Auszug - Umsetzung der Ergebnisse der 2. Lesung der Bezirkshaushaltspläne im Abgeordnetenhaus von Berlin  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.02.2004 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr Dr

Herr Dr. teilt mit, dass er sich auf zwei Punkte der Nachschau beschränken möchte, da sie Gegenstand der Behandlung von Drucksachen in der BVV sind. Es betrifft die Einnahmeansätze des Bezirkshaushaltsplans 2004 und den Vorbericht zum Bezirkshaushaltsplan 2004. Die Vorlage zur Beschlussfassung (wird an die Mitglieder verteilt) hat das Bezirksamt in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Das Bezirksamt hat gleichzeitig beschlossen, diese Vorlage der BVV am 19.02.2004 zur Beschlussfassung zuzuleiten verbunden mit der Bitte, dass der Hauptausschuss ein Votum zu dieser Drucksache abgibt.

Herr Dr. Heuer erläutert erneut den Hintergrund. Er hatte mitgeteilt, dass die Einnahmeveranschlagung in der Summe für nicht plausibel erklärt wurde, weil die Einnahmeansätze insgesamt ca. 2,9 Mio. über den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen lagen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte den Bezirk beauftragt, eine Erläuterung dieser Einnahmeveranschlagung für den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu erstellen. Die diesbezüglichen Schreiben von Herrn Dr. Heuer wurden in der letzten Sitzung des Hauptausschusses an die Mitglieder verteilt. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um ein zweischneidiges Schwert handelt, weil in der Summe die Einnahmeansätze sicherlich ambitioniert aber plausibel sind, da wir unserer Einnahmeerwartung in anderen Bereichen haben als dort, wo die Ansätze gebildet wurden. Der Hintergrund war die Ansatzbildung nach Eckwertebeschluss mit Strafzoll für nicht erreichte Einnahmen des Jahres 2002. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat dann in der zweiten Lesung der Bezirkshaushaltspläne am 06.02. erklärt, dass ihr die Erläuterungen für die Gesamthöhe der Einnahmeansätze auch plausibel sind. Sie hat jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass die Einnahmeansätze partiell an falscher Stelle gebildet wurden. Es könnten zwar Einnahmen in E 1 erbracht werden, die die Gesamteinnahmen sicherstellen (außerhalb der Zuweisung), während auf die anderen Einnahmen nicht eingegangen wurde. Daraufhin hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 06.02. beschlossen, dass der Bezirk Mitte zur dritten Lesung (27.02.) schriftlich Änderungen des Bezirksplans vorlegen soll, die eine Reduzierung der Einnahmen in E 3 und eine Erhöhung in E 1 beinhaltet.

In der letzten Hauptausschuss-Sitzung wurde besprochen, wenn es Eingriffe außerhalb von Kapitel 5950 gibt, dass es dann einen BVV-Beschluss dazu geben soll, weil es in den materiellen Beschluss der BVV eingreift. Deshalb hat das Bezirksamt eine Vorlage zur Beschlussfassung für die BVV vorbereitet. Jene 2,5 Mio. Euro Einnahmevorgabe, die den Geschäftsbereichen zusätzlich auferlegt worden waren (neben der Vorgabe SenFin), wegen nicht erreichter Einnahmen im Jahre 2002, wurden wieder zurück genommen. Den Geschäftsbereichen wurde ein Vorschlag unterbreitet, wo, aus der Sicht des Bezirksamtes, diese Einnahmen zurück genommen werden könnten. Die meisten Geschäftsbereiche haben den Vorschlag bestätigt. Gleichzeitig wurden die Einnahmeerwartungen in der Parkraumbewirtschaftung, bei den zweckgebundenen Rückführungen von Sanierungsfördermitteln und bei der Erlösbeteiligung der Bezirke auch um insgesamt 2,5 Mio. Euro erhöht. In der Summe handelt es sich um eine globalsummenneutrale Veränderung, die, wenn die BVV diesem Vorschlag folgt, dann auch zu tatsächlich realistischeren Ansatzbildungen sowohl bei E 3 als auch bei E 1 führt.

Auf die immer wieder auftretende Frage, wie realistisch die Einnahmeerhöhungen in E 1 sind, verteilt Herr Dr. Heuer eine Übersicht zur Entwicklung der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung seit dem Jahre 2001 und legt weitere Kenntnisse dar. Weiterhin teilt Herr Dr. Heuer mit, dass im Jahre 2004 die Beteiligung der Bezirke an den Anwohnervignetten voll zu Buche schlagen wird. Die Bezirke erhalten rd. 30 % der Einnahmen des Landes für die Vignetten in ihren Bezirkshaushalt überwiesen. Aus der Sicht des Bezirksamtes ist eine Erhöhung der Veranschlagung im Tiefbaubereich (Parkraumbewirtschaftung) ambitioniert aber erreichbar. Betreffend der zweckgebundenen Rückführung von Sanierungsfördermitteln sowie Abführung von Finanzierungsbeiträgen (Ansatz 49.000 Euro; Anordnungssoll per 17.02.2004 764.000 Euro) teilt Herr Dr. Heuer mit, dass nicht jedes Anordnungssoll auch im Jahr zu einer tatsächlichen Ist-Einnahme führt. Die Größenordnung von 1 Mio. bei diesem Titel ist auch mindestens als ambitioniert zu kennzeichnen. Sie ist aber nicht jenseits jeder Erreichbarkeit. Bei der Erlösbeteiligung der Bezirke an der Veräußerung von Grundstücken (Erhöhung von 2 Mio. auf 3 Mio.) führt Herr Dr. Heuer aus, dass im vergangenen Jahr, ohne das berühmte Grundstück, die 3 Mio. erreicht wurden. Ob das im Jahre 2004 erneut gelingt, muss jeder offen lassen. Das Ergebnis ist auch nicht nur vom Bezirk Mitte abhängig, da die Verkäufe der einzelnen Bezirke partizipiert werden. Hierbei handelt es sich aus der Sicht von Herrn Dr. Heuer um die unsicherste Größenordnung.

