Auszug - argus-Gutachten zur indexierten Fortschreibung der Mietobergrenzen (liegt den Ausschussmitgliedern bereits vor) Gäste: AG argus
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
Herr
Maier, Mitarbeiter des Büro ARGUS, übernimmt die Ausführungen zum vorliegenden
Bericht. Grundsätzlich
ist es so, dass die Fortschreibung der Mietobergrenzen in Milieuschutzgebieten
zu den Routineaufgaben der Stadtplanungsämter gehört, die solche Satzungen
haben. Es gibt für die Fortschreibung keine rechtliche Festlegungen in welchen
Zeiträumen oder zu welchen Zeitpunkten sie zu erfolgen hat. Es wird empfohlen,
dass man Mietspiegel alle zwei Jahre fortschreibt, wenn keine ungewöhnliche
Marktentwicklungen vorliegen. Die Grundlage der Mietobergrenzen sind empirische
Ermittlungen, die hat im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung das Büro
TOPOS durchgeführt und hat die Mietobergrenzen abgeleitet aus einer
Haushaltbefragung. Es gibt, was die Methodik der Festlegung von Mietobergrenzen
anbelangt, keine rechtliche Festlegung. Das Gutachterbüro ist zwar der Meinung,
dass man die Mietobergrenzen auf der Grundlage gebietstypischer Mieten
festlegen könnte. Sie haben so etwas kleinräumig gemacht, was Berlin für das
gesamte Stadtgebiet macht. Sie haben also Mieten erhoben und haben dann
entsprechend den Aussagekategorien und Baualtersklassen usw. die Mieten
berechnet. Es handelt sich also um empirisch ermittelte Werte, wobei methodisch
von dem Büro TOPOS nachvollzogen worden ist, was Berlin auch an
Berechnungsmethode bei der Festlegung des Berliner Mietspiegels zu Grunde legt.
Problem
ist, die Mietobergrenzen haben ein „Verfallsdatum“. Es waren die Mieten, die
seinerzeit von der Gebietsbevölkerung bezahlt worden sind. Eine
Erhaltungssatzung ist im Gegensatz zu einer Sanierungssatzung nicht auf Zeit
angelegt sondern auf Dauer, so lang bis sie mal aufgehoben wird. So dass es
eben notwendig ist, dass eine Mietobergrenze dann entsprechend der Entwicklung
der Marktmieten angepasst wird. Es gibt keine einheitliche Methode wie das gemacht
wird. Die naheliegendste und sicher auch zuverlässige Methode wäre eine neue
empirische Erhebung. Das heißt, man müsste eine neue Haushaltsbefragung
durchführen. Und müsste nachvollziehen, was seinerzeit bei der Aufstellung der
Mietobergrenzen gemacht worden ist. Das ist natürlich eine sehr teure
Angelegenheit. Deshalb neigen die Berliner Bezirke dazu, zu mindest in
Zwischenräumen, also in überblickbaren Zeiträumen, eine einfachere Methoden für
die Fortschreibung von Mietobergrenzen anzuwenden, die noch hinreichend die
Entwicklung der Mieten abbilden. Da bieten sich in Berlin zwei Dinge an, das
sind Mietspiegelerhebungen und der Wert der von Berlin - also vom Statischen
Landesamt - regelmäßig erhoben werden im Rahmen des Lebenshaltungsindexes. Der
Lebenshaltungsindex weist auch Mieten aus als ein Teil des
