Auszug - Nachschaubericht SenFin
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Frau Wildenhein-Lauterbach merkt an, dass allen Fraktionen der Nachschaubericht per E-Mail zugegangen ist. Herr Dr. Heuer führt nähere
Anmerkungen zu folgenden drei Positionen aus: direkter Auftrag an den Bezirk Mitte, der hier als
Beschlussempfehlung vorgestellt wurde SenFin ist bei der Durchsicht/Prüfung der Veranschlagung aufgefallen, dass die gebildeten Einnahmeansätze rd. 2,9 Mio. € über der vorgegebenen Einnahmeerwartung an den Bezirk liegen. Der Bezirk ist aufgefordert, für diese gebildeten Einnahmeansätze eine Plausibilität darzustellen. Für den Fall, dass es nicht plausibel gelingt, wurde dem Hauptausschuss vorgeschlagen, pauschale Mindereinnahmen, also eine Absenkung der Einnahmevorgabe, und gleichzeitig zur Sicherstellung der Ausgeglichenheit des Haushaltes, pauschale Minderausgaben in Höhe von 2,9 Mio. € zu verhängen. Die Antwort des Bezirksamtes wird an die Mitglieder verteilt. Weiterhin sind alle Bezirke beauftragt, in ihren Vorberichten zum Haushaltsplan darzulegen, mit welchen Ergebnissen sie die Verfassungskonformität des Haushaltsplanes geprüft haben. Die Bezirke sind nicht beauftragt alle ihre Veranschlagungen zu prüfen, sondern es ist zu prüfen, ob bei den Veranschlagungen Fälle auftreten, wo über die Zuweisung hinaus veranschlagt wird und es ist zu prüfen, ob die Veranschlagung aus Ausgaben, die aus Mehreinnahmen stammen, den Anforderungen an einen Nothaushaltsplan entspricht. Die Prüfung im Bezirksamt Mitte hat ergeben, dass der Haushaltsplan dieser Prüfung standgehalten hat. Es wurde ein neuer Teil E des Vorberichts gefertigt, in dem erläutert wird, wie mit den Zuweisungen umgegangen wurde und alles auch unbedingt notwendig ist. Die Begründung des Bezirksamtes wird vorab an die Mitglieder verteilt. Die Vorlage zur Kenntnisnahme folgt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Vorsitzende des Hauptausschusses gebeten, die Bezirke zu veranlassen zu erläutern, wie die Bezirke mit der Kürzung der Zuweisung umgegangen sind. Auch dieses Antwortschreiben wird an die Mitglieder verteilt. sonstige Entscheidungen mit
Auswirkungen auf den Haushaltsplan Außer der Absenkung der
Zuweisung für pauschalierbare Produkte und der Ausbildungsmittel gab es
weiterhin eine Absenkung der Zuweisung in Umsetzung des Solidarpaktes, der u.a.
dazu führt, dass die Personalausgaben deutlich zurückgehen. Die Auswirkungen
auf die Personalausgaben wurden jetzt den Bezirken als pauschale Minderausgabe
(Solidarpakt) in den Haushaltsplan eingestellt. Des weiteren gab es veränderte
Einnahmevorgaben an die Bezirke. Dadurch verändert sich der Plafond ?
für alle Bezirke insgesamt. Auch das Übergangsbudget wurde dadurch neu
berechnet. Und es hat Korrekturen bei der Zuweisung für Wohngeld und für
Grundsicherung gegeben. Außerdem ist geplant, den Bezirken insgesamt 1,3 Mio.
€ in Umsetzung der Reform des
öffentlichen Gesundheitsdienstes abzuziehen. Da aber die bezirklichen
Auswirkungen dieser Reform noch nicht abzusehen sind, sind diese 1,3 Mio. € als
pauschale Minderausgabe im Einzelplan 29 für das Jahr 2005 bei der
Senatsfinanzverwaltung stehen geblieben. Weitere Veränderungen gab es
bei der Europawahl, bei den Abgängen an den Liegenschaftsfond, die Strafe für
das Krematorium, Stadion der Weltjugend u.a. Herr Spallek fragt nach, wie
sichergestellt wird, dass nicht nur unbedingt vom Abgeordnetenhaus kommende
Veränderungen (z.B. Erläuterungen) dann auch vom Gremium BVV abgesegnet werden.
Herr Dr. Heuer legt dar, dass
es nicht der Zustimmung der BVV bedarf bei nachträglichen Korrekturen oder
Veränderungen eines beschlossenen Haushaltsplanes. Das ist das Recht des
Gesetzgebers. Er regelt es meistens über Pauschalen. Weitere Anmerkungen zur
titelkonkreten Veranschlagung werden dargelegt. Herr Zander merkt an, dass wenn
das Land die Bezirksebene überspielt und möglicherweise auch Veränderungen an
der Einnahme-/Ausgabeseite und titelkonkret vornimmt, dann würde dies die
Landesebene voll und ganz dazu befähigen, in die Bezirkshaushalte einzugreifen,
ohne dass die durch das Bezirksverwaltungsgesetz und die Landesverfassung dazu
berufenen Bezirksverordnetenversammlung in der Lage wäre, entsprechende andere
Beschlüsse zu fassen. Das kann eigentlich nicht Sinn und Zweck eines Urteils
des Verfassungsgerichtshofs sein, dass ein Landeshaushalt verfassungswidrig
ist, wenn das im Ergebnis dazu führt, dass die Landesebene dann die Bezirke
nicht mehr beteiligen muss. Er bittet darum, dass diese Frage betreffend der
Formalien im Rechtsamt geprüft wird. Herr Dr. Heuer merkt an, dass
dies schon an anderer Stelle (nicht auf Veranlassung des Bezirksamt) geprüft
wurde. Seitens der Finanzverwaltung wurde immer wieder gesagt, dass formal der
Landeshaushalt als Ganzes erst durch Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses
(Veröffentlichung usw.) Rechtswirksamkeit erfährt und die Bezirkshaushaltspläne
Bestandteil des Landeshaushaltes als Ganzes sind. Herr Zander besteht darauf,
dass klar gesagt werden muss, wie die Rechtsauffassung des Bezirksamtes ist. |
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