Drucksache - 0123/IX
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Frage 1:Wie ist der aktuelle Stand des Stellenbesetzungsverfahrens und wann wird die Stelle voraussichtlich besetzt?
Das Stellenbesetzungsverfahren hat stattgefunden. Das Landesgleichberechtigungsgesetz §28 sieht vor, dass der Beirat für Menschen mit Behinderungen bei der Berufung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen beteiligt wird. Der Beirat hat sich mit dem Ende der Legislatur aufgelöst und muss neu berufen werden. Dazu ist eine öffentliche Bekanntmachung der Bewerbungsmöglichkeit notwendig, eine Auswahl von 15 Personen aus den Bewerbenden sowie ein Bezirksamtsbeschluss.
Frage 2:Wird die Stelle wieder befristet besetzt?
Die Stelle wird auf Grundlage §28 (2) LGBG befristet besetzt.
Gordon Lemm Bezirksbürgermeister
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