode darüber nachdenken, ob man ein zweites Angebot in Berlin fördern will. Er schlägt vor, den Antrag wie folgt zu ändern:
im ersten Absatz den Zusatz „ab den Förderjahren 2016/2017“ streichen Ergänzung durch den Satz, den er bereits in der letzten Sitzung vorgeschlagen hat: „Der JHA ermuntert die Träger der Jugendhilfe im Bezirk, entsprechende Vorschläge zu machen“ Änderung des Berichtszeitraumes
Hierzu ergänzt Frau Smentek die Formulierung: „Der BVV ist im Rahmen des jährlichen Berichts zur Kinder- und Jugendarbeit zu berichten“.
Frau Fünfstück regt an, das Wort „ausdrücklich“ im ersten Absatz durch ein anderes zu ersetzen. Dies macht den Eindruck, dass bisher keine queere Jugendarbeit stattgefunden hat.
Herr Siewer wiederholt seine Bitte um eine kurze Unterbrechung der Sitzung.
Die Sitzung wird nach der Unterbrechung fortgeführt.
Herr Schwanhäußer teilt mit, dass man sich einvernehmlich verständigt hat, den Antrag zu vertagen, und zwar auf die Mai-Sitzung. Aus der Drs-Nr. 1988/IV ergibt sich ein Berichtszeitraum bis April 2016. Wenn dieser abgeschlossen ist, kann der Antrag im Mai so aktualisiert werden, dass er sich auf diesen Bericht bezieht und die daraus sich ergebenen Folgen fordert oder vorschlägt. |
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