Auszug - Wirkung des Spielhallengesetzes Berlin ab 01.08.2016 – Ende bestehender Erlaubnisse mit Ablauf des 31.07.2016 und Beantragung von Erlaubnissen zum Betreiben einer Spielhalle ab 01.08.2016 in Berlin-Mitte  

 
 
42. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt
TOP: Ö 1.3
Gremium: Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 25.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal des Rathauses Mitte (1. Etage), Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ort:
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr BzStR Spallek informiert zum aktuellen Stand des Spielhallengesetztes. Für Bestandsunternehmen werde es ein Sonderverfahren geben. Demnach haben diese Unternehmen die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, für eine Erlaubnis über den Zeitraum des Stichtages hinaus. Dieser Antrag müsse bis zum 5. Juli eingereicht werden. Spielhallen darf es nach dem Gesetzt nur noch eins im einem Radius von 500 Metern geben. Weiter wurde im Rahmen des Mindestabstandsumsetzungsgesetz festgelegt, dass Spielhallen ein Mindestabstand von 200 Metern zu Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen einhalten müssen (Oberschulen). Unternehmen die nach diesen Kriterien einen Ablehnungsbescheid erhalten, haben eine 6 monatige Betriebserlaubnis. Nach 6 Monaten erlischt diese, ohne Möglichkeit der Verlängerung. Das Spielhallengesetz mit der erhofften Reduzierung zeigt seine volle Wirkung daher erst Angang 2017 (Anlage).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:.Nein:.Enthaltung:.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (1724 KB)    
 
 

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