Auszug - Verschiedenes
Frau
Schauer-Oldenburg fragt nach, wie weit der Stand Bochumer Str. 14 und
Bundesratufer 7 ist. Frau
Dubrau antwortet, es gibt einen Interessenten – der etwas intensiver tätig ist
– der ist in direkten Kaufverhandlungen mit der Wohnungsbaugesellschaft. Er hat
vom BA den städtebaulichen Vertrag zur Gestaltung des Umfeldes angefordert. Das
BA ist mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Die Situation ist so, dass das
BA eigentlich aus dem Verkaufserlös eine Teilsumme bekommen müsste. Die
weiteren Ausführungen bitte Frau Dubrau vertraulich zu behandeln. Frau
Hilse spricht den Viktualienmarkt an und fragt wie der Sachstand dazu ist. Frau
Dubrau antwortet, es läuft die Ausschreibung – sie ist bereits veröffentlicht.
Sie hat bereits die ersten Beschwerden von den anliegenden
Gaststättenbetreibern. Herr
Tolle bittet um Auskunft zum Berlin Pavillon. Frau Dubrau
hatte bereits berichtet, dass es sowohl eine geschützte Grünanlage als auch ein
Denkmalschutzbereich ist. Bei dem Denkmalschutzbereich gibt es ein Vermerk vom
Obersten Denkmalpfleger, in dem drin steht, es ist alles „wunderbar“ und der
entsprechende Investor/Nutzer wird beauftragt, die gesamte Grünanlage
ordentlich zu pflegen. Vom BA wird bezweifelt, ob der Oberste Denkmalpfleger in
der Lage war tatsächlich zu prüfen inwiefern diese Straße die dort reinkommt
die Bäume die eingezeichnet sind schützt, weil man kann mit einer Straße nicht
bis an einen Baumstamm gehen. Das BA rechnet damit, wenn diese Lösung
durchsetzt wird, dass mindestens 6 bis 8 Bäume fallen werden in diesem Bereich.
Das BA hat keine Chance dagegen etwas zu tun. Es gibt diese Entscheidung und in
dem Moment wo etwas eine geschützte Grünanlage von Seiten Denkmalschutz ist,
ist die Naturschutzverordnung außer Kraft gesetzt. Außerdem in einer
geschützten Grünanlage sind Straßen und Parkplätze nicht zulässig, da es aber
einen Kaufvertrag vom Land Berlin gibt, in dem es als zulässig erklärt wird und
eine Stellungnahme der Obersten Denkmalschutzbehörde, dass es zulässig ist,
dann ist das BA gezwungen dieses Grundstück als geschützte Grünanlage zu
entwidmen. Dann ist es keine Grünanlage mehr, sondern Bauland. Die
Vorsitzende beendet diesen TOP und verabschiedet die Anwesenden. |
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