Auszug - Umsetzung der Ergebnisse der 2. Lesung der Bezirkshaushaltspläne im Abgeordnetenhaus von Berlin
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Herr Dr. teilt mit, dass er sich auf zwei Punkte der Nachschau beschränken möchte, da sie Gegenstand der Behandlung von Drucksachen in der BVV sind. Es betrifft die Einnahmeansätze des Bezirkshaushaltsplans 2004 und den Vorbericht zum Bezirkshaushaltsplan 2004. Die Vorlage zur Beschlussfassung (wird an die Mitglieder verteilt) hat das Bezirksamt in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Das Bezirksamt hat gleichzeitig beschlossen, diese Vorlage der BVV am 19.02.2004 zur Beschlussfassung zuzuleiten verbunden mit der Bitte, dass der Hauptausschuss ein Votum zu dieser Drucksache abgibt. Herr Dr. Heuer erläutert erneut
den Hintergrund. Er hatte mitgeteilt, dass die Einnahmeveranschlagung in der
Summe für nicht plausibel erklärt wurde, weil die Einnahmeansätze insgesamt ca.
2,9 Mio. über den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen lagen. Die
Senatsverwaltung für Finanzen hatte den Bezirk beauftragt, eine Erläuterung
dieser Einnahmeveranschlagung für den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu
erstellen. Die diesbezüglichen Schreiben von Herrn Dr. Heuer wurden in der
letzten Sitzung des Hauptausschusses an die Mitglieder verteilt. Es wurde
darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um ein zweischneidiges Schwert handelt,
weil in der Summe die Einnahmeansätze sicherlich ambitioniert aber plausibel
sind, da wir unserer Einnahmeerwartung in anderen Bereichen haben als dort, wo
die Ansätze gebildet wurden. Der Hintergrund war die Ansatzbildung nach
Eckwertebeschluss mit Strafzoll für nicht erreichte Einnahmen des Jahres 2002.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat dann in der zweiten Lesung der Bezirkshaushaltspläne
am 06.02. erklärt, dass ihr die Erläuterungen für die Gesamthöhe der
Einnahmeansätze auch plausibel sind. Sie hat jedoch darauf aufmerksam gemacht,
dass die Einnahmeansätze partiell an falscher Stelle gebildet wurden. Es
könnten zwar Einnahmen in E 1 erbracht werden, die die Gesamteinnahmen
sicherstellen (außerhalb der Zuweisung), während auf die anderen Einnahmen
nicht eingegangen wurde. Daraufhin hat der Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses am 06.02. beschlossen, dass der Bezirk Mitte zur dritten
Lesung (27.02.) schriftlich Änderungen des Bezirksplans vorlegen soll, die eine
Reduzierung der Einnahmen in E 3 und eine Erhöhung in E 1 beinhaltet. In der letzten
Hauptausschuss-Sitzung wurde besprochen, wenn es Eingriffe außerhalb von Kapitel
5950 gibt, dass es dann einen BVV-Beschluss dazu geben soll, weil es in den
materiellen Beschluss der BVV eingreift. Deshalb hat das Bezirksamt eine
Vorlage zur Beschlussfassung für die BVV vorbereitet. Jene 2,5 Mio. Euro
Einnahmevorgabe, die den Geschäftsbereichen zusätzlich auferlegt worden waren
(neben der Vorgabe SenFin), wegen nicht erreichter Einnahmen im Jahre 2002,
wurden wieder zurück genommen. Den Geschäftsbereichen wurde ein Vorschlag
unterbreitet, wo, aus der Sicht des Bezirksamtes, diese Einnahmen zurück
genommen werden könnten. Die meisten Geschäftsbereiche haben den Vorschlag
bestätigt. Gleichzeitig wurden die Einnahmeerwartungen in der
Parkraumbewirtschaftung, bei den zweckgebundenen Rückführungen von
Sanierungsfördermitteln und bei der Erlösbeteiligung der Bezirke auch um
insgesamt 2,5 Mio. Euro erhöht. In der Summe handelt es sich um eine
globalsummenneutrale Veränderung, die, wenn die BVV diesem Vorschlag folgt,
dann auch zu tatsächlich realistischeren Ansatzbildungen sowohl bei E 3 als auch
bei E 1 führt. Auf die immer wieder
auftretende Frage, wie realistisch die Einnahmeerhöhungen in E 1 sind, verteilt
Herr Dr. Heuer eine Übersicht zur Entwicklung der Einnahmen aus der
Parkraumbewirtschaftung seit dem Jahre 2001 und legt weitere Kenntnisse dar.
