Auszug - Neue Bauunterhaltungsplanung  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Urchs (Linke) merkt Frau BzStRin Smentek an, dass es ein Verfahren gebe, nach dem die Baumaßnahmenplanung des Folgejahres vorbereitet wird. Dort seien alle Sonderprogramme berücksichtigt, die zu dem Zeitpunkt mit relativer Wahrscheinlichkeit entschieden sind. In die Baumaßnahmenplanung könnten ferner nur die Sonderprogramme einbezogen werden, die in der Planungsphase bekannt waren. In der momentanen Vorbereitung der Baumaßnahmenplanung werde davon ausgegangen, dass zum 01.01.2016 bzw. 01.03.2016 Stellen besetzen werden können. Für die jeweiligen (Fach)-Bauleiter gebe es eine bestimmte Kapazitätsannahme, in der sich auch die Notwendigkeit von Einarbeitung wiederspiegelt. Eine in der AG abgestimmte Baumaßnahmenplanung für 2016 liege jedoch noch nicht vor, da noch zu klären sei, welche Finanzierungen als "sicher" gelten und welche Baumaßnahme mit Priorität vor dem Hintergrund der angenommenen Kapazität tatsächlich verabschiedet wird. Das Risiko, dass bei Nichtbesetzung der Stellen Baumaßnahmen zurückgestellt werden müssten, bestehe. Auf seine weitere Nachfrage zur Umsetzung der Sonderprogramme in 2015 prognostiziert Frau BzStRin Smentek, dass die Bauunterhaltungsmittel wie angesetzt ausgegeben werden können. Allerdings gebe es Verschiebungen bei verschiedenen Sonderprogrammen. Je nach Förderprogramm bestehe auch die Möglichkeit die Mittel zusätzlich für andere Projekte auszugeben oder in das Folgejahr zu übertragen. Herr BzBm Dr. Hanke ergänzt, dass der Mittelabfluss bei den bezirklichen Investitionen derzeit 15% betrage. Man befinde sich nun in einer Phase, in der die Kapazitäten im Bereich der Investitionen durch die Sonderprogramme gesteigert werden können. Mit den zurzeit begrenzten Arbeitsressourcen sollte vorzugsweise in die Umsetzung von Fremdprojekte investiert werden. Bei bezirklichen Investitionsmitteln könne entschieden werden, ob die nicht ausgegebenen Mittel in die Rücklage überführt werden oder nicht. Auf die Nachfrage von Frau Briest teilt Frau BzStRin Smentek mit, dass die Planungsaufgabe und die Beratung der Fachvermögensträger Aufgaben seien, die nicht von Dritten übernommen werden könnten. Im Hochbaubereich gebe es eine klare Einteilung von bestimmten Leistungsphasen. Es sei klar definiert, welche Leistungsphasen Bauherrenfunktionen sind und daher nicht delegiert werden können. Größere planbare Baumaßnahmen sowie Maßnahmen, die fremdfinanziert sind, seien Bestandteil der Baumaßnahmenplanung. Die laufende Bauunterhaltung, aus der u.a. nicht planbare Maßnahmen finanziert werden und die sich nicht in der Baumaßnahmenplanung wiederfindet, werde so gesteuert, dass im Rahmen der Beschlussfassung über die Baumaßnahmenplanung eine Budgetverteilung vorgenommen wird. Die einzelnen Fachvermögenstger erhalten somit vorab einen Überblick über das Budget für die Immobilien ihres Fachvermögens, das für die nicht planbare Bauunterhaltung zur Verfügung steht. Auf ihre weitere Nachfrage macht Frau BzStRin Smentek einige Ausführungen zur Zeitschiene. Demzufolge sei die Bezirksamtsbeschlussfassung im Dezember vorgesehen. Sie sagt zu, die entsprechenden Unterlagen den Ausschussmitgliedern zeitnah zur Verfügung zu stellen. 

 

 
 

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