Auszug - Verschiedenes  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen
TOP: Ö 5
Gremium: SanQuaBau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.02.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau Schauer-Oldenburg fragt nach, wie weit der Stand Bochumer Str

Frau Schauer-Oldenburg fragt nach, wie weit der Stand Bochumer Str. 14 und Bundesratufer 7 ist.

Frau Dubrau antwortet, es gibt einen Interessenten – der etwas intensiver tätig ist – der ist in direkten Kaufverhandlungen mit der Wohnungsbaugesellschaft. Er hat vom BA den städtebaulichen Vertrag zur Gestaltung des Umfeldes angefordert. Das BA ist mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Die Situation ist so, dass das BA eigentlich aus dem Verkaufserlös eine Teilsumme bekommen müsste. Die weiteren Ausführungen bitte Frau Dubrau vertraulich zu behandeln.

 

Frau Hilse spricht den Viktualienmarkt an und fragt wie der Sachstand dazu ist.

Frau Dubrau antwortet, es läuft die Ausschreibung – sie ist bereits veröffentlicht. Sie hat bereits die ersten Beschwerden von den anliegenden Gaststättenbetreibern.

 

Herr Tolle bittet um Auskunft zum Berlin Pavillon.

Frau Dubrau hatte bereits berichtet, dass es sowohl eine geschützte Grünanlage als auch ein Denkmalschutzbereich ist. Bei dem Denkmalschutzbereich gibt es ein Vermerk vom Obersten Denkmalpfleger, in dem drin steht, es ist alles „wunderbar“ und der entsprechende Investor/Nutzer wird beauftragt, die gesamte Grünanlage ordentlich zu pflegen. Vom BA wird bezweifelt, ob der Oberste Denkmalpfleger in der Lage war tatsächlich zu prüfen inwiefern diese Straße die dort reinkommt die Bäume die eingezeichnet sind schützt, weil man kann mit einer Straße nicht bis an einen Baumstamm gehen. Das BA rechnet damit, wenn diese Lösung durchsetzt wird, dass mindestens 6 bis 8 Bäume fallen werden in diesem Bereich. Das BA hat keine Chance dagegen etwas zu tun. Es gibt diese Entscheidung und in dem Moment wo etwas eine geschützte Grünanlage von Seiten Denkmalschutz ist, ist die Naturschutzverordnung außer Kraft gesetzt. Außerdem in einer geschützten Grünanlage sind Straßen und Parkplätze nicht zulässig, da es aber einen Kaufvertrag vom Land Berlin gibt, in dem es als zulässig erklärt wird und eine Stellungnahme der Obersten Denkmalschutzbehörde, dass es zulässig ist, dann ist das BA gezwungen dieses Grundstück als geschützte Grünanlage zu entwidmen. Dann ist es keine Grünanlage mehr, sondern Bauland.

 

Die Vorsitzende beendet diesen TOP und verabschiedet die Anwesenden.

 
 

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