Lebenshaltungsindexes und zwar differenziert nach Alt- und Neubaumieten. Nach
eingehender Diskussion mit dem Stadtplanungsamt wurde sich darauf verständigt,
dass die Mietobergrenzen auf der Grundlage vom Lebenshaltungsindex fortgeschrieben
werden sollen. Die Aufgabe war, wie haben sich die Mieten in dem Zeitraum
zwischen der Erhebung seinerzeit hier im Satzungsgebiet, dass war im Juli 99
und Stichtag für die Fortschreibung war März 2003, entwickelt. Der
Lebenshaltungsindex hat den großen Vorteil gegenüber dem Mietspiegel als
Referenzwert, dass der Lebenshaltungsindex monatlich vom Statischen Landesamt
ausgewiesen wird. Man kann also diesen Zeitraum sehr genau erfassen. Während
Mietspiegel nur alle zwei Jahren, teilweise durch Verzögerungen usw. alle drei
Jahre, erhoben werden. Man hat das Problem des Vergleichs von „Äpfel und
Birnen“, man kann nicht direkt ansetzen an den Erhebungszeitraum. Es gibt dann
Zwischenräume, wo man nicht weiß, wie sich die Mieten entwickelt haben. Das war
der maßgebliche Grund wieso der Lebenshaltungsindex verwendet worden ist. Alles
andere ist im Grunde genommen ein Rechenwerk gewesen. Das Ergebnis ist, dass
sich in diesem maßgeblichen Zeitraum die Mieten nach dem Lebenshaltungsindex,
also um 11 Prozent, weiterentwickelt haben, das heißt, 11 Prozent draufgesetzt
auf die Mieten ist der Vorschlag für die neuen Mietobergrenzen. So in etwa ist
das gemacht worden. Der Lebenshaltungsindex weist keine absoluten Mieten aus,
sondern basiert die Mieten auf Hundert Prozent und dann erfolgt immer wieder
eine Neubasierung. Die
Vorsitzende gibt die Diskussion frei. Seitens der Ausschussmitglieder gibt es
überwiegend Verständnisfragen zu dem Vorgetragenen. Herr
Ziermann möchte u. a. wissen, ob die Basis die genommen wurde, der Preis- oder
Mietenindex ist und wenn im Ansatz die Differenz beschrieben wird, zwischen den
Mietenindex und dem Mietenspiegel, erheben diese Differenz, die dem Preisindex
zu Grunde liegt und dann aber im Ergebnis die 11 Prozent auf die Steigerung
kommen, von der Sie wieder sagen, dass sie im Rahmen des Mietenspiegels liegen. Herr
Maier antwortet, dass der Mietenindex ein Teil des Lebenshaltungsindexes ist,
des Preisindexes, da gibt es keinen Unterschied. Es gibt auch einen
Baupreisindex, der ist nicht genommen worden, aber der Mietenindex ist ein Teil
vom Lebenshaltungsindexes der im Rahmen der Erhebung zur Lebenshaltung erhoben
wird. Zum zweiten Teil der Frage antwortet er, dass das zwei ganz
unterschiedliche Dinge sind. Es wurde parallel betrachtet, wie haben sich in
diesem Zeitrum die Mieten entwickelt nach dem Berliner Mietspiegel. Dabei ist
dokumentiert, dass was der Berliner Mietspiegel ausweist soweit es vergleichbar
ist, dass diese Preissteigerungen im Mietspiegel nicht so hoch sind wie die im
Lebenshaltungsindex. Allerdings ist das methodisch außerordentlich kompliziert,
