Auszug - Neues Schulgesetz - Was gilt ab wann für die Kinder? Warum ändert sich was wo? -Was ist neu, was bleibt?  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5.1
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.02.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 19:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr Tietz verteilte

Herr Tietz verteilte

Ø      in Kopie das neue Schulgesetz. Die amtliche Fassung wurde heute an die Schulen verschickt.

Ø      in Kopie das Rundschreiben 213/2004 – hier sind Hinweise für die Schulleitungen, was konkret in Kraft tritt –

 

Dabei hob Herr Tietz das wichtigste hervor:

·         Am 1.2.2004 tritt das Gesetz in Kraft

·         Mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes tritt eine andere Stellung der Schulleiter an den Schulen in Kraft. Der Schulleiter ist jetzt für die pädagogischen Fragen an der Schule verantwortlich. Er wird mit Unterrichtsbesuchen begegnen müssen. Dienstliche Beurteilungen wird der Schulleiter ab sofort machen müssen. Es gibt keine Übergangsregelungen. Bestimmte dienstrechtliche Dinge, wie Genehmigung der Nebentätigkeiten und Freistellungen liegt in Verantwortung des Schulleiters. Der Schulleiter ist Teil der Verwaltung und unterliegt entsprechenden Weisungen.

·         Dazu wurden die Schulleiter entsprechend hingewiesen und informiert.

·         Die Schule muss entsprechend mehr leisten bei versetzungsgefährdeten Schüler/innen (Gespräche mit den Eltern führen).

·         Im § 129 sind Übergangsregelungen festgelegt. Die Gremien werden weiterhin in ihren alten Aufgaben solange existieren und wirksam sind (Schul-, Gesamtkonferenz, bezirklichen Gremien) bis Neuwahlen neue Gremien schaffen.

 

Herr von Paris bemerkte zum neuen Schulgesetz, dass die Schulen dementsprechend ausgestattet werden müssten. Die Unterrichtsverpflichtung der Schulleiter ist gleich geblieben. Dieser Zustand ist einfach nicht machbar. Es herrscht deshalb große Unruhe in den Schulleitungen.

 

Frau BzStR´in Hänsich ergänzte, dass dies von mehreren Schulleitern so übermittelt wurde. Wenn hier die Rolle der Schulleiter gestärkt werden soll, müssen Kapazitäten in den Schulen eingebracht werden.

Abschließend teilte Herr Tietz mit, dass die Schulen bei der Entwicklung der Schulprogramme begleitet werden. Diese werden derzeit erstellt. Es gibt eine Vielzahl von Vergleichsarbeiten und Qualitätsmessungen.

 
 

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