Auszug - Vorstellung der Aufgaben des Veterinäramtes Überprüfung gewerblicher Tierhaltungen und zur Schaustellung von Tieren zwecksEinhaltung der Bestimmungen des Tierschutzes am Beispiel Einhaltung des Mindestanforderungen im Zirkus, auf Straßenfesten oderVolksfesten (Rummel). Inwieweit kann eine Begutachtung durch das Veterinäramt geleistet werden? Wieläuft eine Überprüfung ab?   

 
 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt
TOP: Ö 3.1
Gremium: Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 27.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Fischer stellt die Aufgaben des Veterinäramtes vor, die sich in 3 Sachgebiete untergliedern. Das erste Sachgebiet besteht aus der Lebensmittelaufsicht, die die Aufsicht über alle Betriebe im Bezirk führen. Ebenso fällt hierunter die Kontrolle von Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen sowie Kosmetika und Freiverkäuflichen Arzneimittel. Dieser Bereich wird von 2 Tierärzten und 13 Lebensmittelkontrolleuren betreut.

Das zweite Sachgebiet beinhaltet die Angelegenheiten Tierschutz, Tierseuchen und die Gefahrenabwehr. Die Tierschutzangelegenheiten betreffen sowohl gewerbliche als auch private Tierhalter.

Der dritte Bereich betrifft die Außenstelle auf dem Großmarkt, die Angelegenheiten der dort ansässigen Betriebe regelt.

Herr Dr. Fischer erläutert die Fachsoftware des Veterinäramtes. Diese errechnet automatisch Kontrollfrequenzen, sodass angezeigt wird, wann welcher Betrieb geprüft werden solle.

Die Beanstandungsrate liege bei ca. 20 %. Nicht jede Beanstandung ist eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, es genüge in vielen Fällen eine Belehrung oder ein Verwarnungsgeld, sodass im vergangenen Jahr Einnahmen von etwa 60.000 ? erzielt wurden.

Eine wichtige Aufgabe, die viel Personal binde, seien Sonderveranstaltungen wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte oder Straßenfeste.

Herr Lehmann (Grünen) fragt, ob Produktionsbetriebe häufiger kontrolliert werden als beispielsweise Restaurantbetriebe. Dazu erläutert Herr Dr. Fischer, dass das Programm die Kontrollfrequenz ausrechnet und diese wesentlich höher ausfalle bei Einrichtungen die leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr bringen. Betriebe die nicht solch empfindliche Lebensmittel in den Umlauf bringen werden somit seltener kontrolliert, man gehe von ca. einmal im Jahr aus.

 

 

Herr Dr. Lehmann berichtet über die Überprüfung der gewerblichen Tierhaltungen, wie beispielsweise im Zoo Berlin, der im vergangenen Jahr 246 Mal überprüft wurde; die Versuchstierhaltung bei Bayer, die Zirkusse (14 Kontrollen, davon 2 Beanstandungen) sowie Tierausstellungen (10 Kontrollen, davon 6 Beanstandungen) und die Überprüfung von Kutschpferden (monatliche Kontrollen).

Im Bereich der Zirkusse sind die Gastspiele weniger geworden, da im Bezirk keine freien Flächen mehr vorhanden seien.

Die Kontrolle der Zirkusse beginne damit, dass der jeweilige Zirkus die zuständige Behörde des nächsten Auftrittsortes informiere. Wenn dies geschehen ist, wird intern nachgesehen, ob der Zirkus bereits in der Vergangenheit auffällig wurde. Danach findet eine erste Begehung am neuen Gastspielort im Bezirk statt, bei der sich die Tierhaltung im Einzelnen angesehen wird und Proben sowie Vorstellungen angeschaut werden.

Die rechtliche Voraussetzung, ob überhaupt Tiere zur Schau gestellt werden dürfen, muss vorab vorhanden sein.

Nach Ablauf des Gastspiels werden Eintragungen in ein Bestandsbuch sowie in ein Register über die Herkunft und Identität von Tierbewegungen gemacht.

 

Auf die Frage wie es der Bärendame Schnute gehe, berichtet Herr Dr. Lehmann, dass der Zustand verhältnismäßig angemessen sei. Er verweist auf die Website des Bezirksamtes Mitte, über der man sich jederzeit über den aktuellen Zustand informieren kann.

 

 
 

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