Auszug - Neues Schulgesetz - Was gilt ab wann für die Kinder? Warum ändert sich was wo? -Was ist neu, was bleibt?
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Herr Tietz verteilte Ø in Kopie das
neue Schulgesetz. Die amtliche Fassung wurde heute an die Schulen verschickt. Ø in Kopie das
Rundschreiben 213/2004 – hier sind Hinweise für die Schulleitungen, was konkret
in Kraft tritt – Dabei hob Herr Tietz das wichtigste
hervor: ·
Am 1.2.2004 tritt das Gesetz in Kraft ·
Mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes tritt eine andere
Stellung der Schulleiter an den Schulen in Kraft. Der Schulleiter ist jetzt für
die pädagogischen Fragen an der Schule verantwortlich. Er wird mit
Unterrichtsbesuchen begegnen müssen. Dienstliche Beurteilungen wird der
Schulleiter ab sofort machen müssen. Es gibt keine Übergangsregelungen.
Bestimmte dienstrechtliche Dinge, wie Genehmigung der Nebentätigkeiten und
Freistellungen liegt in Verantwortung des Schulleiters. Der Schulleiter ist
Teil der Verwaltung und unterliegt entsprechenden Weisungen. ·
Dazu wurden die Schulleiter entsprechend hingewiesen und
informiert. ·
Die Schule muss entsprechend mehr leisten bei
versetzungsgefährdeten Schüler/innen (Gespräche mit den Eltern führen). ·
Im § 129 sind Übergangsregelungen festgelegt. Die
Gremien werden weiterhin in ihren alten Aufgaben solange existieren und wirksam
sind (Schul-, Gesamtkonferenz, bezirklichen Gremien) bis Neuwahlen neue Gremien
schaffen. Herr von Paris bemerkte zum neuen
Schulgesetz, dass die Schulen dementsprechend ausgestattet werden müssten. Die
Unterrichtsverpflichtung der Schulleiter ist gleich geblieben. Dieser Zustand
ist einfach nicht machbar. Es herrscht deshalb große Unruhe in den Schulleitungen. Frau BzStR´in Hänsich ergänzte, dass
dies von mehreren Schulleitern so übermittelt wurde. Wenn hier die Rolle der
Schulleiter gestärkt werden soll, müssen Kapazitäten in den Schulen eingebracht
werden. |
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