weil die Stichproben und die ganze Methode, die der Ermittlung zu Grunde liegt,
was völlig anderes ist. Das ist nicht vergleichbar. Das erste methodische
Problem ist, dass im Lebenshaltungsindex erhebt auf den Altbau ab, das sind
alle Altbauklassen und es sind alle Wohnungen drin und das ist ein
Durchschnittswert, ein wirklicher arithmetischer Durchschnittswert. Im
Mietenspiegel haben sie die Problematik, es ist kein arithmetischer Wert
sondern nach besonderer Berechnungsmethode ermittelt und dann gibt es im
Mietenspiegel noch diesen Mittel-, Unter- und Oberwert. Das zweite Problem im
Mietenspiegel haben sie die Differenzierung nach Wohnungsaltersklassen, aber
sie haben noch die Differenzierung in die einzelnen Lagenklassen. Das haben sie
im Lebenshaltungsindex nicht, da wird alles zusammengepackt. Sie haben im
Mietenspiegel differenziertere Aussagen und von daher ist ein Vergleich
zwischen der Entwicklung des Lebenshaltungsindexes Mieten mit der Entwicklung
des Mietenspiegels methodisch nicht zu machen. Er als Gutachter empfiehlt und
bevorzugt den Lebenshaltungsindex, hauptsächlich weil das Zeitproblem nicht
gibt. Herr Koch
bezieht sich in seiner Frage auf die Grafik auf Seite sechs des
Untersuchungsberichtes und möchte wissen, ob beim Mietenspiegel nur von einem
Gesamtmittelwert ausgegangen wurde, man hätte doch auch von einem
differenzierterem Mittelwert der mittleren Wohnlage ausgehen können. Herr
Maier antwortet, dass das gemacht worden ist. Herr Koch
fragt weiter, gibt es Anhaltspunkte, dass die Preisentwicklung in der
Friedrich-Wilhelm-Stadt ähnlich gelaufen ist wie der Lebenshaltungsindex. Er
könnte sich vorstellen, dass es möglicherweise Gegenstand von juristischen
Erörterungen werden könnte und daran anknüpfend die Frage an das Bezirksamt,
wie schätzen das BA das Verfahren ein, glauben das BA das es juristische
Bestand haben könnte. Herr
Maier antwortet, dass er nicht sagen kann, ob es juristisch Bestand haben wird.
Aber es gibt eine ganze Reihe von Westdeutschen Gemeinden und Bezirke in
Berlin, die diese Methode anwenden. Es ist ihm kein Verfahren bekannt, wo
dieser Sachverhalt speziell geprüft worden wäre. Deshalb wird es immer eine
gewisse Unsicherheit geben. Er hält es für juristisch akzeptabel, es ist
begründbar, es ist ein amtlich statistischer Wert. Was das Satzungsgebiet
anbetrifft kann er nicht sagen, wie sich die Mieten entwickelt haben. Frau
Dubrau ergänzt, natürlich wurde im BA und mit der Juristin darüber gesprochen,
aber es gibt keine separates Gutachten weder selbst gemacht noch in Auftrag
gegeben. Das hätte wieder zusätzliche Kosten verursacht. Es ist aus Sicht des
BA ein Verfahren, was seit vielen Jahren angewandt wird und es kein
gerichtliches Verfahren bekannt, wo das als Null und Nichtig erklärt worden
ist. Und so lange wie das so ist, gehen wir davon aus, dass es rechtlich
korrekt ist. Erst dann, wenn es ein Gerichtsverfahren gibt, durchgeklagt usw.