 

Herr Spallek fragt betreffend der Einnahmen von den Vignetten nach, wenn der Anteil von 30 % erhöht werden sollte, ob es eine Einschätzung dieser Erhöhung in Geldwerten gibt.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass eine Größenordnung von ca. 80.000 Euro über das Jahr gerechnet für realistisch gehalten wird.

 

Herr Spallek fragt betreffend der zweckgebundenen Rückführung von Sanierungsfördermitteln nach, um was für einen Titel es sich handelt bzw. was man sich darunter vorzustellen hat.

 

Herr Dr. Heuer führt vorsichtig aus, dass es sich um einen neuen Titel im Haushaltsplan 2004 handelt. Bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten werden durch die Eigentümerinnen und Eigentümer Sanierungsfördermittel, die sie erhalten aber nicht verwendet haben, zurückgeführt. Bei einer erstellten Schätzung für den Gesamthaushalt ergab dies einen fast zweistelligen Millionenbetrag. Dieser Betrag ist natürlich nicht in einem Jahr zu erwarten, sondern wird bei der schrittweisen Aufhebung der Sanierungsgebiete in den Altbezirken Wedding und Tiergarten in den kommenden Jahren zu erwarten sein. Frau Dubrau macht immer nachdrücklich darauf aufmerksam, dass die rechtliche Verpflichtung der Eigentümer unbestritten ist, dass aber ein ganzer Teil von Eigentümern darauf verweist, dass solche Rückzahlungen nur über einen längeren Zeitraum durch Ratenzahlungen o.ä. geleistet werden könnten. Im vergangenen Jahr wurden in diesem Titel 370.000 Euro eingenommen. Das betraf aber ausschließlich das letzte Vierteljahr. Insofern kann vom Bezirksamt, bis auf die jetzt schon geltend gemachten Forderungen, keiner sagen, ob dieses Geld nun tatsächlich in voller Höhe kommt oder ob möglicherweise per 30.06. sogar ein Anordnungssoll von über 3 Mio. vorliegt (realistische Schätzung). Was davon allerdings tatsächlich in Haushalt kommt, weiß im Augenblick niemand.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Zander, da es sich bei den Sanierungsfördermitteln um Gelder handelt, die von der Senatsebene kommen, ob die Einnahmen im Feld E 1 dann auch wieder an die Senatsebene abzuführen sind teilt Herr Dr. Heuer mit, dass die Gelder im Bezirk verbleiben. Bis jetzt konnten diese Einnahmen (341 92) nicht einer Rücklage zugeführt werden. Beim bisherigen Einnahmetitel (119..) fielen die nicht ausgegebenen Mittel dem Gesamthaushalt zugute. Der neue Titel hat den Vorteil, dass man aus den Einnahmen eine Rücklage bilden kann. Aus diesen Einnahmen können dann Sanierungsmaßnahmen finanziert werden. Diese Mittel können für Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet verwendet werden.

 

Herr Zander bezieht sich auf die erbetene Auskunft vom Rechtsamt betreffend einer erneuten Schlussfassung durch die BVV und merkt an, da hier nun über einen Teil des Haushaltes abgestimmt werden soll, ob dann nicht insgesamt über den Haushalt abgestimmt werden könnte.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass der BVV eine Vorlage zur Beschlussfassung zugeleitet wird. Insofern hat das Bezirksamt aus seiner Sicht auf den berechtigten Hinweis der Mitglieder reagiert, dass, wenn die Senatsverwaltung für Finanzen erwartet, dass in den materiellen Teil des Haushaltes (außerhalb 5950) eingegriffen wird, dies dann als Beschlussfassung vorgelegt wird. Somit gibt es eine Vorlage zur Beschlussfassung über die Neufassung der Einnahmeansätze im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004. Der zweite Teil der Ergänzung – Neufassung der Ergänzung des Vorberichts zum Haushaltsplan 2003/2004 – wurde nicht als Vorlage zur Beschlussfassung sondern als Vorlage zur Kenntnisnahme zugeleitet. Herr Dr. Heuer will ausdrücklich sagen, dass das Bezirksamt kein Problem damit hätte, wenn die BVV der Auffassung ist, sie möchte darüber ebenfalls mit einer Vorlage zur Beschlussfassung abstimmen.

 

Herr Zander merkt an, ob es nicht möglich wäre, über den gesamten Haushaltsplan abzustimmen.

 

Herr Dr. Heuer klärt auf, dass das Verfassungsgerichtsurteil nicht den Haushaltsplan 2004/2005 betraf. Das Verfassungsgericht hat nur den Doppelhaushalt 2002/2003 für nichtig und unwirksam erklärt. Das bedeutet, betreffend den Doppelhaushalt 2004/2005 gibt es eine klare Beschlusslage der BVV.

 

Frau Wildenhein-Lauterbach fragt bei den Mitgliedern nach, wer der Neufassung von Einnahmeansätzen im Bezirkshaushaltsplan Mitte für das Haushaltsjahr 2004 seine Zustimmung gibt.

Abschließend wird festgehalten, dass der Hauptausschuss einstimmig die Annahme empfiehlt.

 

Frau Wildenhein-Lauterbach fragt weiterhin bei den Mitgliedern nach, wer der Neufassung der Ergänzung des Vorberichts zum Haushaltsplan 2003/2004 vom 17.02. 2004 seine Zustimmung gibt.

Abschließend wird festgehalten, dass der Hauptausschuss einstimmig die Vorlage zur Kenntnis nimmt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen