Auszug - Zeitgemäßes und der Sache angemessenes Beschäftigungsprofil
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Herr Schmidt fragt beim
Bezirksamt nach, wie hoch der Verwaltungsaufwand ausfallen würde. Herr Dr. Heuer teilt mit, dass
man diese Frage zurückhaltend mit viel beantworten kann. Frau Dr. Kalex teilt mit, dass
sie diesem Antrag nicht zustimmen kann, da sie ihn nach wie vor für
unausgegoren hält. Sie findet auch den bleibenden Betreff als sehr misslich. Herr Zander merkt an, dass es
sehr sinnvoll wäre mal festzustellen, ob und wie überhaupt Migranten in der
Verwaltung angesiedelt sind. Eine Abfrage innerhalb des Bezirksamtes müsste
doch machbar sein. Er erwartet keinen hundertseitigen Bericht. Er regt
weiterhin an, den Integrationsbeauftragten mit dieser Aufgabe zu betrauen. Er
wurde z.B. auch für solche Aufgaben geschaffen. Herr Bertermann betont, dass er
ohnehin kein großer Fan von diversen Untersuchungen ist. Seiner Ansicht nach
sollte dieser Antrag hier auch nicht inhaltlich untersucht werden. Das hat der
Fachausschuss getan. Den Hauptausschuss sollte interessieren, wie teuer eine
solche Erstellung wäre, und dass man mit einem solchen Auftrag die Verwaltung
nicht lahm legt. Herr Scholz merkt an, dass mit
der Wegnahme des letzten Absatzes, der mit Geld verbunden wäre, deutlich wird,
dies kann die Verwaltung intern klären. Herr Bothe teilt mit, dass es
für das Bezirksamt kein Problem ist, aus den vorhandenen statistischen Daten zu
ermitteln, wie viele Menschen es gibt, die nicht deutscher Herkunft sind und
die auch weiterhin nicht Deutsche sind. Um jedoch bei den Deutschen
festzustellen, die nicht deutscher Herkunft sind, ob sie ein anderes
Geburtsland haben oder sie ehemals einer anderen Staatsangehörigkeit
angehörten, ist ein deutlich höherer Aufwand notwendig. Es kann vom Bezirksamt
nicht sichergestellt werden, dass das erwartete Ergebnis, im Hinblick auf eine
repräsentative Aussage, so ausfällt, dass auch Schlussfolgerungen daraus
gezogen werden können, die in eine bestimmte personalpolitische Richtung
laufen. Frau Stiller weist nochmals
darauf hin, dass hier die finanziellen Auswirkungen diskutiert werden sollen.
Gleichzeitig wurde ihr mitgeteilt, dass es eben keiner zusätzlichen
Untersuchungen bedürfe, sondern nur der Auswertung bereits vorhandener
statistischer Daten. Sollte dies vom Bezirksamt nicht bestätigt werden ist sie
der Auffassung, dass der Antrag wieder in den zuständigen Fachausschuss zurück
überweisen wird mit der Bitte um Konkretisierung. Herr Zander führt aus, dass man
es sich so leicht auch wieder nicht machen kann. Man kann nicht dauernd das
Wort Integration im Munde führen, und auch in der Verwaltung muss man sich
darauf einstellen, dass 30 % der Bevölkerung im Bezirk einen
Migrantenhintergrund haben, um dann, wenn ein paar Daten gebraucht werden, zu
sagen, dass ist uns zu anstrengend, der Aufwand lohnt nicht und wir haben
andere Dinge zu tun. Es muss doch möglich sein, z.B. kostengünstig mit einem
Rundschreiben an die Mitarbeiter, diese Daten ermitteln zu können. Wenn die
Verwaltung dazu nicht in der Lage ist, dann findet Herr Zander dies sehr
schwach. Herr Dr. Heuer macht deutlich,
dass Herr Bothe hier keinesfalls gesagt hat, dass eine solche Arbeit zu
anstrengend wäre. Die Fragen, ob das mit wenig oder viel Aufwand und ob das aus
den vorhandenen statistischen Materialen problemlos durch jemanden, der nicht
dem Personalamt angehört, zu erstellen wäre, wurden von Herrn Bothe klar
beantwortet. Es ist mit Aufwand verbunden, aber damit wurde keine Wertung
vorgenommen. Und es kann nicht durch jemanden, der nicht Zugang zu den Akten
hat, ohne weiteres erstellt werden. Dies bittet Herr Dr. Heuer als Mitteilung
zur Kenntnis zu nehmen. Wenn das Bezirksamt gefragt wird, ist es auch
verpflichtet, dies ordnungsgemäß zu beantworten. Herr Schmidt merkt an, dass
dieser Antrag gut gemeint ist. Er möchte sich der Anmerkung von Frau Stiller
anschließen und den Antrag in den Ausschuss zurück überweisen, um die konkrete
Art und Weise der Erstellung nochmals zu diskutieren. Herr Nitz bittet um Auskunft,
ob in den Personalstatistiken unter der Rubrik der Staatsangehörigkeit noch
Unterfunktionen, wie z.B. früher andere Staatsangehörigkeit, erhoben werden. Herr Bothe teilt mit, dass die
aktuelle Staatsangehörigkeit erhoben wird. In wenigen Einzelfällen, bei
EU-Ausländern, wird auch das Geburtsland erhoben. Abschließend wird von Frau
Wildenhein-Lauterbach festgehalten, dass der Antrag mehrheitlich angenommen
wird. |
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