Auszug - Wirkung des Spielhallengesetzes Berlin ab 01.08.2016 – Ende bestehender Erlaubnisse mit Ablauf des 31.07.2016 und Beantragung von Erlaubnissen zum Betreiben einer Spielhalle ab 01.08.2016 in Berlin-Mitte
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Herr BzStR Spallek informiert zum aktuellen Stand des Spielhallengesetztes. Für Bestandsunternehmen werde es ein Sonderverfahren geben. Demnach haben diese Unternehmen die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, für eine Erlaubnis über den Zeitraum des Stichtages hinaus. Dieser Antrag müsse bis zum 5. Juli eingereicht werden. Spielhallen darf es nach dem Gesetzt nur noch eins im einem Radius von 500 Metern geben. Weiter wurde im Rahmen des Mindestabstandsumsetzungsgesetz festgelegt, dass Spielhallen ein Mindestabstand von 200 Metern zu Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen einhalten müssen (Oberschulen). Unternehmen die nach diesen Kriterien einen Ablehnungsbescheid erhalten, haben eine 6 monatige Betriebserlaubnis. Nach 6 Monaten erlischt diese, ohne Möglichkeit der Verlängerung. Das Spielhallengesetz mit der erhofften Reduzierung zeigt seine volle Wirkung daher erst Angang 2017 (Anlage). Abstimmungsergebnis:
Ja:.Nein:.Enthaltung:.
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