Auszug - Fortschreibung von Mietobergrenzen bei Modernisierungsvorhaben von Altbauen in den Sanierungsgebieten Spandauer Vorstadt und Rosenthaler Vorstadt  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen
TOP: Ö 4.1
Gremium: SanQuaBau Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 18.02.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
1174/II Fortschreibung von Mietobergrenzen bei Modernisierungsvorhaben von Altbauen in den Sanierungsgebieten Spandauer Vorstadt und Rosenthaler Vorstadt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Frau Dubrau berichtet, dass sich an der Sachlage etwas geändert hat

Frau Dubrau berichtet, dass sich an der Sachlage etwas geändert hat. Es liegt ein Urteil des OVG zu Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten vor. Fazit ist, dass pauschale Mietobergrenzen rechtlich nicht zulässig sind. Die Konsequenzen daraus, es wird zu einer kompletten Änderung des Verfahrens führen müssen. Da die Begründung des Urteils noch nicht vorliegt, kann insofern in den Details noch nichts berichtet werden. Der vorbereitete Beschluss kann nicht gefasst und veröffentlicht werden.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen es als nicht zwingend an, das vorliegende Urteil auf diese Vorlage auszudehnen.

 

Frau Hilse sieht das anders, sie fragt ob es bereits eine Stellungnahme durch die SenVerw gibt.

 

Frau Dubrau äußert, dass eine offizielle Aussage der SenVerw zur Umgehensweise mit diesem  Urteil noch nicht vorliegt.

 

Herr Dr. Dieser ergänzt, da die Urteilsbegründung noch fehlt, wird Zurückhaltung geübt. Die Senatsverwaltung hält es nicht für sachgerecht, dass man noch Bescheide erteilt Angesichts des sich abzeichnenden Urteil im Wortlaut, die gegen den Inhalt und Geist dieses Urteils stehen.

 

Herr Koch ist der Meinung, dass man abwarten sollte im Interesse der betroffenen Mieter um dann nachsteuern zu können.

 

Herr Tolle äußert die Meinung, wenn jetzt abgestimmt werden würde, könnten Kosten durch neue Klagen auf den Bezirk zu kommen. Es macht Sinn die Urteilsbegründung abzuwarten.

 

Die Vorsitzende bittet um Abstimmung, ob die Drucksache im Ausschuss verbleibt oder nicht.

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmt einer Vertagung zu, bei zwei Gegenstimmen.

 
 

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