Weiterhin teilt Herr Dr. Heuer mit, dass im Jahre 2004 die Beteiligung der
Bezirke an den Anwohnervignetten voll zu Buche schlagen wird. Die Bezirke
erhalten rd. 30 % der Einnahmen des Landes für die Vignetten in ihren
Bezirkshaushalt überwiesen. Aus der Sicht des Bezirksamtes ist eine Erhöhung
der Veranschlagung im Tiefbaubereich (Parkraumbewirtschaftung) ambitioniert
aber erreichbar. Betreffend der zweckgebundenen Rückführung von
Sanierungsfördermitteln sowie Abführung von Finanzierungsbeiträgen (Ansatz
49.000 Euro; Anordnungssoll per 17.02.2004 764.000 Euro) teilt Herr Dr. Heuer
mit, dass nicht jedes Anordnungssoll auch im Jahr zu einer tatsächlichen
Ist-Einnahme führt. Die Größenordnung von 1 Mio. bei diesem Titel ist auch
mindestens als ambitioniert zu kennzeichnen. Sie ist aber nicht jenseits jeder
Erreichbarkeit. Bei der Erlösbeteiligung der Bezirke an der Veräußerung von
Grundstücken (Erhöhung von 2 Mio. auf 3 Mio.) führt Herr Dr. Heuer aus, dass im
vergangenen Jahr, ohne das berühmte Grundstück, die 3 Mio. erreicht wurden. Ob
das im Jahre 2004 erneut gelingt, muss jeder offen lassen. Das Ergebnis ist
auch nicht nur vom Bezirk Mitte abhängig, da die Verkäufe der einzelnen Bezirke
partizipiert werden. Hierbei handelt es sich aus der Sicht von Herrn Dr. Heuer
um die unsicherste Größenordnung. Herr Spallek fragt betreffend
der Einnahmen von den Vignetten nach, wenn der Anteil von 30 % erhöht werden
sollte, ob es eine Einschätzung dieser Erhöhung in Geldwerten gibt. Herr Dr. Heuer teilt mit, dass
eine Größenordnung von ca. 80.000 Euro über das Jahr gerechnet für realistisch
gehalten wird. Herr Spallek fragt betreffend
der zweckgebundenen Rückführung von Sanierungsfördermitteln nach, um was für
einen Titel es sich handelt bzw. was man sich darunter vorzustellen hat. Herr Dr. Heuer führt vorsichtig
aus, dass es sich um einen neuen Titel im Haushaltsplan 2004 handelt. Bei der
Aufhebung von Sanierungsgebieten werden durch die Eigentümerinnen und
Eigentümer Sanierungsfördermittel, die sie erhalten aber nicht verwendet haben,
zurückgeführt. Bei einer erstellten Schätzung für den Gesamthaushalt ergab dies
einen fast zweistelligen Millionenbetrag. Dieser Betrag ist natürlich nicht in
einem Jahr zu erwarten, sondern wird bei der schrittweisen Aufhebung der
Sanierungsgebiete in den Altbezirken Wedding und Tiergarten in den kommenden
Jahren zu erwarten sein. Frau Dubrau macht immer nachdrücklich darauf
aufmerksam, dass die rechtliche Verpflichtung der Eigentümer unbestritten ist,
dass aber ein ganzer Teil von Eigentümern darauf verweist, dass solche
Rückzahlungen nur über einen längeren Zeitraum durch Ratenzahlungen o.ä.
geleistet werden könnten. Im vergangenen Jahr wurden in diesem Titel 370.000
Euro eingenommen. Das betraf aber ausschließlich das letzte Vierteljahr.
