Auszug - Stand der Vorbereitung bzw. Erarbeitung eines neuen Mietobergrenzenkonzeptes für die Sanierungsgebiete im OT Mitte - s. dazu auch Beantwortung zur DS 1109/II
Der TOP
wurde vorsorglich auf die Tagesordnung auf Wunsch von Herrn Diedrich gesetzt,
weil ihm bis dahin die Beantwortung seiner Mündlichen Anfrage aus der November
- BVV noch nicht vorlag. Die ausführliche Antwort liegen dem Fragesteller und
den Fraktionen inzwischen vor. Die
Nachfragen, überwiegend von Herrn Diedrich gestellt, werden von Frau Dubrau und
Herrn Wilke beantwortet. Frau
Dubrau erläutert eingangs, um einen präzisen Auftrag erteilen zu können, müssen
die Grundlagen für die Auftragserteilung klar sein und diese waren bis zum Zeitpunkt
Oktober 03 nicht klar gewesen. Weil einerseits die Gespräche mit der SenVerw
noch intensiv geführt wurden und anderseits die endgültigen Gespräche mit dem
Ausschuss noch nicht abgeschlossen waren. Herr
Wilke übernimmt die ergänzenden Erläuterungen und führt aus: Es muss
eine Grundlage gefunden werden, damit der Bezirk bereit sein kann, von dem
bisherigen Beschluss zur Mietobergrenze abzugehen und ihn durch einem anderen
zu ersetzen. So lange das nicht klar war, hätte es keinen Sinn gemach, eine
Beauftragung zu erteilen. Eine Zwischenlösung auf de Basis einer freiwilligen
Einigung mit den Eigentümern hat nicht funktioniert. Deshalb wurde diskutiert,
dem Bezirk über einen Bezirksamtsbeschluss eine Handhabe zu geben, die
vorbereitete und breit diskutierte Regelung schon versuchsweise durchzuführen. Zu einem
endgültig neuen Beschluss wird das Ergebnis über die Untersuchung benötigt, die
sich allein auf die nicht modernisierten Altbaubestände bezieht. Damit besteht
dann die Grundlage für einen abgestimmten Mietobergrenzenbeschluss, der auch
halten kann. Für die
Zwischenzeit gibt es den Vorschlag, über einen BA-Beschluss schon mit den
bisher erarbeiteten Regelungen, aber auf der Grundlage der bisherigen
Mietobergrenzen zu verfahren. Dafür wird für die nächste BA-Sitzung die
Beschlussunterlage gefertigt. Die
Unterlagen zur Beauftragung des Gutachtens liegen bei der Vergabestelle.
Bedingt durch den fehlenden Haushalt darf der Auftrag aber vorerst nicht
vergeben werden. Er hofft,
damit auch die kritisierte Zeitspanne erläutert zu haben. |
|||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |