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Nummer: | 0071/VI | Eingang: | 09.03.2022 |
Eingereicht durch: | Massalme, Tarek | | Weitergabe: | 10.03.2022 |
Fraktion: | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Fälligkeit: | 20.05.2022 |
Antwort von: | Bezirksamt Mitte von Berlin | Beantwortet: | 19.05.2022 |
Parlament: | BVV Mitte von Berlin | Erledigt: | 23.05.2022 |
| | Erfasst: | 25.05.2022 |
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Betreff: | ASOG-Unterkünfte in Mitte – wo bringt Mitte unter? |
Anlagen: |
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Kleine Anfragen EingangstextIch frage das Bezirksamt: - Wie viele Unterkünfte nach ASOG gibt es im Bezirk-Mitte und wo befinden sich die Unterkünfte?
- Wer sind die Betreiber*innen der Unterkünfte aus 1.?
- Wie viele Plätze bieten die Unterkünfte aus 1. insgesamt?
- Welche der Unterkünfte aus 1. decken spezifische Bedarfe ab wie z. B. spezifische Unterbringung für FLINTA*-Personen, Senior*innen, Familien, (barrierefreie) Unterbringung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen und Unterbringung von Menschen mit Haustieren.
- Wie regelmäßig werden die angekündigten und spontanen Begehungen (vgl. Antwort zu 1179/V) zur Sicherung der Qualitätsstandards in ASOG-Unterkünften durchgeführt?
- Wie werden die untergebrachten Menschen über ihre Möglichkeiten informiert, nicht eingehaltene Mindeststandards oder Diskriminierungsfälle bei der Beschwerdestelle der Sozialen Wohnhilfe und zukünftig auch bei der neu geschaffenen Beschwerdestelle (vgl. 0164/VI) zu melden?
- Welche Konsequenzen haben Verstöße gegen die Mindeststandards, die bei Begehungen festgestellt oder gemeldet wurden sowie Beschwerden über Diskriminierungsfälle?
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