Auszug - Informationen über die Kriterien der Einschulungsuntersuchung BE: Herr Dr. Brockstedt
Herr Dr. Brockstedt berichtet, dass die Einschulungsuntersuchung seit dem Jahr 2001 ein Landesverfahren sei. Die Einschulungsuntersuchung diene der Entwicklungsdiagnostik. Ferner macht er einige Ausführungen zu den Kriterien und zur Durchführung solcher Tests. Herr Dr. Brockstedt berichtet weiterhin, dass im letzten Jahr 3800 Einschulungsuntersuchungen durchgeführt wurden und in diesem Jahr 4000 erwartet werden. Grund seien die steigenden Geburtenzahlen in Mitte. Flüchtlingskinder erhalten ebenfalls eine Untersuchung, wenn sie zum jeweiligen Jahrgang gehören. Durch die Koordinierungsstellen der Schulverwaltung und dem Gesundheitsamt seien ausreichend Termine für Untersuchungen sichergestellt. Falls Kinderärzte in das LaGeSo abgeordnet werden sollten, sei die Versorgung der Regeltätigkeiten im Bezirk nicht mehr gewährleistet. Kinder die aus anderen Ländern zuziehen und in den ersten drei Klassenstufen zugeordnet werden, kommen nicht in eine Willkommensklasse. Dies habe den Grund, dass die Kinder sich so besser integrieren können und schneller die Sprache lernen.
Abschließend zum Thema verweist Herr Dr. Brockstedt auf die öffentlich einsehbaren Gesundheitsberichte (siehe Link).
https://www.berlin.de/sen/gessoz/gesundheits-und-sozialberichterstattung/gesundheitsberichterstattung-epidemiologie/grundauswertungen/
Darüber hinaus berichtet er gemein mit BzStR Dr. Hanke zum aktuellen Stand der gesundheitlichen Lagen der ankommenden Flüchtlinge sei kritisch. Medizinische Versorgung werde durch freiwillige geleistet. Durch eine Vereinbarung hat sich Vivantes bereit erklärt Medikamente für Flüchtlinge zu liefern. Der Apothekerverband habe dies jedoch untersagt, da Vivantes nur eine Krankenhausapotheke habe und keine Medikamente liefern dürfe. Herr Dr. Hanke betont, dass die medizinische Versorgung der Flüchtlinge nicht sichergestellt und somit auch der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung nicht gewährleistet sei. Herr Dr. Brockstedt ergänzt dazu, dass die Flüchtlinge, die seit 15 Monaten hier sind, eine Versicherungskarte der AOK erhalten und somit die medizinische Versorgung geregelt sei. Registrierte Asylbewerber vom Registrierungsdatum bis 14 Monaten Aufenthalt bekommen einen "Grünen Versicherungsschein und haben eine eingeschränktere medizinische Versorgung. Darüber hinaus gäbe es allerdings keine Behandlungen für Flüchtlinge mit Posttraumatischen Belastungsstörungen, da keine Therapeuten vorhanden seien. |
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