Auszug - Stand der Vorbereitung bzw. Erarbeitung eines neuen Mietobergrenzenkonzeptes für die Sanierungsgebiete im OT Mitte - s. dazu auch Beantwortung zur DS 1109/II  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3.1
Gremium: SanQuaBau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 17.12.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Der TOP wurde vorsorglich auf die Tagesordnung auf Wunsch von Herrn Diedrich gesetzt, weil ihm bis dahin die Beantwortung sein

Der TOP wurde vorsorglich auf die Tagesordnung auf Wunsch von Herrn Diedrich gesetzt, weil ihm bis dahin die Beantwortung seiner Mündlichen Anfrage aus der November - BVV noch nicht vorlag. Die ausführliche Antwort liegen dem Fragesteller und den Fraktionen inzwischen vor.

Die Nachfragen, überwiegend von Herrn Diedrich gestellt, werden von Frau Dubrau und Herrn Wilke beantwortet.

Frau Dubrau erläutert eingangs, um einen präzisen Auftrag erteilen zu können, müssen die Grundlagen für die Auftragserteilung klar sein und diese waren bis zum Zeitpunkt Oktober 03 nicht klar gewesen. Weil einerseits die Gespräche mit der SenVerw noch intensiv geführt wurden und anderseits die endgültigen Gespräche mit dem Ausschuss noch nicht abgeschlossen waren.

Herr Wilke übernimmt die ergänzenden Erläuterungen und führt aus:

Es muss eine Grundlage gefunden werden, damit der Bezirk bereit sein kann, von dem bisherigen Beschluss zur Mietobergrenze abzugehen und ihn durch einem anderen zu ersetzen. So lange das nicht klar war, hätte es keinen Sinn gemach, eine Beauftragung zu erteilen. Eine Zwischenlösung auf de Basis einer freiwilligen Einigung mit den Eigentümern hat nicht funktioniert. Deshalb wurde diskutiert, dem Bezirk über einen Bezirksamtsbeschluss eine Handhabe zu geben, die vorbereitete und breit diskutierte Regelung schon versuchsweise durchzuführen.

Zu einem endgültig neuen Beschluss wird das Ergebnis über die Untersuchung benötigt, die sich allein auf die nicht modernisierten Altbaubestände bezieht. Damit besteht dann die Grundlage für einen abgestimmten Mietobergrenzenbeschluss, der auch halten kann.

Für die Zwischenzeit gibt es den Vorschlag, über einen BA-Beschluss schon mit den bisher erarbeiteten Regelungen, aber auf der Grundlage der bisherigen Mietobergrenzen zu verfahren. Dafür wird für die nächste BA-Sitzung die Beschlussunterlage gefertigt.

Die Unterlagen zur Beauftragung des Gutachtens liegen bei der Vergabestelle. Bedingt durch den fehlenden Haushalt darf der Auftrag aber vorerst nicht vergeben werden.

Er hofft, damit auch die kritisierte Zeitspanne erläutert zu haben.

 
 

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