Drucksache - 0124/IX  

 
 
Betreff: Zur schriftlichen Beantwortung von Fragen aus der mündlichen Fragestunde der BVV gemäß Geschäftsordnung der BVV § 28 Absatz 5 durch die Mitglieder des Bezirksamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBezirksbürgermeister
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
20.01.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Frage 1:

Aus welchen Gründen wurde die große Mehrzahl der bisher in dieser Wahlperiode zur mündlichen Fragestunde gestellten und nicht mündlich beantworteten Fragen nicht gemäß der Regelungen des § 28 Absatz 5 der Geschäftsordnung der BVV schriftlich beantwortet?

 

Frage 2:

Wird das Bezirksamt künftig gemäß § 28 Absatz 5 der Geschäftsordnung der BVV handeln?

 

Die jeweiligen Protokolle der BVV-Sitzungen sind für das Bezirksamt Grundlage der folgenden Bearbeitung.

 

Zum Zeitpunkt der Fragestellung waren umfangreich Anfragen, gemäß dem Protokoll der BVV-Sitzung am 16.12.2021, durch das Bezirksamt schriftlich zu beantworten. Darüber hinaus waren keine weiteren schriftlichen Beantwortungen offen.

Die schriftlichen Beantwortungen aus dem o.g. Sitzungsprotokoll liegen im BVV-Büro vollständig vor.

 

Zu zeitlichen Verzögerungen kam es wegen des erheblichen Umfangs.

 

Der in der Fragestellung zitierte § 28 der Geschäftsordnung der BVV besagt auch, dass es sich um eine mündliche Fragestunde handelt (Titel = „Mündliche Fragestunde und spontane Fragestunde“) und die Beantwortung der Anfragen mündlich erfolgt (Absatz 2).

Wenn alle Mündlichen Anfragen vom Bezirksamt schriftlich zu beantworten sind, und darüber hinaus auch weitere Einwohneranfragen und Große Anfragen, kann im Hinblick auf den Umfang nur um Verständnis dafür geworben werden, dass es aus personellen Gründen (auch im Zusammenhang mit der Pandemie und dem Jahreswechsel) zu Verzögerungen kommen kann.

Das Bezirksamt war und bleibt weiterhin immer bemüht alle Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.

 

 

 

Gordon Lemm

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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