würde es nicht mehr angewendet werden. Die Frage
von Frau Hilse bezieht sich auf den zweiten Absatz der Seite 4, es irritiert
sie, wenn einerseits gesagt wird, in dem Gebiet herrscht ein Aufwertungsdruck
und andererseits gesagt wird, dass sich die Entwicklung des Wohnungsmarktes in
Berlin nicht wesentlich von dem im Satzungsgebiet unterscheidet. Herr
Maier antwortet, wenn ein längerer Zeitraum betrachtet wird in einem solchen
Aufwertungsgebiet, dann ist die empirische Vermutung nahe, dass die
Wahrscheinlichkeit das Mieten auseinander driften höher ist als in einem kürzeren
Zeitraum. Es ist keine Neujustierung der Mietobergrenzen, sondern es wird
gefragt, was muss man oben drauf setzen. Was wird berücksichtigt bei der neuen
Mietobergrenze. Wird diese Steigerungsquote im Satzungsgebiet abweichen von der
Steigerungsquote in der gesamten Stadt. Herr
Bertermann fragt nach den Kosten, die für eine empirische Untersuchung dem
Bezirk entstehen würden. Frau
Dubrau antwortet, dass das schwierig zu beantworten ist, da es sich hierbei um
ein Ausschreibungsverfahren handelt. Herr Klette ergänzt, dass von der
Größenordnung her mit über 10,0 T€ zu rechnen ist. Die
Nachfragen der weiteren Ausschussmitglieder beziehen sich auf inhaltliche
Auslegungen, die von Herrn Maier noch einmal versucht werden darzulegen. Frau
Dubrau erklärt, dass sie sich ein Votum des Ausschusses wünscht um die
entsprechende Beschlussfassung in die Wege leiten zu können und in die BVV
bringen. Herr
Bertermann erwähnt, dass dieser TOP bereits schon einmal im Ausschuss behandelt
worden ist aber vertagt worden, weil mit dem „Soziologen – Deutsch“ wenig
anzufangen war. Für ihn kam jetzt mehrheitlich rüber, dass die Meisten gesagt
haben, ist uns zu unsicher. Es sollte eine richtige Untersuchung gemacht
werden, die kostet dann aber Geld. Frau
Hilse erhebt dagegen Einspruch, die „Meisten“ nicht. Einige andere stimmen ihr
zu. Herr
Bertermann fährt fort, die Frage ist, ob wir heute entscheiden wollen oder beim
nächsten Mal erst eine Entscheidung treffen wollen. Frau
Dubrau ergänzt, sie möchte die Sache wirklich nicht alleine entscheiden. Aber
es liegt etwas vor, wo noch von keiner Seite gesagt wurde, dass das nicht
richtig ist. Es gibt für sie überhaupt keinen Grund eine zweite Untersuchung zu
beauftragen. Es müssten große Zweifel vorhanden sein und diese müssten mit Gerichtsverfahren
unterlegt sein. Sie aber stellt dieses Instrument vom Grundsatz her nicht in
Frage. Herr
Maier äußert zur Richtigstellung, dass er als Gutachter – wie der Ausschuss
entscheidet ist dessen Sache – dem Ausschuss es nicht ins Belieben gestellt hat,
was am Ende rauskommt. Er hat eindeutig gesagt, indizierte Fortschreibung ist
eine angemessene – in der Verwaltungspraxis auch übliche - und anerkannte
Methode. Er hat es begründet, wieso die indizierte Fortschreibung angesagt ist,
nämlich weil wir im Zeitraum direkt anschließen können. Er hat auch begründet,
dass die Marktentwicklung des Gebietes wegen des Aufwertungsdruckes es nahe
legt, dass man nicht ganz in dem unteren Segment läuft, sondern dass das was es
an Methode gibt eher am oberen Ende führt. Er hält es für angemessen und für
korrekt eine Fortschreibung auf der Grundlage dieses Index so vorzunehmen. Frau
Hilse merkt an, dass sie es nicht so empfunden hat, dass eine allgemeine
Ablehnung vorliegt. Sondern die Mitglieder wollten noch einmal etwas erklärt
haben, was nicht allen in jeder Formulierung sofort verständlich war. Die
Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Maier für seine Ausführungen. Gegenüber
Frau Dubrau bemerkt sie, dass eine Vorlage zur Kenntnisnahme durch den
Ausschuss nicht beschlossen werden muss. Frau Dubrau möchte aber eine Tendenz
aus den Meinungen heraushören, um nicht in der BVV mit ihrer Vorlage zu
scheitern. Die Beschlussfassung bezog sich nur auf das BA. Die
Vorsitzende bittet, dass in den Fraktionen erklärt wird, dass das im Moment die
„bessere Ausgabe“ ist. Das
Meinungsbild ergibt, dass die Mehrheit der Ausschussmitglieder, bei 2
Enthaltungen, zustimmt, dass auf der Grundlage dieser Untersuchung die Vorlage
zur Kenntnisnahme erarbeitet werden kann. |
|||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |