Drucksache - 0092/IX  

 
 
Betreff: Zur Wohnbebauung Kaufpark Eiche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStRin StadtUmNatSGA
Verfasser:Witt, JulianeWitt, Juliane
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
16.12.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
20.01.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Beantwortung BzStRin StadtUmNatSGA PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Wie bewertet das Bezirksamt die Planungen in der Nachbargemeinde, 440 Wohneinheiten über dem Parkplatz des Kaufpark Eiche zu realisieren?

Das Bezirksamt konnte sich dazu noch keine Meinung bilden, da die Planungen bislang nur über die Medien publiziert wurden. Bürgermeister Gordon Lemm und Bezirksstadträtin Juliane Witt haben deshalb bereits im Dezember den Bürgermeister der Gemeinde Ahrensfelde eingeladen, diese Vorstellung im Bezirksamt zu präsentieren.

 

Das Bezirksamt würde es begrüßen, wenn die Gemeinde Ahrensfelde entsprechende

Informationen im Vorfeld eines B-Planverfahrens zu Wohnungsbauvorhaben in dieser Größe an der Landesgrenze mit dem Nachbezirk Marzahn-Hellersdorf kommuniziert.

Die Herausforderungen, welche sich aus der Bestands- und Neubevölkerung vor allem für

Hellersdorf-Nord ergeben, sind im Rahmen einer sozialverträglichen Stadtentwicklung von beiden Ländern zu berücksichtigen.

 

Frage 2: Welche Bewertungen bzw. Forderungen wurden dazu von Seiten des Bezirksamtes an die Nachbargemeinde übermittelt?

Eine Bewertung ist bisher nicht möglich, da es von Seiten der Gemeinde Ahrensfelde keine Informationen dazu gibt.

Das B-Planverfahren und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 2 BauGB haben noch nicht begonnen. Hier werden die Nachbargemeinden üblicherweise beteiligt.

 

Frage 3: Welche konkreten Abstimmungen haben zwischen Gemeinde und Bezirk stattgefunden?

siehe Antwort zu 2.)

 

Frage 4: Wie plant das Bezirksamt die Einbindung und Information von Anwohnern und BVV?

siehe Antwort 2.)

 

Der Geltungsbereich der Bebauung/des B-Planes und die Zuständigkeit liegen im Land Brandenburg bei der Gemeinde Ahrensfelde (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB).

Eine Bewohner/innenbeteiligung o.a. durch das Wohnungsunternehmen darüber hinaus würde das Bezirksamt begrüßen und wird diese anregen.

 

 

 

Juliane Witt

BzStRin StadtUmNatSGA

 
 

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