Insofern kann vom Bezirksamt, bis auf die jetzt schon geltend gemachten
Forderungen, keiner sagen, ob dieses Geld nun tatsächlich in voller Höhe kommt
oder ob möglicherweise per 30.06. sogar ein Anordnungssoll von über 3 Mio.
vorliegt (realistische Schätzung). Was davon allerdings tatsächlich in Haushalt
kommt, weiß im Augenblick niemand. Auf die Nachfrage von Herrn
Zander, da es sich bei den Sanierungsfördermitteln um Gelder handelt, die von
der Senatsebene kommen, ob die Einnahmen im Feld E 1 dann auch wieder an die
Senatsebene abzuführen sind teilt Herr Dr. Heuer mit, dass die Gelder im Bezirk
verbleiben. Bis jetzt konnten diese Einnahmen (341 92) nicht einer Rücklage
zugeführt werden. Beim bisherigen Einnahmetitel (119..) fielen die nicht ausgegebenen
Mittel dem Gesamthaushalt zugute. Der neue Titel hat den Vorteil, dass man aus
den Einnahmen eine Rücklage bilden kann. Aus diesen Einnahmen können dann
Sanierungsmaßnahmen finanziert werden. Diese Mittel können für
Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet verwendet werden. Herr Zander bezieht sich auf
die erbetene Auskunft vom Rechtsamt betreffend einer erneuten Schlussfassung
durch die BVV und merkt an, da hier nun über einen Teil des Haushaltes
abgestimmt werden soll, ob dann nicht insgesamt über den Haushalt abgestimmt
werden könnte. Herr Dr. Heuer führt aus, dass
der BVV eine Vorlage zur Beschlussfassung zugeleitet wird. Insofern hat das
Bezirksamt aus seiner Sicht auf den berechtigten Hinweis der Mitglieder
reagiert, dass, wenn die Senatsverwaltung für Finanzen erwartet, dass in den
materiellen Teil des Haushaltes (außerhalb 5950) eingegriffen wird, dies dann
als Beschlussfassung vorgelegt wird. Somit gibt es eine Vorlage zur
Beschlussfassung über die Neufassung der Einnahmeansätze im Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2004. Der zweite Teil der Ergänzung – Neufassung der
Ergänzung des Vorberichts zum Haushaltsplan 2003/2004 – wurde nicht als Vorlage
zur Beschlussfassung sondern als Vorlage zur Kenntnisnahme zugeleitet. Herr Dr.
Heuer will ausdrücklich sagen, dass das Bezirksamt kein Problem damit hätte,
wenn die BVV der Auffassung ist, sie möchte darüber ebenfalls mit einer Vorlage
zur Beschlussfassung abstimmen. Herr Zander merkt an, ob es
nicht möglich wäre, über den gesamten Haushaltsplan abzustimmen. Herr Dr. Heuer klärt auf, dass
das Verfassungsgerichtsurteil nicht den Haushaltsplan 2004/2005 betraf. Das
Verfassungsgericht hat nur den Doppelhaushalt 2002/2003 für nichtig und
unwirksam erklärt. Das bedeutet, betreffend den Doppelhaushalt 2004/2005 gibt
es eine klare Beschlusslage der BVV. Frau Wildenhein-Lauterbach
fragt bei den Mitgliedern nach, wer der Neufassung von Einnahmeansätzen im
Bezirkshaushaltsplan Mitte für das Haushaltsjahr 2004 seine Zustimmung gibt. Abschließend wird festgehalten,
dass der Hauptausschuss einstimmig die Annahme empfiehlt. Frau Wildenhein-Lauterbach
fragt weiterhin bei den Mitgliedern nach, wer der Neufassung der Ergänzung des
Vorberichts zum Haushaltsplan 2003/2004 vom 17.02. 2004 seine Zustimmung gibt. Abschließend wird festgehalten,
dass der Hauptausschuss einstimmig die Vorlage zur Kenntnis nimmt. |
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