Auszug - Unterbringung geflüchteter Menschen in der Zuständigkeit des Bezirks Mitte von Berlin insbesondere in den Hostels und in anderen Einrichtungen (ca. 80 Minuten) BE: Bezirksamt, Hostel-Betreiber_in (angefr.), Herr Neugebauer (Berliner Stadtmission); ggf. Bewohner_innen und ehrenamtliche Unterstützer_innen   

 
 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 4.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Main Station Hostel, Quitzowstraße 110, 10559 Berlin
Ort:
 
Wortprotokoll

Nach einer kurzen Einleitung durch die Betreiber des Hostels stellt sich Herr Kicinski vor. Er erläutert das Unterbringungsverfahren für  Asylbewerber, die eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben und somit in die Zuständigkeit der Bezirke gelangen. Dabei wird angemerkt, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales vorsehe, dass die Geflüchteten grundsätzlich in den ihnen zugewiesenen Einrichtungen verbleiben. Durch besondere Umstände, wie beispielsweise den Zusammenzug von Familienmitgliedern, müsse jedoch eine alternative Unterkunft bereitgestellt werden. Herr Kicinski begrüßt daher die Möglichkeit, diese Menschen auch in Hostels unterbringen zu können. Hinsichtlich der Anzahl an Vorsprachen wird mitgeteilt, dass sich diese auf 150 Kunden pro Woche belaufe. Allerdings würden nicht alle in Unterkünfte vermittelt werden, da ein Großteil der Menschen aus anderen Bundesländern stamme und daher, mit Ausnahmen, wieder in die jeweiligen Bundesländer zurückgeschickt würde. Grundsätzlich bestehe zwar nach Genehmigung des Antrages keine Residenzpflicht mehr, hinsichtlich des Einsatzes des Bezirksamtes zur Beseitigung der Obdachlosigkeit stelle sich dies jedoch etwas anders dar.

Auf Nachfrage von Frau de Sielvie (SPD) wird mitgeteilt, dass sich die derzeitige Belegung auf 100 % belaufe. Sofern die Zahl an vorsprechenden Kunden gleichbleibe, bestehe kein Problem. Jedoch habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angekündigt, dass bis zu 20.000 Menschen, die sich derzeit noch in der Zuständigkeit des LaGeSo befänden, zum Spätsommer 2016 in die Zuständigkeit der Bezirke übergehen würden. Das Land Berlin habe vor diesem Hintergrund zugesichert, Containerplätze zu schaffen, um den entstandenen Bedarf zu decken. Herr BzStR von Dassel sieht es allerdings kritisch, ob die Plätze in der kurzen Zeitspanne rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können.

 

Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder wird mitgeteilt, dass aktuell deutlich weniger Flüchtlinge in Berlin angekommen seien als im Februar prognostiziert worden ist. Hochrechnungen zufolge habe der Bezirk Mitte in diesem Jahr rund 10.000 Flüchtlinge unterzubringen. Hierfür seien noch nicht ausreichend Vorbereitungen getroffen worden. Man sei daher bemüht verstärkt Wohnraum zu finden, beispielsweise durch das Anschreiben von Ferienwohnungsbesitzern. Diese würden jedoch oft zu hohe Mieten verlangen. Herr BzStR von Dassel nimmt den Hinweis, zusätzlichen Wohnraum auch im Berliner Umland zu finden, zur Kenntnis. Sofern die Möglichkeit besteht, werde er Makler mit der Wohnungssuche im Berliner Umland beauftragen. Auf die Nachfrage zu den Auswirkungen des Zweckentfremdungsverbotes informiert Herr BzStR von Dassel, dass Zahlungen sofort eingestellt würden, sofern festgestellt wurde, dass keine entsprechende (Bau-) Genehmigung vorliegt. Dies habe zur Folge, dass die dort untergebrachten Menschen teilweise in anderen Einrichtungen zu schlechteren Bedingungen untergebracht werden. Herr BzStR von Dassel betont jedoch, dass die Maßnahme dennoch notwendig sei, um den Markt wieder zu ordnen. Er halte daran fest, die vom Bezirksamt Mitte vorgeschlagene weiße Liste fortzuführen.

 

Im Anschluss wird die Drucksache 2448/IV beraten.   

 
 

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